Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

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monter
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Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von monter »

Das Thema wurde in einem anderen Thread angeschnitten. Da es Off-Topic ist, eröffne ich hiermit einen neuen Thread.

Wie aufmerksame Beobachter wissen, gibt es in Teilen Deutschlands eine Paralleljustiz in Form von selbsternannten "Friedensrichtern". Es gibt Menschen, die Schlichtung durch einen "Friedensrichter" gegenüber der Schlichtung durch die deutsche Justiz bevorzugen.

Aus Sicht des deutschen Staates ist das natürlich sehr unerfreulich. Nachdem ich mich ein wenig mit der Sache befasst habe, erscheint es mir allerdings so, als gäbe es neben kulturellen, traditionellen, intellektuellen und vielleicht auch sprachlichen Gründen auch ganz handfeste Vorteile, einen FR ggü. einem deutschen Gericht zu bevorzugen:

Nachteile der deutschen Justiz:

-Das deutsche Recht ist extrem täterorientiert. Was ein Täter gedacht, gefühlt oder beabsichtigt haben mag, spielt eine extrem große Rolle.

-Die Motivation die Justiz als Rechtspfleger einzuschalten mag eventuell nicht sehr groß sein. Was Strafjustiz anbelangt, hat man als unbedarfter Laie mitunter den Eindruck, es werden Pippifax-Strafen vergeben. Was Zivilrecht anbelangt (in dem Fall Schmerzensgeld, Schadensersatz) ist häufig nichts zu holen, oder die Hürde für einen Zivilprozess ist zu hoch (Streitwert, Kostenvorschuss, ungewisser Ausgang).

-Bei einer Pippifax-Strafe hat das Opfer den Nachteil einer zusätzlichen Demütigung.


Vorteile eines inoffiziellen Friedensrichters:

-schnelle Klärung des Sachverhalts

-In der Regel unbürokratische monetäre Entschädigung Teil der Verhandlungslösung

-Da der Täter-Opfer-Ausgleich bereits "Onboard" enthalten ist, bleibt möglicherweise bei beiden Seiten kein Groll zurück. Sehr erfreulich im Sinne der Rechtspflege.


Ich hoffe, der Beitrag wird nicht als provokativ angesehen. Ich fordere hiermit explizit dazu auf die Eingangshypothese (inoffizieller "Friedensrichter" ist besser als deutsche Justiz) zu widerlegen! :)

Ich freue mich auf eine anregende Debatte! :
)
Mount'N'Update

Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von Mount'N'Update »

Ein entscheidender Nachteil dürfte sein, dass weder Täter noch Opfer an diese Entscheidungen gebunden sind. Sie machen nur im bürgerlichen Recht Sinn.
monter
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von monter »

Mount'N'Update hat geschrieben:Ein entscheidender Nachteil dürfte sein, dass weder Täter noch Opfer an diese Entscheidungen gebunden sind. Sie machen nur im bürgerlichen Recht Sinn.
Endlich eine Antwort. Ich dachte schon, niemand will eine Lanze für das deutsche Rechtssystem brechen! ;)

Zu Ihrem Argument: Ja, das ist schon richtig. Allerdings könnte man dem entgegen halten, dass dadurch alle Beteiligten dazu gezwungen sind einen echten (!) Ausgleich zu finden. Keinen der von oben diktiert wird, weil ein informeller Schlichter eben genau das nicht kann.

Wenn es zu einem echten Ausgleich kommt, der für alle Beteiligten akzeptabel ist, könnte das den Rechtsfrieden dauerhaft sichern. In Abgrenzung dazu kommen "offizielle" Gerichte mitunter zu Rechtsfindungen, die aus der Siche eines juristischen Laien abwegig oder zumindest nicht akzeptabel ist. Wenn die Beteiligten die Benchmark (vielleicht eine Blutfehde oder ähnliches :D, vielleicht auch nur soziale Ächtung) als nachteiliger erachten, als einen Kompromiss einzugehen um eine Einigung zu finden, könnte dadurch der nötige Druck gegeben sein, um innere psychische Prozesse auszulösen, die letztlich zu einer Einigung führen.


Sie verweisen darauf, dass macht nur im bürgerlichen Recht Sinn. Welche Rechtsgebiete könnten denn noch tangiert sein? Das strafrechtliche wird für das Opfer einer Straftat ohnehin Nebensache. Wenn es eine angemessene Entschädigung erhält, warum sollte es dann noch auf eine Bestrafung dringen? Die Heilung eines "abstrakten Rechtsguts" das geschädigt wurde mag aus staatlicher und aus philosophischer Sicht von Interesse sein. Dem Opfer einer Straftat kann das egal sein.

