Nachbar entwässert über einen Gully auf unserem Flachdach

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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locarno

Re: Nachbar entwässert über einen Gully auf unserem Flachdac

Beitrag von locarno »

@ralph1234

Sie widersprechen doch gar nicht.
locarno

Re: Nachbar entwässert über einen Gully auf unserem Flachdac

Beitrag von locarno »

ralph12345

Sie machen Ihre Aussage, das meine Ausführung weit hergeholt sei, am Beispiel eines Fallrohres fest, das wohl dem Einzelnen gehören müsse. Natürlich erscheint es, wenn man ein Fallrohr als selbstständiges System betrachtet, recht abwegig von einer Gemeinschaft zu sprechen. Da würde ich Ihnen sogar zustimmen, wenn die nicht Rechtsprechung, immerhin schon mehrfach zweitinstanzlich, in mehreren Urteilen bereits im Gedankengang dazu viel weiter vorgedrungen wäre. Daher kann man diese Rechtssprechung nicht mehr ignorieren und nur noch auf Einzelfälle und eigene Ansichten abstellen, immerhin ist vor Gericht in den vergangenen 10 Jahren niemand mehr damit durchgedrungen. Wie ich bereits schrieb, ist sogar die NJW bereits in das Feld der
Entwässerungsgemeinschaft vorgedrungen! An der NJW orientieren nicht nur Richter, sondern auch die Rechtsbeistände der Gegenseite.

Bottomline: Das Fallrohr mag einem Eigentümer gehören, die Anlage, insbesondere die auf dem Dach, betrifft alle.

"[...]Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 06.04.2006 - 15 U 134/05 - entschieden, dass Eigentümer von Reihenhäusern eine Entwässerungsgemeinschaft bilden.[...]"

Ich hatte auch das OLG Hamm zitiert, das genau das Gegenteil vom dem entschieden hat, was Sie aus dem Bauch heraus emfpinden. Denn genau dort wurde eine Dachentwässerung aus einem ähnlichem Grunde getrennt. Anschließend ging es um die Kostentragung, immmerhin >12 tsd!. Wer bezahlt das? Alle, denn die Gemeinschaft war unauflöslich, auch die bauliche Änderung änderte darn nichts. Warum? Es gab eine gemeinsam Leitung, die in Verbindung mit dem geänderten Dachablauf in Verbindung stand und Grenzschnitt hatte. Dort hebt man auf das Vorhandensein einer gemeinsamen Sammelleitung ab. Diese befindet sich, wie Sie wissen, unter der Erde. Sie können dabei davon ausgehen, das die Richter keine Ausgrabung angeordnet haben und dennoch so entscheiden mussten. Es genügte ein Blick in die Unterlagen der Stadtentwässerung. Im Bereich der stillen Teilhaberschaft ist eben alles still. Auch die Entstehung einer solchen Gemeinschaft verursacht kein Geräusch.

Ein Ausnahme gab es übrigens doch mal, und zwar in Berlin. Man nannte es den Berliner Verbau. Dort war tatsächlich alles, was das Abwassser aus Haushalten in EFH und RH betrifft, getrennt und in Sterntopologie in Richtung Sammelschacht angeordnet. Als Rechtsfolge war damals eine Entwässerungsgeinschaft recht unwahrscheinlich. Das ist aber sehr lange her und taugt heute bestenfalls noch als Geschichtsunterricht.

Deshalb schrieb ich, dass eine Regelung mit den Nachbarn getroffen werden muss, die die Rechte aller Entwässerungsgemeinschafter beachtet und ein Fachplaner hinzugezogen werden, der das umsetzt. Immerhin reden wir hier von einem Dachspeier. Wie der getrennt ausgeführt werden soll ist mir schleierhaft, aber ich bin kein Fachplaner. Ansonsten muss ich das doch einmal in der NJW lesen.
ktown
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Re: Nachbar entwässert über einen Gully auf unserem Flachdac

Beitrag von ktown »

locarno hat geschrieben:Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 06.04.2006 - 15 U 134/05 - entschieden, dass Eigentümer von Reihenhäusern eine Entwässerungsgemeinschaft bilden
Das ist meines Erachtens so falsch wiedergegeben.
Das OLG sagte:
Erfolgt die Dachentwässerung eines Reihenhauses über eine Dachrinne, von der das Oberflächenwasser über ein an dem Haus des Nachbarn angebrachtes Fallrohr in die gemeinsame Grundleitung und von dort in die Kanalisation abgeleitet wird, so bildet die für die Dachentwässerung der Reihenhäuser vorgehaltene durchgehende Dachrinne eine funktionale Einheit mit dem für die Entwässerung der angeschlossenen Reihenhäuser bestimmten Rohrleitungssystem.
Hier haben wir aber:
Larme_Noir hat geschrieben:jeder Eigentümer hat also Zugang zu seinem eigenen Entwässerungssystem. Die Ausnahme bilden unser Haus und das unseres linken Nachbarn. Unsere beiden Häuser haben auch jeder ein eigenes Abflusssystem, also keine gemeinsame Entwässerung, nur dass der Abfluss unseres Nachbarn ca. 30 cm auf unserer Dachhälte gebaut wurde.
Abweichend von den von ihnen aufgezeigten Urteilen gibt es hier sehr wohl für den betroffenen Nachbarn ein eigenes Entwässerungssystem.

