Firma im Ausland und gelegentliches Arbeiten in Deutschland

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

Moderator: FDR-Team

PeterBlaupunkt
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 23.08.14, 16:38

Firma im Ausland und gelegentliches Arbeiten in Deutschland

Beitrag von PeterBlaupunkt »

Guten Tag miteinander.

Eine Frage zu einem theoretischen Fall.
Der Deutsche Herr A. verfügt über eine unbefristete Aufenthaltsgenehigung in Costa Rica.
Er ist auch tatsächlich länger als die Hälfte des Jahres dort bzw. nie länger als 6 Monate minus ein paar Tage in Deutschland.
In Costa Rica betreibt er ein Internetunternehmen, das sich an deutschsprachige Kundschaft richtet.
Den Firmensitz deklariert er auf seiner Homepage als in Costa Rica.
Die zu erwerbende Dienstleistung wird auch in Costa Rica erbracht, allerdings erfolgt die Zahlung auf Herrn A.s Privatkonto in Deutschland bzw. per Kreditkartenzahlung an einen amerikanischen Betreiber der Zahlungsplattform.

Gelegentlich arbeitet Herr A. in Deutschland und muss sich dafür auch in Deutschland anmelden.
Nach seiner Beschäftigung hier meldet er sich wieder ab.

Wie ist die Rechtslage zu folgenden Fragen:
Was müsste Herr A. bei der Steuererklärung zur Rückerlangung der gezahlten Steuer für seine Erwerbsarbeit in Deutschland berücksichtigen?

Bestünde die Möglichkeit mit dem Finanzamt eine Art Einigung zu erzielen, so dass er von vorne herein keine Steuern in Deutschland zahlen müsste?

Müsste Herr A. um alles korrekt abzuwickeln den deutschen Finanzbehörden alle Einkünfte der costarikanischen Firma melden (übersetzen und beglaubigen lassen oder Ähnliches)?
pneumann1
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 13.04.16, 22:38

Re: Firma im Ausland und gelegentliches Arbeiten in Deutschl

Beitrag von pneumann1 »

Musst dann auch Steuern hier bezahlen , muss ja auch legal sein
bavarian tax collector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2288
Registriert: 30.03.08, 11:36
Wohnort: Bayern

Re: Firma im Ausland und gelegentliches Arbeiten in Deutschl

Beitrag von bavarian tax collector »

Dafür ob sich eine Steuerpflicht in D ergibt, ist maßgeblich, ob beim Aufenthalt in D eine Betriebsstätte im Sinne des DBA Costa Rica entsteht!

taxpert
Your friendly bavarian tax collector

Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver)

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2258
Registriert: 27.03.07, 18:24

Re: Firma im Ausland und gelegentliches Arbeiten in Deutschl

Beitrag von whvceltic »

betreibt er das Unternehmen in Costa Rica als "Einzelunternehmen" ?
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen