Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

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mich-me
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Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von mich-me »

Modellflieger unter 5 kg mit Kamera am Fluggerät brauchen eine Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz auch wenn nicht gewerblich geflogen wird.

Das Bundesrecht sagt was anderes.

Artikel 31 Grundgesetz sagt was anderes.

Wie kann ein Laie das verstehen? :roll:
SusanneBerlin
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Re: Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

was sagt den das Bundesrecht zu privaten Kameradrohnen?
Grüße, Susanne
Ronny1958
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Re: Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von Ronny1958 »

Man wird hier doch wenigstens erwarten können, dass der Fragesteller die erwähnten gegenteiligen bzw. einander widersprechenden Vorschriften entsprechend verlinkt.

Oder sollen wir jetzt auch noch für ihn die fraglichen entgegenstehenden Vorschriften suchen?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
mich-me
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Re: Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von mich-me »

Hier die Links

Das Bundesrecht:

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html

Rheinland-Pfalz sieht das anders:

https://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftver ... ohnen-UAS/

Zitat:
Entscheidend ist, dass die Drohne – rechtstechnisch auch als unbemanntes Luftfahrtsystem bezeichnet – nicht das Fliegen zum Hauptzweck hat, sondern als „Werkzeug“ für das Erreichen eines anderen Hauptzwecks (z.B. Erstellung von Luftbildern) genutzt wird.

Ein unbemanntes Luftfahrtgerät, das das Fliegen zum Hauptzweck hat und daher zu Sport- und Freizeitzwecken betrieben wird, gilt als Flugmodell.

Artikel 31 Grundgesetz besagt: Bundesrecht bricht Landesrecht.

Somit sollte doch das Bundesrecht gelten?
ExDevil67
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Re: Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von ExDevil67 »

Wo soll da jetzt der Widerspruch sein?
Die Drohne mit Kamera wird als unbemanntes Luftfahrtsystem eingestuft und braucht damit nach § 16 Abs. 1 Nummer 7 LuftVO eine Aufstiegsgenehmigung.
mich-me
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Re: Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von mich-me »

ExDevil67 hat geschrieben:Wo soll da jetzt der Widerspruch sein?
Die Drohne mit Kamera wird als unbemanntes Luftfahrtsystem eingestuft und braucht damit nach § 16 Abs. 1 Nummer 7 LuftVO eine Aufstiegsgenehmigung.
Demnach braucht jedes Flugmodell mit Kamera eine Aufstiegsgenehmigung?

Entscheidend ist wohl die Einordnung als

„Flugmodell“ nach Nr. 1 a) oder „unbemanntes Luftfahrtsystem“ Nr. 7 (UAS)
nach § 16 LuftVO.

z.B. in Hessen braucht man keine Aufstiegsgenehmigung wenn eine Kamera am Flugmodell ist.
Ronny1958
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Re: Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von Ronny1958 »

Da es sich bei der Bezeichnung "unbemanntes Luftfahrtsystem" um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der auslegungsfähig und auslegungsbedürftig ist, kann es durchaus vorkommen, dass in 16 Bundesländern unterschiedliche Auslegungen liefern.

Die Auslegung ist allerdings eine gerichtlich voll überprüfbare Entscheidung der zuständigen Erlaubnisbehörde, sodass irgendwann eine bundesgerichtliche Entscheidung für Klarheit sorgen muß.

Der Rheinland-Pfälzer hat allerdings davon erst einmal nichts, dass in Hessen anders ausgelegt wird. Er muß die für ihn maßgebliche Auslegung seiner zuständigen Landesbehörde beachten und sich eine Erlaubnis holen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
mich-me
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Re: Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von mich-me »

Vielen Dank an Ronny1958.

Das ist es, was es auf den Punkt bringt.

Ich danke ihnen sehr für diese Einschätzung.

Unterschrift:
Einer aus RLP mit UAS :shock:

Edit: Habe das hier noch gefunden, ab Seite 5:

https://www.lbm.rlp.de/icc/Internet/med ... 111111.pdf

Gebrauchsanweisung...... :roll:
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Re: Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von ATCler »

Die Lage ist eindeutig und kann hier nachgelesen werden:
Rechtsverbindlich ist hier vor allem das genannte NfL 1-437-15!

http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Servi ... rohnen%22/

Weitere Infos der DFS:
Flugmodell-UAS-Infoblatt (PDF)
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Servi ... oblatt.pdf

BMVI-Info zur Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (PDF)
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Servi ... rzinfo.pdf

NfL 1-437-15 (PDF)
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Servi ... en_CTR.PDF
Grüße,
Thomas
________________
Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
mich-me
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Re: Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von mich-me »

Mittlerweile hat das Land Rheinland-Pfalz seine Auffassung geändert:

Zitat:
Wird ein unbemanntes Luftfahrtgerät zu Sport- und Freizeitzwecken betrieben, ist sein Aufstieg erlaubnisfrei, wenn seine Gesamtmasse (inklusive Nutzlast) nicht mehr als 5 Kilogramm beträgt und es ohne Verbrennungsmotor in einer Entfernung von mehr als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz betrieben wird.

Um den Aufstieg eines Flugmodells handelt es sich auch, wenn zu privaten Zwecken Film-und Bildaufnahmen erstellt werden sollen. Unter den o.g. Voraussetzungen der Erlaubnisfreiheit bedarf es keiner Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde.

Und hier noch der Link:

https://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftver ... ohnen-UAS/

und noch ein Link zum Nachlesen:

http://dmfv.aero/allgemein/rheinland-pf ... it-kamera/
Ronny1958
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Re: Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von Ronny1958 »

Danke für das Update ;)
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Martin Semmelbaum
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Re: Aufstiegsgenehmigung in Rheinland-Pfalz

Beitrag von Martin Semmelbaum »

Aktuelle Infos zu Aufstiegsgenehmigungen (auch zu anderen Ländern) und kontaktdaten gibt es übrigens hier:

http://www.drohnen.de/12114/aufstiegsge ... behoerden/
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