Andere Rechtsgebiete außer Straf- und Zivilrecht, Verwaltungsrecht usw werden ohnehin nicht berührt. Meines Wissens sind in diesen Rechtsgebieten auch keine Friedensrichter tätig.

Soweit meine Synthese zu Ihrer Antithese. :)
windalf
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von windalf »

Sie verweisen darauf, dass macht nur im bürgerlichen Recht Sinn. Welche Rechtsgebiete könnten denn noch tangiert sein? Das strafrechtliche wird für das Opfer einer Straftat ohnehin Nebensache. Wenn es eine angemessene Entschädigung erhält, warum sollte es dann noch auf eine Bestrafung dringen?
Aus dem ganz einfachen Grund weil man dann anfängt zu bepreisen was es kostet sich nicht rechtskonform zu verhalten. Vom Prinzip her kann ich mir ja auch jetzt schon das recht kaufen in der 30er Zone immer 50 zu fahren. Das kostet dann je nachdem wieviele km man so im Jahr fährt ca. 100 EUR im Erwartungswert.

Mach ich das bei Straftaten hört de Spaß doch langsam auf. Dann kann ich mir für Geld alle Rechte der Welt kaufen...
Dem Opfer einer Straftat kann das egal sein.
Es kommt darauf an, dass ein Verbot auch wirklich verboten bedeutet und nicht ausrechenbar ist was es wohl kostet sich das Recht zu erkaufen das Verbot nicht einhalten zu müssen. Ob das dem Opfer dann egal ist spielt doch keine Rolle. Es geht darum gewisses Gesellschaftliche Regeln festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
FM
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von FM »

monter hat geschrieben: Wie aufmerksame Beobachter wissen, gibt es in Teilen Deutschlands eine Paralleljustiz in Form von selbsternannten "Friedensrichtern".
Dieser Teil Deutschlands nennt sich Freistaat Sachsen. Die Friedensrichter ernennen sich aber nicht selbst, sie werden vom Gemeinderat gewählt.


http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... t_171362,1 § 6
§nix
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von §nix »

Offenbar ist aber im obigen Link eine andere Art "Friedensrichter" gemeint als der, der unter ""Selbsternannte Richter Schattenjustiz bei Muslimen in Deutschland " gefunden werden kann.
Ich habe den Eindruck, der TE spricht von solchen wie sie der Film zeigt.
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.

§nix
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Ronny1958
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von Ronny1958 »

..... wie sie der Film zeigt.
Welcher Film?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
§nix
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von §nix »

Erster Treffer bei goo..., ein Link auf die ...tube wird ja automatisch abgeändert.
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.

§nix
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Ronny1958
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von Ronny1958 »

Nicht schon wieder, der Hinweis auf Sachsen war denn so unzutreffend nicht. :evil:

Mein Gott, diese "Angst" geht mir langsam auf den Sack. :twisted:

Ich entschuldige mich für die Ausdrucksweise ausdrücklich. :oops:

Einer derart überängstlichen Kollegin habe ich dieser Tage ein "Wenn es so kommt, dann ist es so, ich als Mann kann dabei nur gewinnen" an den Kopf geknallt.

Die Erläuterung hat ihr dann noch weniger gefallen als die latente Angst. :lachen:
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Redfox

Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von Redfox »

Es gibt in Deutschland z.B. den "Versicherungsobmann e.V.", eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft, die von Versicherten bei bestimmten versicherungsrechtlichen Streitigkeiten angerufen werden kann.

Ferner gibt es eine Beschwerdestelle des Bankenverbandes, die von Bankkunden unter bestimmten Bedingungen angerufen werden kann.

Die evangelische Kirche in Deutschland und die katholische Kirche unterhalten eine eigene Gerichtsbarkeit. Dabei richten die katholischen Gerichte auch über Ehe- und Strafsachen, vgl. z.B. de.wikipedia.org/wiki/Kirchengericht

Eine Sonderstellung stellt die katholische Arbeitsgerichtssprechung (KAGO) dar; sie gibt es nur in Deutschland.

Ebenso betreiben viele sportliche Dachverbände eine eigene Gerichtsbarkeit.
lucid
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von lucid »

Mount'N'Update hat geschrieben:Ein entscheidender Nachteil dürfte sein, dass weder Täter noch Opfer an diese Entscheidungen gebunden sind. Sie machen nur im bürgerlichen Recht Sinn.

