Baulast privatrechtliche Sachlage

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Liesl 77
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Baulast privatrechtliche Sachlage

Beitrag von Liesl 77 »

Hallo zusammen,

Ich hab zwar im Internet schon so einges gefunden und gelesen, jedoch fehlt mir eine klare Aussage zu einem Sachverhalt, vielleicht weiss das hier jemand.

Wir haben aus naiven Gründen und unter Erhalt falscher Tatsachen eine Zufahrt-Baulast unterschrieben, die wir jetzt verlegen möchten.
Was auch ohne Einschränkungen für die Begünstigten möglich wäre.

Soweit ich das recherchiert und verstanden habe:
• Eine Baulast ist nur eine Verpflichtung gegenüber der Behörde.
• Aus ihr gehen keinerlei privatrechtlichen Verpflichtungen hervor.
• D.h. wenn die Berechtigten tatsächlich diesen Bereich als Zufahrt nutzen möchten, müsste ein privatrechtlicher Vertrag zwischen uns und ihnen erstellt werden.

Was mich irritiert ist, dass im Baulastenverzeichnis im Text der Baulast steht, dass die Besitzer des hinteren Grundstückes den Bereich als Zufahrt nutzen dürfen.

Meine Frage, die mir das Hirn verdreht…
Sind wir gegenüber den Besitzern des hinteren Hauses nicht verpflichtet, uns an diese Baulast zu halten, weil es keinen privatrechtlichen Vertrag gibt?
Gelten rechtlich die oben genannten Sachverhalte trotzdem?


Danke vorab für Eure Antworten.