Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
Moderator: FDR-Team
Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
guten tag, kann hier weitergeholfen werden?
Und zwar folgendes.
Es gibt eine bekannte, sie kommt aus Brasilien und ist seit 2014 hier in GER zusammen mit ihren Kindern (9 u.11).
Ihr EX mann war schon vorher in GER seit 2012 ca.- Sie ist hierhergekommen um ihm und auch den Kindern zu ermöglichen sich zu sehen.
Als sie dann zusammen zum Konsulat gingen ,2014,( sie ist Brasilianerin, er hat Italienischen-Brasilianischen Reisepass) haben sie angegeben das sie noch verheiratet sind-obwohl sie seit 2011 in Brasilien geschieden sind, da sie aber nur die Heiratsurkunde zeigten bekam sie auch ohne Probleme das Visum (5 Jahre mit Arbeitserlaubnis).
Sie dachte nur so in GER bleiben zu können, er überredete sie dazu weil er meinte sonst müsse sie ohne Kinder zurück von nun an.
Auch bezieht er das Kindergeld obwohl sie nie etwas unterschrieben hat und die Kinder bei ihr wohnen.
Zusammen wurde entschlossen diesem vorgehen Einhalt zu gebieten, doch nun die Frage.
Wie gehen wir vor, zum Konsulat und sagen es war damals so nicht richtig eigentlich sind sie geschieden (sie hat die Scheidungspapiere daheim liegen). Was wären die Konsequenzen , wie geht man am besten vor?
Was passiert mit den Kindern, wird sie abgeschoben daraufhin?
Danke.
Wie ist die Rechtslage?
Und zwar folgendes.
Es gibt eine bekannte, sie kommt aus Brasilien und ist seit 2014 hier in GER zusammen mit ihren Kindern (9 u.11).
Ihr EX mann war schon vorher in GER seit 2012 ca.- Sie ist hierhergekommen um ihm und auch den Kindern zu ermöglichen sich zu sehen.
Als sie dann zusammen zum Konsulat gingen ,2014,( sie ist Brasilianerin, er hat Italienischen-Brasilianischen Reisepass) haben sie angegeben das sie noch verheiratet sind-obwohl sie seit 2011 in Brasilien geschieden sind, da sie aber nur die Heiratsurkunde zeigten bekam sie auch ohne Probleme das Visum (5 Jahre mit Arbeitserlaubnis).
Sie dachte nur so in GER bleiben zu können, er überredete sie dazu weil er meinte sonst müsse sie ohne Kinder zurück von nun an.
Auch bezieht er das Kindergeld obwohl sie nie etwas unterschrieben hat und die Kinder bei ihr wohnen.
Zusammen wurde entschlossen diesem vorgehen Einhalt zu gebieten, doch nun die Frage.
Wie gehen wir vor, zum Konsulat und sagen es war damals so nicht richtig eigentlich sind sie geschieden (sie hat die Scheidungspapiere daheim liegen). Was wären die Konsequenzen , wie geht man am besten vor?
Was passiert mit den Kindern, wird sie abgeschoben daraufhin?
Danke.
Wie ist die Rechtslage?
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
Irgendwelche Konsulate vergeben keine Visa mit Arbeitserlaubnis. Ich vermute mal, sie hat eine Aufenthaltskarte als Angehörige eines EU-Bürgers (und keine Aufenthaltserlaubnis)? Der Mann hat einen italienischen Paß und einen brasilianischen. Die Kinder auch? Wovon leben sie und die Kinder?
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
lottchen hat geschrieben:Irgendwelche Konsulate vergeben keine Visa mit Arbeitserlaubnis. Ich vermute mal, sie hat eine Aufenthaltskarte als Angehörige eines EU-Bürgers (und keine Aufenthaltserlaubnis)? Der Mann hat einen italienischen Paß und einen brasilianischen. Die Kinder auch? Wovon leben sie und die Kinder?
ok Aufenthaltskarte das habe ich jetzt auch erfahren... Die Kinder haben noch den Brasilianischen.
Sie Arbeitet bei ihm im Restaurant die Kinder leben bei ihr sind aber bei ihm gemeldet ,sie hat eine Wohnung die auf seinem Namen läuft in dieser Wohnung wohnt sie (1 zimmer) mit den Kindern.