Dass der Staat gegenwärtig die Ergebnisse des dt. Rechtssystems mit Gewalt durchsetzt ist aus Anwendersicht natürlich ein Vorteil, aber daran die allgemeine Tauglichkeit zu messen wäre etwas komisch. Dass Friedensrichter heute trotzdem zum Einsatz kommen könnte man sogar als Hinweis deuten, dass sie (irgendwie) deutlich überlegen sein müssen (allerdings kann das auch bedeuten, dass der dt.. Staat in den fraglichen Stadtvierteln nur noch scheinsouverän ist und die Staatsgewalt tatsächlich woanders liegt).

Meiner Ansicht nach kommt da dt. Strafrecht aktuell nur noch in Ausnahmefällen und eher zufällig zu sinnvollen Ergebnissen. Das liegt in erster Linie daran, dass die Hauptfunktion des Strafrechts verkannt wird und hinter sozialpolitischen, ethischen und anderen staatsbezogenen Zielen zurücktreten muss.


Die Hauptfunktion ist m.E.: Friedenssicherung durch Gerechtigkeit (d.h. billiger Ausgleich oder Vergeltung).

Wenn jemand gegen seinen Willen verletzt wurde entsteht eine Art Spannung zw. den Beteiligten und deren Angehörigen/Freunden.
Frieden wiederherstellen heisst die Spannung zu beseitigen, natürlich so schonend wie möglich.


Nehmen wir mal an die Sachlage ist zur Zufriedenheit aller aufgeklärt. Es gibt dann ein Verfahren das m.W. spieltheoretisch optimal ist:

1. Dem Opfer wird erlaubt dem Täter eine genau gleichartige Verletzung zuzufügen (Lex Talionis)
2. Der Täter kann versuchen dem Opfer dieses Recht abzukaufen (Verhandlungslösung) oder ihn sonstwie davon überzeugen auf das Recht zu verzichten (ihm zu "vergeben"; z.B. durch ernstgemeinte Bitte um Entschuldigung, zeigen von Reue, etc.)

Falls es zum "Vollzug" der spiegelbildlichen Verletzung kommt haben die Beteiligten offensichtlich keine Ansprüche mehr gegeneinander; der Frieden ist wieder hergestellt.
Das ist quasi die Backuplösung, die zwar fast nie vollzogen wird, deren Existenz aber notwendig ist um die Verletzung bepreisen zu können.

Bei diesem Bepreisen seh ich die Hauptschwäche des dt. Systems, denn einerseits hat das Opfer nichts von einer Freiheitsstrafe (bzw. nur als Rache, nicht als Ausgleich), andererseits sind die Rechtsgüter zu individuell als das man Verletzungen überhaupt sinnvoll in EURO oder Jahre umrechnen kann. Und das Opfer hat auch nichts davon, wenn der Täter das Gericht von seiner Reue überzeugen kann, wenn es selbst nicht überzeugt ist.

Das Ergebnis der Verhandlungen wird dann v.a. davon abhängen, wie schwer die Verletzung ist, insbes. bzgl Arbeitsfähigkeit, wie hoch das Vermögen des Täters und seiner Familie ist und wie glaubwürdig er sich entschuldigt hat. Das zu entscheiden ist eigentlich auch logisch allein Sache der Beteiligten. Die Verhandlungsposition des Opfers ist natürlich besser, weil das Opfer am Ende entscheidet ob es das Angebot annimmt.

Unser Strafrecht macht dagegen den Eindruck als wäre in erster Linie Eigentum des Staates beschädigt worden, also als gehöre das Opfer dem Staat, weshalb dem Staat dann das Recht zusteht darüber zu entscheiden. In Deutschland gehört das Opfer nur zu etwa 45% dem Staat (Höhe der Staatsquote), trotzdem masst man sich im Strafrecht 100% an. Ich empfinde eigentlich fast alle Bewährungsstrafen (weil keine Strafe) und einen guten Anteil der Freiheitsstrafen (meistens deutlich zu hoch oder zu niedrig) als unbillig. Und der Verweis aufs Zivilrecht nützt da auch nichts, denn erstens hat der Täter keine Motivation zu leisten und zweitens zerstört der Staat durchs Strafrecht seine Leistungsfähigkeit.

