Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung machen
Moderator: FDR-Team
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
Natürlich darf er eine Ausbildung machen oder Arbeiten gehen. Jedoch muss er das seiner Ruhestandbehörde angeben, denn es kann sich auf die Zahlungen, die er erhält, auswirken.
Er könnte sogar wieder einen Antrag stellen, untersucht werden und wenn er gesund wäre, eventuell, in seinen alten Job zurück. Kann aber auch sein, dass das nicht geht.
Er könnte sogar wieder einen Antrag stellen, untersucht werden und wenn er gesund wäre, eventuell, in seinen alten Job zurück. Kann aber auch sein, dass das nicht geht.
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
Wo hast du denn die Info her? Das ist imho längst überholt...mecki111 hat geschrieben:Nach über 5 Jahren im Ruhestand muss er nicht mehr von einer Reaktivierung ausgehen.
Ich bin schon länger als zehn Jahre in DDU und werde seit 2013 alle zwei Jahre zur Reaktivierungsuntersuchung eingeladen...
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
Darf ich mal fragen was VOR 2013 war? Keine Untersuchungen und dann auf einmal doch wieder?Sandra71 hat geschrieben: Ich bin schon länger als zehn Jahre in DDU und werde seit 2013 alle zwei Jahre zur Reaktivierungsuntersuchung eingeladen...
Bei mir ist es nämlich genau umgekehrt: bis 2012 wurde ich JÄHRLICH zur Untersuchung einbestellt (seit 2008) und seitdem habe ich keinen Pieps mehr von der ZMU gehört.
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
Genau. Man ist wohl auf mich aufmerksam geworden, weil ich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübe...allerdings ist das bereits seit 2009 der Fall, und ich habe die Nebenbeschäftigung damals ordnungsgemäß bei meinem Versorgungscenter angezeigt.mondbein hat geschrieben:Darf ich mal fragen was VOR 2013 war? Keine Untersuchungen und dann auf einmal doch wieder?
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 3461
- Registriert: 02.07.08, 18:42
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
Gibt es eine Quelle zum Nachlesen, nach der die Beihilfe und die private Krankenversicherung sich auch auf die zusätzliche Tätigkeit (Ausbildung), welche dann Lohnsteuerklasse 6 wäre, erstreckt und nicht nur für die Pension gilt? Würde es dann bei Beihilfe (Bund) 70 % und PKV 30 % bleiben oder würde sich das verändern?Sandra71 hat geschrieben:ich habe jetzt recht viele Ausschreibungen für Ausbildungen gesehen, die sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit "angeboten" werden.Niemand2000 hat geschrieben:Er könnte sich nämlich die Frage stellen, warum du nicht in der Lage bist, Dienst in seiner Behörde zu verrichten, wenn du eine Ausbildung machen kannst, die i.d.R. ja auch in Vollzeit stattfindet.mecki111 hat geschrieben:Der Ruhestandsbeamte ist versicherungsfrei, wenn er nicht freiwillig in der gesetzlichen KV versichert ist. Einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV tritt auch nicht durch die neue Tätigkeit ein.
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
Das ändert nichts am Sachverhalt. Auch eine Ausbildung in Teilzeit könnte deinen Dienstherrn auf den Plan rufen. Es ist ja nicht so, dass du zwingend in Vollzeit dienstfähig sein musst, um reaktiviert werden zu können...Niemand2000 hat geschrieben:ich habe jetzt recht viele Ausschreibungen für Ausbildungen gesehen, die sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit "angeboten" werden.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 3461
- Registriert: 02.07.08, 18:42
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
Dies ist mir klar, wobei ich ja meiner Pensionsbehörde ja nur angeben muss, bei wem ich, wie viel verdiene, aber nicht für was, wobei die Pensionsbehörde selbstverständlich Belege anfordern darf. Eine Bewerbung auf eine Ausbildungsstelle in Teilzeitform hätte andere Gründe, und zwar, könnte ich, sofern die Voraussetzungen für Teilzeit verlägen und ich in meinem "hochbetagten" Alter überhaupt zum Zug käme, zusätzlich kostenfreie Englischkurse belegen, was ansonsten nur ginge, wenn die Berufsschule Blockunterricht anböte oder bei der Teilzeitberufsschule, also wenn diese nur ein oder zwei mal in der Woche stattfände und ich danach nicht mehr in das Ausbildungsunternehmen zurückkehren müsste.Sandra71 hat geschrieben:Auch eine Ausbildung in Teilzeit könnte deinen Dienstherrn auf den Plan rufen. Es ist ja nicht so, dass du zwingend in Vollzeit dienstfähig sein musst, um reaktiviert werden zu können...
Momentan beschäftigt mich eher die Frage nach der privaten Krankenversicherung.
Niemand2000 hat geschrieben:Gibt es eine Quelle zum Nachlesen, nach der die Beihilfe und die private Krankenversicherung sich auch auf die zusätzliche Tätigkeit (Ausbildung), welche dann Lohnsteuerklasse 6 wäre, erstreckt und nicht nur für die Pension gilt? Würde es dann bei Beihilfe (Bund) 70 % und PKV 30 % bleiben oder würde sich das verändern?
mecki111 hat geschrieben:Der Ruhestandsbeamte ist versicherungsfrei, wenn er nicht freiwillig in der gesetzlichen KV versichert ist. Einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV tritt auch nicht durch die neue Tätigkeit ein. Er ist in der neuen Beschäftigung jedoch pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung.
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
Hallo Sandra71,
Die Versicherungsfreiheit ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V.
Wenn dir das nicht reicht, stell die Frage doch mal in einem Forum zur Sozialversicherung oder direkt bei einer Krankenkasse.
Gruß
mecki111
Die Versicherungsfreiheit ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V.
