Akquise in Deutschland für Indischen IT-Dienstleister

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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Landkriecher
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Akquise in Deutschland für Indischen IT-Dienstleister

Beitrag von Landkriecher »

Hey Leute, nach Stunden der Recherche bin ich immer noch nicht schlauer geworden und so bin ich jetzt hier gelandet.

Ich bin ein Student, der die Möglichkeit hat mit einem IT-Dienstleister aus Indien zusammenzuarbeiten um hier in Deutschland Akquise zu betreiben. Nun ist die Frage, wenn man mich als Kontakt in Deutschland auf der Internetseite des Betriebes listet (ich arbeite von zu Hause aus), gilt dass denn schon als eine Außenstelle des Betriebes? Was muss ich oder der Betrieb dabei beachten? Wie ist die Rechtslage?

Schon mal vielen Dank im voraus für jede Antwort!

Liebe Grüße,
der Landkriecher
hambre
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Re: Akquise in Deutschland für Indischen IT-Dienstleister

Beitrag von hambre »

Wie ist denn Dein rechtliches Verhältnis zu der indischen IT-Firma? Bist Du angestellt oder selbständig?
Landkriecher
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Re: Akquise in Deutschland für Indischen IT-Dienstleister

Beitrag von Landkriecher »

Hallo hambre, danke für deine Antwort!
Geplant ist eine Eröffnung eines Außenpostens hier in Deutschland, also angestellt.
Ronny1958
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Re: Akquise in Deutschland für Indischen IT-Dienstleister

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo,

dann müßte die indische Firma hier ein Gewerbe anmelden und den Angestellten als ganz normalen Arbeitnehmer einstellen, sozialversichern und beschäftigen.

Dabei wären die notwendigen Formalien (bspw. Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung, Mitgliedschaft bei der IHK etc) ebenfalls zu beachten.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Landkriecher
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Re: Akquise in Deutschland für Indischen IT-Dienstleister

Beitrag von Landkriecher »

Ok alles klar, denn werd ich das mal abklären, vielen Dank für die Hilfe!
hambre
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Re: Akquise in Deutschland für Indischen IT-Dienstleister

Beitrag von hambre »

Die indische Firma muss hier kein Gewerbe anmelden und nicht einmal eine Betriebsstätte gründen.

Du selbst bist aber wohl ständiger Vertreter dieses Unternehmens in Deutschland im Sinne von § 13 AO. Daher ist der AG zur Abführung der deutschen Lohnsteuer und der Sozialabgaben verpflichtet. Damit das auch ordnungsgemäß erfolgt, sollte für die Abwicklung ein deutscher Steuerberater eingeschaltet werden.
Nadruo
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Re: Akquise in Deutschland für Indischen IT-Dienstleister

Beitrag von Nadruo »

hambre hat geschrieben:Die indische Firma muss hier kein Gewerbe anmelden und nicht einmal eine Betriebsstätte gründen.

Du selbst bist aber wohl ständiger Vertreter dieses Unternehmens in Deutschland im Sinne von § 13 AO. Daher ist der AG zur Abführung der deutschen Lohnsteuer und der Sozialabgaben verpflichtet. Damit das auch ordnungsgemäß erfolgt, sollte für die Abwicklung ein deutscher Steuerberater eingeschaltet werden.
Dito. Gerade wenn du noch Student bist, gestaltet sich das ganze sehr komplex.
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