So gut dann eben so die Aufenthaltskarte wurde somit nicht rechtsmäßig erworben, was und wie sollte man vorgehen?
Wie ist die Rechtslage?
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
Nicht das Konsulat, sondern die Ausländerbehörde ist hier der richtige Ansprechpartner. Dort wird dann auch über die möglichen Folgen entschieden. Sollte das Kindergeld aufgrund falscher Angaben gezahlt worden sein, dürfte hier von Seiten des zuständigen Trägers ein Verfahren folgen.kankra9 hat geschrieben:Wie gehen wir vor, zum Konsulat und sagen es war damals so nicht richtig eigentlich sind sie geschieden (sie hat die Scheidungspapiere daheim liegen). Was wären die Konsequenzen , wie geht man am besten vor?
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
das Kindergeld bekam von Anfang der Vater.webelch hat geschrieben:Nicht das Konsulat, sondern die Ausländerbehörde ist hier der richtige Ansprechpartner. Dort wird dann auch über die möglichen Folgen entschieden. Sollte das Kindergeld aufgrund falscher Angaben gezahlt worden sein, dürfte hier von Seiten des zuständigen Trägers ein Verfahren folgen.kankra9 hat geschrieben:Wie gehen wir vor, zum Konsulat und sagen es war damals so nicht richtig eigentlich sind sie geschieden (sie hat die Scheidungspapiere daheim liegen). Was wären die Konsequenzen , wie geht man am besten vor?
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
Kindergeld dürfte aber nur dann zu zahlen sein, wenn sich die Kinder legal im Land aufhalten und ein Anspruch auf Kindergeld entsteht. In der vorgetragenen Konstellation erscheint mir dies fraglich.
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
Und da der Ex-Mann selbst der Arbeitgeber ist und von den Falschangaben wusste, könnte auch noch illegale Beschäftigung dazukommen.
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
er hat die Angaben ja gemacht Sie wusste es nicht, als sie beim Ausländeramt waren.FM hat geschrieben:Und da der Ex-Mann selbst der Arbeitgeber ist und von den Falschangaben wusste, könnte auch noch illegale Beschäftigung dazukommen.
Die Kinder sind legal hier da sie ja ,auf dem Papier, auf seinem Namen angemeldet sind.
Aufenthalts Karte mit Arbeitserlaubnis hat sie damals bekommen.
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
Nun gut, wie auch immer. Die Ausgangsfrage wurde ja beantwortet: Ab zur Ausländerbehörde.
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
ja aber wirklich sinnvoll? weil wenn die sagen gut wir bearbeiten das aber sie werden dann wohl zurückgeschickt und die kinder bleiben bei dem Vater hat sie alles verloren.-ALLES.webelch hat geschrieben:Nun gut, wie auch immer. Die Ausgangsfrage wurde ja beantwortet: Ab zur Ausländerbehörde.
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
Warum stellen Sie denn dann die Frage was zu tun ist, wenn Ihnen die Antwort nicht gefällt?
Alternativ kann ein Fachanwalt für Ausländerrecht konsultiert werden. Aber auch dieser landet zunächst bei der zuständigen Behörde bzw einem Verwaltungsgericht.
Alternativ kann ein Fachanwalt für Ausländerrecht konsultiert werden. Aber auch dieser landet zunächst bei der zuständigen Behörde bzw einem Verwaltungsgericht.
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
tschuldigung, natürlich haben sie recht.webelch hat geschrieben:Warum stellen Sie denn dann die Frage was zu tun ist, wenn Ihnen die Antwort nicht gefällt?
Alternativ kann ein Fachanwalt für Ausländerrecht konsultiert werden. Aber auch dieser landet zunächst bei der zuständigen Behörde bzw einem Verwaltungsgericht.
Mache mir halt sorgen das sie sofort zurückgeschickt wird und die Kinder nicht bei ihr bleiben können, zudem der Vater kein interesse zeigt und am Ende die Kinder ins heim kommen das alles wegen so einer blöden Aktion.
Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
Warum sollte sie die Kinder nicht mitnehmen können?
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Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
Moment.
Haben die Kinder vom Vater die italienische Staatsangehörigkeit erworben?
Haben die Kinder vom Vater die italienische Staatsangehörigkeit erworben?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Visum unter falschen Vorrausetzungen erworben?
Im Normalfall bleiben die Kinder bei der Mutter.
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