Wenn dir das nicht reicht, stell die Frage doch mal in einem Forum zur Sozialversicherung oder direkt bei einer Krankenkasse.
Gruß
mecki111
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 3461
- Registriert: 02.07.08, 18:42
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
vielen lieben Dank, ich werde, wenn ich wieder am PC gleich alles nachlesenmecki111 hat geschrieben:Hallo Sandra71,
Die Versicherungsfreiheit ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V.
Wenn dir das nicht reicht, stell die Frage doch mal in einem Forum zur Sozialversicherung oder direkt bei einer Krankenkasse.
Gruß
mecki111
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 3461
- Registriert: 02.07.08, 18:42
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
So ich habe mir jetzt noch mal in Ruhe diesen § durchgelesen, welchen mecki111 genannt hat https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 2.2014.pdf und jetzt weiß ich, dass ich Betrag X hinzuverdienen darf, ohne dass es eine Kürzung der Pension geben wird, wobei ich natürlich bei der Pensionsbehörde angeben muss, bei wem ich wie viel hinzuverdiene, wobei ich natürlich nicht angeben muss für was, wobei die aber Belege anfordern dürfen. Außerdem weiß ich jetzt, dass ich für diesen Zuverdienst keine separate Krankenkasse benötige. Wenn es mit der Ausbildung nicht klappen sollte, dann ausschließlich wegen meines Alters.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 3461
- Registriert: 02.07.08, 18:42
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung machen
Moderationsbeitrag
Nein.
Die Forenregeln sind zu beachten und das dort beschriebene gehört zu dem hier beschriebenen Sachverhalt.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 3461
- Registriert: 02.07.08, 18:42
Rückfrage zu http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__62.html
Asche auf mein Haupt. Ich gelobe Besserung.
Rückfrage zu § 62 BeamtVG
Beitrag von Niemand2000 » 22.01.31, 13:20
Rückfrage zu http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__62.html
Vor ewigen Zeiten hatte ich mal ein Thema aufgemacht, und zwar viewtopic.php?t=267586
Jetzt habe ich gehört, dass angeblich eine Ausbildung neben der Pension nicht von http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__62.html abgedeckt wäre und zuerst eine Beendigung des Beamtenverhältnisses erfolgen müsste, bevor eine Ausbildung gestartet werden könne.
Wie sieht hier die Rechtslage aus, wobei mich vor allem Links zu Urteilen, Entscheidungen zum Nachlesen interessieren.
Vielen Dank.
Rückfrage zu § 62 BeamtVG
Beitrag von Niemand2000 » 22.01.31, 13:20
Rückfrage zu http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__62.html
Vor ewigen Zeiten hatte ich mal ein Thema aufgemacht, und zwar viewtopic.php?t=267586
Jetzt habe ich gehört, dass angeblich eine Ausbildung neben der Pension nicht von http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__62.html abgedeckt wäre und zuerst eine Beendigung des Beamtenverhältnisses erfolgen müsste, bevor eine Ausbildung gestartet werden könne.
Wie sieht hier die Rechtslage aus, wobei mich vor allem Links zu Urteilen, Entscheidungen zum Nachlesen interessieren.
Vielen Dank.
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
Auch nach fast 6 Jahren dürfte sich an er Erklärungsbedürftigkeit der Ähnlichkeit der Tätigkeiten wenig bis nix geändert haben. Zumal man nun 6 Jahre älter ist und AGs die ausbilden dies im Regelfall mit der Absicht tun ihre dann Ex-Azubis in Vollzeit zu behalten. Gerade im Bereich des ÖD der sich eh schwer tut mit dem demographischen Wandel. Sprich, es dürfte in den letzten 6 Jahren nicht einfacher geworden sein einen Ausbildungsplatz zu bekommen.Niemand2000 hat geschrieben: ↑03.03.16, 10:06 Der Beamte war Binnenzöllner im Verwaltungsbereich ...
Nun wird eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder Kaufmann für Büromanagement oder eine 450-Euro-Stelle im Verwaltungsbereich angestrebt,
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 3461
- Registriert: 02.07.08, 18:42
Re: Beamter im vorzeitigen Ruhestand will noch1Ausbildung ma
Vielen Dank für die Antwort, beantwortet aber leider nicht die Frage, ob es rechtlich möglich und zulässig ist, dass der Ruhestandsbeamte neben seiner Mindestversorgung (Pension) noch eine Ausbildungsvergütung erhalten kann, wenn er dabei http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__62.html beachtet bzw. nach welchen Vorschriften dies möglich bzw. untersagt ist, und zwar eine Vorschrift, aus der entnehmbar ist, ob der Ruhestandsbeamte bei seinem bisherigen Dienstherrn kündigen muss oder nach welcher er beides erhalten kann, wobei das Ausbildungsentgelt wäre dann Lohnsteuerklasse 6.ExDevil67 hat geschrieben: ↑31.01.22, 14:00Auch nach fast 6 Jahren dürfte sich an er Erklärungsbedürftigkeit der Ähnlichkeit der Tätigkeiten wenig bis nix geändert haben. Zumal man nun 6 Jahre älter ist und AGs die ausbilden dies im Regelfall mit der Absicht tun ihre dann Ex-Azubis in Vollzeit zu behalten. Gerade im Bereich des ÖD der sich eh schwer tut mit dem demographischen Wandel. Sprich, es dürfte in den letzten 6 Jahren nicht einfacher geworden sein einen Ausbildungsplatz zu bekommen.Niemand2000 hat geschrieben: ↑03.03.16, 10:06 Der Beamte war Binnenzöllner im Verwaltungsbereich ...
Nun wird eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder Kaufmann für Büromanagement oder eine 450-Euro-Stelle im Verwaltungsbereich angestrebt,
-
- Letzte Themen