Auskunft zu Abhebungen / Überweisungen von Geschwistern

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LoreW
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Auskunft zu Abhebungen / Überweisungen von Geschwistern

Beitrag von LoreW »

Hallo,

nun habe ich mich schweren Herzens hier angemeldet, weil ich nicht weiter weiß.
Unsere hochbetagte Mutter mit beginnender Demenz lebt seit 4 Jahren bei mir, - inzwischen Pflegestufe 2.
Sämtliche Vollmachten sind vorhanden, ebenso für meinen Bruder.

Ich mache auch ihre Buchhaltung. Mein Bruder und ich gleichen auch die Barausgaben ab und mir fiel auf, dass er doch einige Beträge abgehoben hat, für die ich keine mutter-bezogene Verwendung weiß.
Nachdem ich jetzt die Buchhaltung komplett durch bin, fehlen über 4 Jahre hinweg doch höhere Summen.
Unsere Mutter weiß (natürlich) nicht, wozu sie ihm das Geld gab, oder ob er es einfach so abgehoben oder an sich überwiesen hat.
Und er weigert sich mir Auskunft zu geben.
Er würde es unserer Mutter unter vier Augen sagen, wenn sie wieder für eine Woche bei ihm ist.

Wie ist die Rechtslage?
Tastenspitz
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Re: Auskunft zu Abhebungen / Überweisungen von Geschwistern

Beitrag von Tastenspitz »

Zunächst:
Barabhebungen und Überweisungen lassen sich schon mit dem Kontoauszug genau trennen. Für beide hat die Bank Belege, die man nötigenfalls - meist gegen Gebühr - darüber hinaus auch noch anfordern kann, wenn unklar ist, wer da verfügt hat.
Und allgemein gesagt:
LoreW hat geschrieben:Sämtliche Vollmachten sind vorhanden, ebenso für meinen Bruder.
bedeutet, dass er das wohl erstmal darf.
Es geht also letztlich um die unklare Mittelverwendung. Und hier scheint der Bruder ja nicht untätig zu sein:
LoreW hat geschrieben:Er würde es unserer Mutter unter vier Augen sagen, wenn sie wieder für eine Woche bei ihm ist.
Er gibt dem Eigentümer der Mittel also Auskunft.
LoreW
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Re: Auskunft zu Abhebungen / Überweisungen von Geschwistern

Beitrag von LoreW »

Danke, Tastenspitz !

"Er gibt dem Eigentümer der Mittel also Auskunft." bedeutet rechtlich, dass er mir keine geben muss?
Tastenspitz
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Re: Auskunft zu Abhebungen / Überweisungen von Geschwistern

Beitrag von Tastenspitz »

Ich wüsste nicht warum. Dazu kommt:
Wenn die Mutter es nun gutheißt ist der Verdacht auf Veruntreuung schwer zu führen.
Ganz abgesehen von dem Zeitraum über 4 Jahre.
LoreW
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Re: Auskunft zu Abhebungen / Überweisungen von Geschwistern

Beitrag von LoreW »

Kann sie von ihm schriftliche Nachweise fordern?
Und was, wenn er auch dies nicht herausgibt?
SusanneBerlin
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Re: Auskunft zu Abhebungen / Überweisungen von Geschwistern

Beitrag von SusanneBerlin »

LoreW hat geschrieben:Kann sie von ihm schriftliche Nachweise fordern?
Und was, wenn er auch dies nicht herausgibt?
Die Vollmachgeberin kann natürlich verlangen, dass der Vollmachtnehmer nachweist wofür er das Geld verwendet hat.

Was die Kontoauszüge angeht, kann sich die Kontoinhaberin und jeder Vollnachtnehmer von der Bank die Kontoauszüge ein zweites Mal ausdrucken lassen, falls der andere Vollnachtnehmer die Erst-Ausdrucke hat und diese nicht herausgibt.
Grüße, Susanne
LoreW
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Re: Auskunft zu Abhebungen / Überweisungen von Geschwistern

Beitrag von LoreW »

Danke, auch dir, Susanne!

Ich habe Bankauszüge, also genügend Nachweise, welche Summen von ihm abgehoben wurden.
Es geht um die Auskunftspflicht - wofür -.
Und das eben schriftlich. Das Gedächtnis unserer Mutter ist eben (99J.) nicht mehr das beste und sie liest gerne nach. Aber, wie gesagt/geschrieben: er will es ihr nur mündlich und unter 4 Augen mitteilen.
SusanneBerlin
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Re: Auskunft zu Abhebungen / Überweisungen von Geschwistern

Beitrag von SusanneBerlin »

Es muss halt von der Vollmachtgeberin ausgehen. Sie bestimmt. Sie kann durchaus bestimmen, dass der Vollmachtnehmer nachweist, wohin ihr Geld geflossen ist. Eine Vollmacht über ein Bankkonto einer anderen Person ist keine Lizenz zur Selbstbedienung, sondern berechtigt nur zur Verwendung der Mittel im Sinne der Vollmachtgeberin. Die Alternative zum Nachweis der Verwendung des Geldes im Sinne der Vollmachtgeberin ist die Rückzahlung der Beträge! Das sollte man sich klarmachen und auch dem Vollmachtnehmer mitteilen. Die Vollmachtgeberin kann bestimmen, dass wenn der Nachweis nicht schriftlich erfolgt, dann eben noch eine dritte Person dabei ist um zu protokollieren, was der Vollmachtnehmer sagt, sie muss sich nicht auf ein 4-Augen-Gespräch verweisen lassen. Man kann eine Vollmacht auch entziehen und den verbliebenen Vollmachtnehmer damit beauftragen, den Nachweis vom anderen Vollmachtnehmer zu verlangen.
Grüße, Susanne
LoreW
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Re: Auskunft zu Abhebungen / Überweisungen von Geschwistern

Beitrag von LoreW »

Danke, Susanne,

da sind doch ein paar gute Denkansätze darunter...

nur, wie sich das umsetzen lassen wird, ist mir noch schleierhaft.
Unsere Mutter will natürlich nicht glauben, dass ihr Sohn sie (und damit auch mich) hintergeht.
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