Verkürzte Zeit im dritten Versuch

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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felixk4
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Verkürzte Zeit im dritten Versuch

Beitrag von felixk4 »

Guten Tag,

ich habe ein Problem im Studium und bin mir nicht ganz sicher, wie die Angelegnheit rechtlich aussieht.
Im folgenden meine Schilderung des Problems:

Ich habe eine Klausur, welche nicht als Modulprüfung o.ä. gewertet wird und zudem unbenotet ist im ersten Versuch "geschoben".
Das heißt in diesem Fall: Ich war im ersten Versuch anwesend, habe mir die Klausur angeguckt und somit ist der erste Versuch verfallen. Ich habe dies so getan, da mir anderen Klausuren welche benotet wurden wichtiger waren und ich somit den zweiten Versuch in den Semesterferien mitschreiben wollte. Leider ist es an unserer Uni so, dass wenn wir den ersten Versuch nicht wahrnehmen, die Prüfung erst absolviert werden kann, wenn der Kurs wieder angeboten wird.

Leider habe ich den zweiten Versuch wieder Erwarten nicht bestanden. Diese beiden Versuche waren im 5. Semester und jetzt bin ich im 7. und muss somit ein Semester aufgrund dieser Klausur studieren.

Soweit so gut.

Jetzt ist es aber so, dass das Institut anscheinend für die wenigen Studierenden die diesen Versuch schreiben wollen (es sind nur die Studierenden, die aus meinem Semester ebenfalls im 3. Versuch sind, da es eine andere Prüfungsordnung für die unteren Semester gegeben hat und diese Klausur somit wegfällt), keine Vorlesung mehr anbieten möchte. Wir sollen also den dritten Versuch selbst, ohne Vorlesung vorbereiten und den Stoff der damaligen Vorlesung zzgl. einiger weiterer Literaturangaben lernen.
Das finde ich ja ansich schon etwas schwierig, da die Folien der Vorlesung ziemlich wirr und unverständlich waren. Aber ok, wenn es so ist, dann nehme ich das natürlich so hin.
Allerdings sollen wir die Klausur nun anstatt Mitte Februar zum Semesterende (wie im ersten Versuch), Mitte Dezember schreiben. Der Stoff bleibt aber identisch. Natürlich haben wir diesen schon vor einem Jahr gelernt, ich muss jedoch gestehen, dass ich alles neu lernen müsste und nun Angst habe, dass die Zeit nicht reichen wird. Zudem ohne Vorlesung und nur die Möglichkeit in bei Fragen in die Sprechstunde der Dozentin von damals zu kommen. Falls sich jemand fragt, warum ich mich nicht während der Semesterferien bereits vorbereitet habe, muss ich leider sagen, dass uns erst jetzt mitgeteilt welcher Stoff drankommen wird. Laut der damaligen Aussage des Instituts hatten wir die Information, dass noch nicht klar ist welche Stoff wir haben werden und ob es ggf auch eine neue Vorlesung mit neuen Themen geben wird.

Meine Frage lautet jetzt also: Ist das alles rechtens? Ich fühle mich auf jeden Fall nicht gerecht behandelt. Aber manchmal differieren ja der subjektive Eindruck und das, was objektiv richtig oder als "Recht" verstanden wird.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!!

Beste Grüße
Chavah
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Re: Verkürzte Zeit im dritten Versuch

Beitrag von Chavah »

Ja, du denkst da wohl etwas falsch. Schau mal, es gibt einen Klausurtermin. Die Voraussetzungen sind für alle Studis gleich. Schon beim 2. Versuch gibt es Probleme, weil dies Studis natürlich mehr Zeit haben, um sich vorzubereiten. Und dann der 3. Versuch. Noch mehr Zeit. Jetzt noch Nachhilfe? Das läuft nicht. Dann haben wir die Ungleichbehandlung vom Feinsten. Erarbeite dir das, was angefordert wird, das kann man von einem Studenten erwarten, wir sind nicht in der Schule. Das ist der einzige Rat, den ich dir als Lehrende geben kann.

Chavah
Townspector
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Re: Verkürzte Zeit im dritten Versuch

Beitrag von Townspector »

Hängt von der Prüfungsordnung ab.

Sofern dort keine Mindestfristen definiert sind, könnte die Uni prinzipiell auch eine Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse nachschreiben lassen.

Man konnte schließlich spätestens im zweiten Anlauf erwarten, dass Sie den Stoff parat haben.
Wenn Sie dort nur einen schlechten Tag hatten ist das Problem im dritten Versuch ja schnell behoben.

Falls Sie Ihre Arbeits- bzw. Lernallergie bis dahin nicht überwunden haben: auch gut. In Prüfungen trennt man schließlich auch die Spreu vom Weizen.

