Spanien: Miete Zweitwohnung

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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1405
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Spanien: Miete Zweitwohnung

Beitrag von 1405 »

Hallo, wenn sich jemand mit spanischem Mietrecht auskennt, dann bin ich für Tipps dankbar bzgl. einer oder mehrerer Fragestellungen in dem hier beschrieben fiktiven Szenario.

Eheleute Herr M (deutsche Staatsangehörigkeit) und Frau F (deutsche und spanische Staatsangehörigkeit) mit Erstwohnsitz in Deutschland beabsichtigen in der Provinz Tarragona in Spanien ein Reihenhaus zu mieten. Es soll der Zweitwohnsitz für häufige Aufenthalte im Herkunftsland von F werden.
Das Haus stehe im Eigentum von 4 Personen, die alle im Mietvertrag als Vermieter aufgelistet werden sollen.
Nach M's Verständnis gibt es Vertragsfreiheit, bei nicht geregelten Punkten gilt aber das LAU (spanisches Mietgesetz für Erstwohnsitze).

M's Fragen:
  1. Gilt das LAU für alle in dem Mietvertrag nicht geregelten Punkten im Streitfall?
  2. Müssen alle 4 Vermieter unterschreiben, damit der Vertrag Gültigkeit hat?
  3. Reicht es im Streitfall sich an einen der 4 Vermieter zu wenden, um eine Mitteilung / Kündigung .... rechtsgültig bekanntzumachen oder muss man 4 Schreiben aufsetzen?
  4. Eigenbedarf: Im LAU bzw. den Mietgesetzänderungen von 2013 steht, dass man bei Eigenbedarf (incl. Verwandten 1. Grades) kündigen darf. Da wird es eine Menge Verwandte ersten Grades geben und auch bei einerm Verkauf der Immobilie könnte das ja ein Problem werden. Wenn man den Mietvertrag ins Grundbuch eintragen lässt und den Eigenbedarf im Mietvertrag als Kündigungsgrund ausschließt, schützt das vor diesem Fall oder kann man dies nicht ausschließen für alle Fälle des Eigenbedarfs?
  5. Ist es den Mietern F und M zu empfehlen eine Kopie des Ausweises aller Vermieter geben zu lassen?
  6. Sollten die Mieter aus dem Grundbuch die Eigentümer anfordern, um es zu vergleichen und wenn ja wie machen sie das?
  7. Kündigungsgrund Nichtnutzung: Im LAU steht als ein Kündigungsgrund die Nichtnutzung einer Immobilie. Da die Eheleute nur eine ca. 6-8 wöchige Nutzung pro Jahr planen (auf verschiedene Besuche verteilt) fragen sie sich, was die genauen Kriterien sind oder ob man den Sachverhalt einfach im Vertrag beschreiben soll, um dies klarzustellen und als Kündigungsgrudn auszuschließen.
F ist zwar Muttersprachlerin, aber hat selbst nie einen Mietvertrag in Spanien vereinbart und ihre Verwandten und der Vermieter sagen immer "wir werden uns mündlich einigen", was M einfach nicht reicht. Vor allem ist M's Befürchtung, dass jemand im Frühjahr oder Frühsommer kündigt und man dann im Sommer die horrenden Mieten von 1500€ pro Woche zahlen müsste.

Danke für jeden Tipp zu diesem fiktiven Szenario für einen oder mehrere Punkten oder auch darüber hinaus!
:-)
pneumann1
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Re: Spanien: Miete Zweitwohnung

Beitrag von pneumann1 »

Alle 4 vermieter sollten unterschreiben
JoanDriver77
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Re: Spanien: Miete Zweitwohnung

Beitrag von JoanDriver77 »

1405 hat geschrieben: M's Fragen:
  1. Müssen alle 4 Vermieter unterschreiben, damit der Vertrag Gültigkeit hat?
  2. Reicht es im Streitfall sich an einen der 4 Vermieter zu wenden, um eine Mitteilung / Kündigung .... rechtsgültig bekanntzumachen oder muss man 4 Schreiben aufsetzen?
1) Ja

2) Nicht unbedingt. Die vier Vermieter haben ja untereinander die Pflicht sich auf dem Laufenden zu halten und "heften" theoretisch alle Angelegenheiten ja auch in eine Akte hab. Da brauch dann nicht das gleiche Dokument viermal hinterlegt zu werden.
Meckerer
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Re: Spanien: Miete Zweitwohnung

Beitrag von Meckerer »

Vertragspartner ist/sind in jedem Fall die im Vertrag erscheinenden Personen, wobei zu beachten ist, daß sich das span. Mietrecht ganz erheblich vom deutschen unterschiedet, was aber meist schon aus Gründen der Sprachunkenntnis unbeachtet bleibt und zu schwerwiegenden Folgen führen kann.
FM
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Re: Spanien: Miete Zweitwohnung

Beitrag von FM »

1405 hat geschrieben: 11.10.14, 21:58 Hallo, wenn sich jemand mit spanischem Mietrecht auskennt,
Da es das "Forum Deutsches Recht" ist wundere ich mich etwas, dass überhaupt Antworten kamen. Entweder beziehen die sich auf die deutsche Rechtslage, oder wir haben hier doch zufällig einige Teilnehmer mit Kenntnissen des spanischen Mietrechts.
Meckerer
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Re: Spanien: Miete Zweitwohnung

Beitrag von Meckerer »

Ich lebe seit 1964 ständig in Spanien und beschäftige mich u.a. mit span. Steuer- und Verwaltungsrecht.
ktown
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Re: Spanien: Miete Zweitwohnung

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
1. Wieso holt man einen Uraltbeitrag von vor 6 Jahren hervor.
2.
FM hat geschrieben: 01.03.22, 19:54Da es das "Forum Deutsches Recht" ist
Daher ist hier zu.
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