Nach ihrer Argumentation würde jede in der Vergangenheit unrechtmäßig erbaute Dachentwässerung über die nachbarliche Dachfläche mit der Zeit geheilt werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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locarno

Re: Nachbar entwässert über einen Gully auf unserem Flachdac

Beitrag von locarno »

Sie, ktown haben also einen Begriff googeln können und nehmen diesen zum Anlass mich anzugreifen. Sie denken wohl, man könne alles per Hyperlink erklären? Mit Prüfungsschemata und Rechtsfolgen sollten Sie sich wahrlich nicht belasten, immerhin haben Sie vor Ort Ausgrabungen angestellt und als gestandenen Googgler sollte man Ihne ja nicht mit Zeugs kommen, dass die Suchmaschine nicht kennt. Ihr letzter Satz ist übrigens an Absurdität nicht zu überbieten. Ich gewinne den Eindruck, dass es sich hier eigentlich um einen Wettbewerb von drei oder vier Postern handelt und nicht um einen thematischen Diskurs; Wer es schafft, im Thread als letztes zu posten, gewinnt.

Für Sie ist Angriff wohl eher der Sinn eines Forums. Gut, dann sind Sie ja in bester Gesellschaft. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Spaß mit Ihrem Hobby und viele letzte Worte, Köln.

Übrigens: die NJW ist selbstverständlich öffentlich verfügbar und für jeden zugänglich, nur googeln kann man vieles daraus nicht. Man muss etwas tun, das man sehr viel lesen nennt, in Bibliotheken kann man das auch ohne viel Geld tun. Wer nur einen Internetzugang hat und meint damit eine juristische Grundbildung erstzen zu können, der wird wie Sie: ein Nörgler, Angreifer, Meckerer und Googler.
Zuletzt geändert von locarno am 14.08.16, 21:57, insgesamt 14-mal geändert.
ktown
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Re: Nachbar entwässert über einen Gully auf unserem Flachdac

Beitrag von ktown »

Es ist schön, dass sie auf Schriftwerke verweisen, die nicht für jedermann zugänglich sind. Es erleichtert einem die Diskussion. :wink:

Ansonsten vermengen sie hier was, was vielleicht in den Urteilen passte, aber hier aber so vom TE nie dargelegt wurde.
1. Laut dem Sachverhalt ist nicht zu erkennen, dass alle einzelnen Fallleitungen in eine gemeinsame Sammelleitung laufen.
2. Ist diese Annahme von Ihnen
locarno hat geschrieben:zum einen entwässert der Nachbar B über das Dach von Nachbar A, gleichzeitig entwässert Nachbar A ebenfalls sein eigenes Dach durch den Ablauf von Nachbar B
bisher noch nicht vom TE bestätigt. Dieser sagt einfach nur
Larme_Noir hat geschrieben: nur dass der Abfluss unseres Nachbarn ca. 30 cm auf unserer Dachhälfte gebaut wurde.
Woher sie zu der These kommen, dass der TE auch über diesen Entwässerungspunkt seine Dachfläche entwässert, können sie sicherlich zitieren. Vielleicht habe ich es überlesen.


Fassen wir also zusammen.
- Wir haben Reihenhäuser die jedes für sich ein Fallleitungssystem hat und nach derzeitigem Sachstand jeweils auch ihren eigenen Anschluss an die Kanalisation.
- 1 Nachbar hat einen Entwässerungspunkt außerhalb seiner Dachfläche auf dem Nachbargrundstück errichtet. Wie das da hinkam bleibt dunkel. Es ist zumindestens nirgends dokumentiert. Es ist baulich möglich diese nachbarschaftliche Grenzstreitigkeit baulich einfach zu lösen.

Wo ist hier also diese von ihnen vielfach zitierte Gemeinschaftsanlage?

Das einzigste was nach meinem dafürhalten zu den Urteilen passt ist, dass es sich hier auch um Reihenhäuser handelt.
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Hantago
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Re: Nachbar entwässert über einen Gully auf unserem Flachdac

Beitrag von Hantago »

Hallo,

ein pragmatischer Vorschlag:

dem Nachbarn per Einschreiben über Eure geplanten Sanierungsmaßnahmen informieren und um die Änderung seiner Entwässerung bitten. Falls der Nachbar nach angemessener Frist nicht reagiert, Sanierung durchführen und die Dachentwässerung des Nachbarn durch Euren Handwerker ändern lassen (billigstes, funktionierendes Provisorium, z.B. Folienschlauch).

MfG

Hantago
Larme_Noir
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Re: Nachbar entwässert über einen Gully auf unserem Flachdac

Beitrag von Larme_Noir »

Vielen Dank erstmal an alle die mir hier geanwortet haben. Wie die rechtliche Situation genau aussieht, werden wir wohl nicht mehr feststellen. Wichtig ist aber, das sich die Situation - zu unserem Vorteil - geklärt hat.

Ein zweiter Dachdecker hat sich die Situation vor Ort noch einmal angeschaut und uns mitgeteilt, das der Abfluss des Nachbarn zwar ziemlich knapp auf der Grenze liegt, die Abflüsse aber doch - ohne großen Aufwand - getrennt werden können. Da ich selbst kein D(F)achmann bin, vertraue ich dem Urteil des Dachdeckers uns lasse das Dach jetzt so sanieren, dass der Abfluss des Nachbarn weiterhin erhalten und funktionstüchtig bleibt. Eine zweite Meinung einzuholen, macht also immer Sinn. :D

LG Sabrina
Larme_Noir
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Re: Nachbar entwässert über einen Gully auf unserem Flachdac

Beitrag von Larme_Noir »

Ich verstehe leider nicht, warum man sich in Interntforen immer gegenseitig zerfleischen muss. Es tut mir leid, aber einem Themestarter ist damit meist überhaupt nicht geholfen.
Zum Glück hat sich die Angelegenheit ohne Streit geklärt und zur Not hätte ich den pragmatischen Vorschlag von Hantago umgesetzt :wink:
locarno

Re: Nachbar entwässert über einen Gully auf unserem Flachdac

Beitrag von locarno »

@Sabrina

Schön dass es eine technische Lösung gibt.
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