Demonstration als Einzelperson

Moderator: FDR-Team

peersteiner
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Demonstration als Einzelperson

Beitrag von peersteiner »

Hallo !

angenommen, Herr M. möchte als EINZELPERSON
vor dem Reichstag und Bundeskanzleramt in Berlin
mit einem Plakat eine Mahnwache durchführen -
Darf er das, und muß er sie anmelden ?
hawethie
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von hawethie »

Innerhalb der Bannmeile sicher nicht
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
webelch
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von webelch »

Warum nicht? Anmelden kann durchaus helfen...

https://www.bundestag.de/blob/272538/86 ... f-data.pdf
peersteiner
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von peersteiner »

Wer in Berlin wohnt oder sich auskennt hat bestimmt schon mal vor dem Palais Schaumburg / Sitz des Bundespräsidenten diesen Mann gesehen mit Plakat umhängen ......
BäckerHD
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von BäckerHD »

Ja, und?
peersteiner
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von peersteiner »

Da schreitet keine Polizei ein, also müßte es doch legal sein ?
FelixSt
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von FelixSt »

Fragen Sie doch mal Peer Steinbrück. :mrgreen:
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
nordlicht02
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von nordlicht02 »

peersteiner hat geschrieben:Wer in Berlin wohnt oder sich auskennt hat bestimmt schon mal vor dem Palais Schaumburg / Sitz des Bundespräsidenten...
Sie waren offenbar noch nie in Berlin, zumindest kennen sich dort nicht aus.
Das Palais Schaumburg ist in Bonn und war von 1949 bis 1976 erster Dienstsitz des Bundeskanzleramtes und damit des Bundeskanzlers. Der Amtssitz des deutschen Bundespräsidenten in Berlin ist Schloss Bellevue.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Nordland
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von Nordland »

Das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes regelt öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge. Als Einzelperson kann man keine Versammlung bilden. Insofern sehe ich keine Einschränkungen.
peersteiner
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von peersteiner »

Sie waren offenbar noch nie in Berlin, zumindest kennen sich dort nicht aus.


Ui, da sehen Sie mal wie man die Dinge verwechseln kann.
Aber in der Tat habe ich sowohl die aktive Zeit der Bonner Hauptstadt mit Palais
und heute die von Berlin bewußt erlebt.
Klar, der Mann steht vor Schloß Bellevue, und das habe ich selbst mehrfach gesehen .....
BäckerHD
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von BäckerHD »

Sie wissen also auch nicht, wie man in Foren zitiert.
moro
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von moro »

In Russland geht das, Berichten zufolge, so:

Wenn irgendwo ein Einzeldemonstrant auftaucht, gesellen sich schnell zwei, drei Mitglieder der Putin-Jugend dazu. Damit ist es eine Versammlung, und der Demonstrant wird wegen Veranstaltung einer unangemeldeten und ungenehmigten Versammlung bestraft.

Gruß,
moro
hawethie
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von hawethie »

nichtssagendes, unbewiesenes blabla
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Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
nordlicht02
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von nordlicht02 »

peersteiner hat geschrieben: Ui, da sehen Sie mal wie man die Dinge verwechseln kann.
Aber in der Tat habe ich sowohl die aktive Zeit der Bonner Hauptstadt mit Palais
und heute die von Berlin bewußt erlebt.
Aber so richtig aufgepasst haben Sie in Bonn auch nicht. Sonst hätten Sie bemerken müssen, dass das Palais Schaumburg Sitz des Bundeskanzlers war und der Bundespräsident in der Villa Hammerschmidt residierte. :mrgreen:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Deputy
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Re: Demonstration als Einzelperson

Beitrag von Deputy »

Soweit ich weiß kann eine einzelne Person keine Demonstration gem. Art. 8 GG anmelden / durchführen, da es bei Art. 8 GG um Versammlungen geht und eine einzelne Person keine Versammlung nach Art. 8 sein kann.
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