Reiche können sich natürlich dann freikaufen, wie alle anderen auch, aber sie werden wesentlich mehr bezahlen müssen, weil eben das Opfer entscheidet. Andrerseits wird der Preis auch nicht übermässig hoch liegen, weil sonst der Täter die Spiegelstrafe lieber hinnimmt. Und auch Reiche haben immer das Risiko, dass die Strafe vollzogen wird.
windalf
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von windalf »

Reiche können sich natürlich dann freikaufen, wie alle anderen auch, aber sie werden wesentlich mehr bezahlen müssen, weil eben das Opfer entscheidet. Andrerseits wird der Preis auch nicht übermässig hoch liegen, weil sonst der Täter die Spiegelstrafe lieber hinnimmt. Und auch Reiche haben immer das Risiko, dass die Strafe vollzogen wird.
Aber umgekehrt. Ist ein Opfer selbst schon reich, bekommt er damit einen "Schonungsbonus" vor der Tat und nach der Tat steht das Ergebnis eigentlich schon fest. Er hat von Geld nichts mehr und wird eigentlich immer auf die "spiegelbildlichen Verletzung" drängen.

Das Marktsystem kann nur funktionieren, wenn Angebot und Anfrage zueinander finden können. Das gilt bei einem reichem Opfer nicht ebenso nicht bei "wirtschaftlich schwachen Täter"...

Im Ergebnis führt ein Marktsystem doch auch gerade dazu, dass nahezu gleiche Taten (oder Taten mit dem gleichen Ergebnis) untschiedlich geahndet werden (weil eigenltich nicht das Ergebnis "am Opfer" sondern der Weg aus Sicht des Täters dahin gewertet wird. Dem Opfer hingegen ist es egal ob der Arm am Ende ausversehen oder absichtlich ab ist. Ab ist ab). Das ist doch nicht selten gerade einer der großen Kritikpunkte am aktuellen Rechtssystem. Führt man da Markt ein führt das nur zu einer noch größeren Ungleichheit die mehr oder weniger nur davon abhängt wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse von Opfer und Täter bestimmt ist und nicht von der Tat selbst...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
lucid
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von lucid »

windalf hat geschrieben:
Reiche können sich natürlich dann freikaufen, wie alle anderen auch, aber sie werden wesentlich mehr bezahlen müssen, weil eben das Opfer entscheidet. Andrerseits wird der Preis auch nicht übermässig hoch liegen, weil sonst der Täter die Spiegelstrafe lieber hinnimmt. Und auch Reiche haben immer das Risiko, dass die Strafe vollzogen wird.
Aber umgekehrt. Ist ein Opfer selbst schon reich, bekommt er damit einen "Schonungsbonus" vor der Tat und nach der Tat steht das Ergebnis eigentlich schon fest. Er hat von Geld nichts mehr und wird eigentlich immer auf die "spiegelbildlichen Verletzung" drängen.

Das Marktsystem kann nur funktionieren, wenn Angebot und Anfrage zueinander finden können. Das gilt bei einem reichem Opfer nicht ebenso nicht bei "wirtschaftlich schwachen Täter"...

Im Ergebnis führt ein Marktsystem doch auch gerade dazu, dass nahezu gleiche Taten (oder Taten mit dem gleichen Ergebnis) untschiedlich geahndet werden (weil eigenltich nicht das Ergebnis "am Opfer" sondern der Weg aus Sicht des Täters dahin gewertet wird. Dem Opfer hingegen ist es egal ob der Arm am Ende ausversehen oder absichtlich ab ist. Ab ist ab). Das ist doch nicht selten gerade einer der großen Kritikpunkte am aktuellen Rechtssystem. Führt man da Markt ein führt das nur zu einer noch größeren Ungleichheit die mehr oder weniger nur davon abhängt wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse von Opfer und Täter bestimmt ist und nicht von der Tat selbst...
Ich glaube auch Reiche würden in der Regel eine Entschädigung akzeptieren; wäre sonst auch ein Image Schaden, und relativ sinnlos. Das hängt aber sicher von der Tat ab.

Die Ungleichheit seh ich da eher als Vorteil, weil die Betroffenen eben selbst darüber bestimmen. Ein Arm ist eben nicht für alle Leute gleich viel wert.
Der Weg dahin würde denke ich durchaus durch das Opfer bewertet werden, also bei absichtlichen Verletzungen würd ich sehr viel höhere Forderungen erwarten, aus emotionalen Gründen. Ein Marktsystem ist das eigentlich auch nur im allerweitesten Sinne. Es einigen sich ja immer nur zwei (ggf. deren Familien die zahlen bzw. das Opfer unterhalten müssen), also kann ja niemand anders seinen Arm als Ersatz anbieten oder so.

Aber im Grunde ist das auch noch keine Ahndung, sondern Schadensersatz, allerdings vermutlich in der Regel hoch genug um abschreckend zu sein.
Man kann aber wohl diskutieren, ob dann in Einzelfällen noch ein Strafinteresse der Allgemeinheit verbleibt.