Sie sollten wahrlich an Ihrer Perspektive arbeiten. Die Uni ist nicht da, um Ihnen Scheine hinterherzuwerfen, sondern bietet Ihnen lediglich Wissen an. Umsetzen müssen Sie dies im Rahmen der von der Uni festgelegten Regeln schon selbst, damit Ihnen der Erwerb auch bescheinigt wird.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
felixk4
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Re: Verkürzte Zeit im dritten Versuch

Beitrag von felixk4 »

Zur ersten Antwort: Leider scheinen Sie die Problematik nicht zu verstehen und meinen aus Ihrer Unwissenheit beraten zu können. Es hat rein gar nichts mit ungenügender Vorbereitung o.ä. zu tun. Natürlich ist für den zweiten Versuch mehr Lernzeit vorhanden. Trotz dessen ist es nicht immer korrekt den Schuldigen als Studenten darzustellen. Erst recht nicht, wenn man keine Ahnung über die konkreten Verhältnisse hat. Hinzukommt, dass der dritte Versuch laut unserer Prügungsordnung nicht auf den ersten beiden aufbaut. Somit ist er quasi wie der erste Versuch anzusehen, mit dem Zusatz, dass es keine weiteren Versuche gibt. Es kann aber ein neues Thema gewählt werden, eine neue Dozentin/ein neuer Dozent etc. Aus diesem Grund wird der dritte Versuch auch erst 1 Jahr später angeboten, sodass man sich regulär auf diesen ab Anfang des Semesters vorbereiten kann.

Somit impliziert meine Antwort auch die zweite Antwort seitens des Forums. Da es sich um den dritten Versuch mit den beschriebenen Verhältnissen handelt, muss meiner Meinung nach der Prüfungszeitpunkt der gleiche sein wir im ersten Versuch. Dies war der Grund meiner Frage. Mich zu belehren steht Ihnen in keinsterweise zu, da Sie schlicht zu wenig über den Fall wissen. Somit sollten sie sich um Objektivität bemühen und nicht Singularitäten, von den Sie meinen immer zuzutreffen, zu äußern.

Falls weitere, konstruktive Antworten folgen, würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße!
schneckenkorn
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Re: Verkürzte Zeit im dritten Versuch

Beitrag von schneckenkorn »

Statt hier herum zu wüten vllt. mal die Zeit nutzen um sich das notwendige Wissen anzueignen welches die Hochschule zur Verfügung stellt.

Anderen war es j ascheinbar schon in wesentlich kürzerer Zeit möglich.
winterspaziergang

Re: Verkürzte Zeit im dritten Versuch

Beitrag von winterspaziergang »

felixk4 hat geschrieben: Jetzt ist es aber so, dass das Institut anscheinend für die wenigen Studierenden die diesen Versuch schreiben wollen (es sind nur die Studierenden, die aus meinem Semester ebenfalls im 3. Versuch sind, da es eine andere Prüfungsordnung für die unteren Semester gegeben hat und diese Klausur somit wegfällt), keine Vorlesung mehr anbieten möchte. Wir sollen also den dritten Versuch selbst, ohne Vorlesung vorbereiten und den Stoff der damaligen Vorlesung zzgl. einiger weiterer Literaturangaben lernen.
nicht ungewöhnlich an der Uni. Dass nur vermitteltes Wissen abgefragt wird, kommt vielleicht in einigen Fächern oder Prüfungen vor, die Regel ist s.o.
Allerdings sollen wir die Klausur nun anstatt Mitte Februar zum Semesterende (wie im ersten Versuch), Mitte Dezember schreiben. Der Stoff bleibt aber identisch. Natürlich haben wir diesen schon vor einem Jahr gelernt, ich muss jedoch gestehen, dass ich alles neu lernen müsste und nun Angst habe, dass die Zeit nicht reichen wird. Zudem ohne Vorlesung und nur die Möglichkeit in bei Fragen in die Sprechstunde der Dozentin von damals zu kommen.


