Hallo,
kann ein ausländischer Student, der ein Sperrkonto mit einem bestimmten Betrag bei der Auslanderbehörde auflösen bzw. den Betrag zurück überweisen lassen, wenn der Student seinen Aufenthaltstitel gewechselt hat oder erloschen ist?
Hat die Person ein Anrecht drauf, dass das Geld zurück überwiesen wird?
Wenn ja, auf welcher Grundlage? Wie sieht sieht die Rechtslage aus?
Betrag vom Sperrkonto bei Aufenthaltswechsel zurück verlange
Moderator: FDR-Team
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