Frankreich Zivilrecht

internationale Wirtschaftsbeziehungen, Import/Export, Vertragsgestaltung, Durchsetzung/Sicherung von Forderungen, internationale Rechtshilfe in Strafsachen

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Haderlump
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Frankreich Zivilrecht

Beitrag von Haderlump »

Hallo,
angenommen, Deutscher A bestellt über Internet bei einer Französischen Firma B eine Ware um die 100,- Euro.
Nach einer Woche macht A vom widerspruchsrecht gebrauch.

B stimmt diesem zu, vergibt die Retourennummer und die Rücksendeadresse.

Paket kommt zurück mit dem Hinweis "unbekannt verzogen".
Emails kommen auch zurück.

Angenommen, diese Firma gibt es tatsächlich, kann A B verklagen?
Wenn ja, an welches Gericht muss die Klage erfolgen?
"Wenn die Rechte auch nur eines einzigen Bürgers beschnitten werden, dann ist das ein Fehler, unter dem wir alle leiden." J. R.
Townspector
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Re: Frankreich Zivilrecht

Beitrag von Townspector »

Was ist denn in den AGB im Internet zum Gerichtsstand gesagt?
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
Haderlump
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Re: Frankreich Zivilrecht

Beitrag von Haderlump »

Französisches Recht
"Wenn die Rechte auch nur eines einzigen Bürgers beschnitten werden, dann ist das ein Fehler, unter dem wir alle leiden." J. R.
ktown
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Re: Frankreich Zivilrecht

Beitrag von ktown »

Meines Wissens ist bei Rechtsgeschäften mit Endverbrauchern immer Gerichtsstand am Wohnort des Endverbrauchers.
oder liege ich da falsch?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Ronny1958
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Re: Frankreich Zivilrecht

Beitrag von Ronny1958 »

Wenn die Voraussetzungen der Art.17 ff der

VERORDNUNG (EU) Nr. 1215/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 12. Dezember 2012



vorliegen hast Du Recht.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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