Zweifelsohne, aber das lässt sich anders nicht lösen. Die Vorlesung ga es bereits 2x, der Studierende hat lediglich einen 3. Prüfungsversuch laut Studienordnung
Falls sich jemand fragt, warum ich mich nicht während der Semesterferien bereits vorbereitet habe, muss ich leider sagen, dass uns erst jetzt mitgeteilt welcher Stoff drankommen wird. Laut der damaligen Aussage des Instituts hatten wir die Information, dass noch nicht klar ist welche Stoff wir haben werden und ob es ggf auch eine neue Vorlesung mit neuen Themen geben wird.
mag sein, aber das Wissen darum, dass ein 3. Versuch notwenig ist, hat man spätestens nach dem 2. erfolglosen Versuch gehabt. Und es ist nicht üblich genau zu besprechen, "was dran kommt", sondern den Stoff des Faches zu lernen
Meine Frage lautet jetzt also: Ist das alles rechtens? Ich fühle mich auf jeden Fall nicht gerecht behandelt. Aber manchmal differieren ja der subjektive Eindruck und das, was objektiv richtig oder als "Recht" verstanden wird.
Richtig: Hier geht der Studierende davon aus, dass die Uni alles machen muss, damit er/sie den 3. Versuch nicht (auch noch) versemmelt. Dem ist aber nicht so. Sie muss nur laut Studienordnung nur die Bedingungen für die Durchführung des 3. bieten.

Zur ersten Antwort: Leider scheinen Sie die Problematik nicht zu verstehen und meinen aus Ihrer Unwissenheit beraten zu können. Es hat rein gar nichts mit ungenügender Vorbereitung o.ä. zu tun. Natürlich ist für den zweiten Versuch mehr Lernzeit vorhanden. Trotz dessen ist es nicht immer korrekt den Schuldigen als Studenten darzustellen. Erst recht nicht, wenn man keine Ahnung über die konkreten Verhältnisse hat.
mal ganz objektiv gefragt: Wer außer dem Studierenden trägt die Verantwortung für die Notwendigkeit des 3. Versuches und wer, dass hierfür gelernt wird?
Hinzukommt, dass der dritte Versuch laut unserer Prügungsordnung nicht auf den ersten beiden aufbaut. Somit ist er quasi wie der erste Versuch anzusehen, mit dem Zusatz, dass es keine weiteren Versuche gibt. Es kann aber ein neues Thema gewählt werden, eine neue Dozentin/ein neuer Dozent etc. Aus diesem Grund wird der dritte Versuch auch erst 1 Jahr später angeboten, sodass man sich regulär auf diesen ab Anfang des Semesters vorbereiten kann.
Eine Prüfung, die 3x das gleiche abfragt, kann man auch ganz sein lassen. Ob man da ansetzen kann, dass die Prüfung 10 und nicht 12 Monate nach der 2. ist? Fraglich. Dass es keinen 4. Versuch gibt, ist nachvollziehbar.
Somit impliziert meine Antwort auch die zweite Antwort seitens des Forums. Da es sich um den dritten Versuch mit den beschriebenen Verhältnissen handelt, muss meiner Meinung nach der Prüfungszeitpunkt der gleiche sein wir im ersten Versuch. Dies war der Grund meiner Frage.
weil es 10 statt 12 Monate sind? das kann man vielleicht angreifen, aber nützt es dem Studierenden wirklich? (ernsthaft gefragt)
Mich zu belehren steht Ihnen in keinsterweise zu, da Sie schlicht zu wenig über den Fall wissen. Somit sollten sie sich um Objektivität bemühen und nicht Singularitäten, von den Sie meinen immer zuzutreffen, zu äußern.
Falls weitere, konstruktive Antworten folgen, würde ich mich sehr freuen.
Es mag zuweilen problematisch sein nüchtern zu antworten, wenn jemand emotional hier anfragt, sich ungerecht behandelt fühlt, weil die Umwelt ihm nicht Idealbedingungen bietet und die Verantwortung für sein Verhalten anderen zuschiebt, da kommt schon mal eine Antwort, die einem nicht behagt.

Konstruktiv kann man aber wirklich nur mit der Antwort dienen, dass der Studierende die Möglichkeiten nutzen muss, sich auf die Prüfung vorzubereiten, notfalls privat, und für die Uni keinerlei Verantwortung zu sehen ist, dem Studierenden für den 3. Versuch Nachhilfe anzubieten. Ob man die Zeit wie oben genannt angreifen kann, dürfte strittig sein.
ralle123
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Re: Verkürzte Zeit im dritten Versuch

Beitrag von ralle123 »

Ich vermute das Prüfungsfach ist aufgrund einer Reakkreditierung weggefallen.
Basierend auf dieser Grundlage wird i.d.R. eine neue Prüfungsordnung erstellt und ein Auslaufplan für die veralteten Module erstellt.
I.d.R. kann man davon ausgehen, dass diese im Immatrikulationsjahr + 2 weitere Jahre angeboten werden.
Zumindest ist das bei uns so gewesen.

Ganz ehrlich: Ich hätte mich auch geärgert, wenn ich ein Modul aus welchen Gründen auch immer schiebe und es trotz bestehender Auslaufplanung plötzlich nicht mehr angeboten wird.

Zur rechtlichen Beurteilung dürfen sich die Anderen äußern.
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