Einkommenssteuererklärung,Absetzen von Handwerkerleistungen

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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log11
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Einkommenssteuererklärung,Absetzen von Handwerkerleistungen

Beitrag von log11 »

Hallo,

ich habe 2 recht simple Frage nzur Einkommenssteuererklärung 2015.
Sei Anfang 2015 besitze ich ein EFH, welches zur Hälfte vererbt und zur anderen Hälfte dem Miterben abgekauft wurde. Dazu existiert natürlich eine Notarurkunde und auch die Grundbuchberichtigung.
Im Jahr 2015 wurde durch Handwerker Sanierungsmaßnahmen am Grundstück durchgeführt. (Pflasterarbeiten im Hofbereich)
Folgende Fragen habe ich.
1. Kann ich die Notarkosten bzw. Kosten zur Grundbuchberichtigung bei der Steuer geltend machen? Wenn ja, in welchem Formular wird das vermerkt?
2. Ich würde gerne die Kosten des Handwerkers für die Arbeitsleistung absetzen. Ist dafür die Anlage Förderung des Wohneigentums zu nutzen oder wo wird das genau angegeben?

Ich danke Euch herzlich für Eure Hinweise.
SusanneBerlin
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Re: Einkommenssteuererklärung,Absetzen von Handwerkerleistun

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

befindet sich das Grundstück im Ausland oder warum haben Sie die Frage bei "Ausland: Steuer und Immobilien" eingestellt?

Für D gilt:
1. Die Gebühren des Grundbuchamts bei der erstmaligen Änderung des Grundbuchs nach dem Erbfall im Namen der Erbauseinandersetzung ist kostenlos. (Was mit den Notargebühren ist, weiß ich nicht).

2. Der Arbeitslohn des Handwerkers gilt bei einer selbstbewohnten Immobilie als "haushaltsnahe Dienstleistung" und ist absetzbar. Das verwendete Material wird nicht vom Finanzamt gesponsort.
Grüße, Susanne
log11
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Re: Einkommenssteuererklärung,Absetzen von Handwerkerleistun

Beitrag von log11 »

@SusanneBerlin , herzlichen Dank. Sorry, da bin ich wohl in der Rubrik verrutscht. Das Grundstück befindet sich in Deutschland und wird von mir privat genutzt / bewohnt.

zu 1. Das ist richtig, allerdings mussten wir das Grundbuch nach dem Erbfall leider 2 mal berichtigen lassen. Nach Aussage meiner Notarin und des zuständigen Grundbuchamtes hat sich das in unserem Fall nicht vermeiden lassen.
Im ersten Schritt wurde der Erblasser ausgetragen und die 2 Erben eingetragen. Im zweiten Schritt, als der Kauf vollzogen war, wurde ein Erbe ausgetragen und ich stehe nun alleine im Grundbuch. Der zweite Schritt war für mich kostenpflichtig.
Diese Grundbuchgebühren kann ich vermutlich nicht steuerlich geltend machen?

zu 2. Danke, dann werde ich die Handwerkerleistung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Die Voraussetzungen dafür sollten gegeben sein.
Ladymarry
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Re: Einkommenssteuererklärung,Absetzen von Handwerkerleistun

Beitrag von Ladymarry »

Hallo, also bei den Notarkosten wirst du bei der Steuererklärung nichts absetzen können, leider. Aber die Handwerkerkosten, da kannst du den Arbeitslohn ansetzen. Dieser aber muss auf der Rechnung auch wirklich seperat aufgeführt werden. Sonst gibt es nichts.
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