Man könnte das heutige System mglw. schon viel gerechter machen, indem ggf. der Staat eine Entschädigung zahlt, als Ausgleich dafür, dass er durch Gefängnis die Leistungsfähigkeit des Täters reduziert und dadurch zivilrechtliche Ansprüche vereitelt. In der destruktiven Art zu strafen liegt vermutlich zZ auch der Hauptanreiz für beide Seiten das System zu vermeiden, sofern es möglich ist; weil sich dadurch beide Seiten besser stellen.
windalf
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von windalf »

Ich glaube auch Reiche würden in der Regel eine Entschädigung akzeptieren; wäre sonst auch ein Image Schaden, und relativ sinnlos. Das hängt aber sicher von der Tat ab.
Für den Reichen ist Geld noch sinnloser als für den armen. Er kann sich nicht mehr davon kaufen. Ein Imageschaden wäre ja nur zu befürchten, wenn es ein in der Öffentlichkeit stehender wäre von dem man erwarten würde er würde sich nicht für eine barbarsische Tat entscheiden...
Die Ungleichheit seh ich da eher als Vorteil, weil die Betroffenen eben selbst darüber bestimmen.
Worüber bestimmen die selbst? Ob die reich sind?
Der Weg dahin würde denke ich durchaus durch das Opfer bewertet werden, also bei absichtlichen Verletzungen würd ich sehr viel höhere Forderungen erwarten, aus emotionalen Gründen.
Die Forderungen können beliebig hoch sein. Am Ende würde es aber insbesondere darauf ankommen, was der Verursacher überhaupt aufbringen kann...
Der Weg dahin würde denke ich durchaus durch das Opfer bewertet werden, also bei absichtlichen Verletzungen würd ich sehr viel höhere Forderungen erwarten, aus emotionalen Gründen.
Eine eigentlich Kritik am aktuellen System ist doch eher, dass das Opfer nichts davon hat, ob die Tat mit einhergehendem Armverlust aus purer Absicht oder ausversehen geschah. Der Arm ist im Ergebnis weg. Geht man auf die Ressource Geld dann spielen die Motive/Umstände wie es dazu kam keine Rolle um den Verlust auszugleichen. Auch dürfte der "im Glück" sein, der sich von jemanden hat verletzen lassen, der mehr Kohle hat bzw aufbringen kann... Das kann doch nicht mal ansatzweise gerecht sein...
Man könnte das heutige System mglw. schon viel gerechter machen, indem ggf. der Staat eine Entschädigung zahlt, als Ausgleich dafür, dass er durch Gefängnis die Leistungsfähigkeit des Täters reduziert und dadurch zivilrechtliche Ansprüche vereitelt.

Im Großteil der Fälle ist doch da sowieso nichts für das Opfer zu holen. Die Einsperrerei hingegen kostet doch nur den Steuerzahler Geld ohne Ende. Es dient doch eher dem Schutz der Gesellschaft so jemanden nicht weiter rumlaufen zu lassen...
In der destruktiven Art zu strafen liegt vermutlich zZ auch der Hauptanreiz für beide Seiten das System zu vermeiden, sofern es möglich ist; weil sich dadurch beide Seiten besser stellen.
Besserstellen aber bestenfalls (ob das überhaupt möglich ist hängt dann davon ab ob es einen Markt geben würde) nur zwischen den Beiden.Aus gesellschaftlicher Sicht kann es wohl nicht gewünscht sein, dass Herr/Frau X mit Geld ständig gedankenlos bei "Bedarf" Straftaten begeht, weil man sich ja eh wieder freikaufen kann...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Sind "Friedensrichter" dem dt. Rechtssystem überlegen?

Beitrag von lucid »

windalf hat geschrieben: Im Großteil der Fälle ist doch da sowieso nichts für das Opfer zu holen. Die Einsperrerei hingegen kostet doch nur den Steuerzahler Geld ohne Ende. Es dient doch eher dem Schutz der Gesellschaft so jemanden nicht weiter rumlaufen zu lassen...
Ja, deshalb bin ich da auch eher gegen.
Das "nichts zu holen"-Problem würde mglw. reduziert, wenn die Personen eine entsprechende Motivation hätten.
Also wenn dann im Zweifelsfall nicht der Gerichtsvollzieher kommt - und direkt wieder geht - sondern das Opfer mit dem Vollzugsarzt.

Natürlich zu hässlich für uns; aber gänzlich unproduktiv ist eigentlich sogut wie niemand.
Kriminalität ist ja auch oft eine Form der Erwerbsarbeit; wer Einbrüche etc. organisieren, leiten und durchführen kann, der könnte auch was legales Produktives machen.
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