Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Moderator: FDR-Team

Henge
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Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Beitrag von Henge »

Hallo, wie würdet ihr folgenden Sachverhalt rechtlich betrachten:

A erstattet eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung durch B.
Die Staatsanwaltschaft gibt die Ermittlungen an den Polizisten P ab.

P läd B zur Befragung in die Polizeidienststelle ein und teilt B "nebenbei" mit, wer der Anzeigenerstatter A ist.

Ist das Verhalten des P rechtswidrig?
Gibt es hier einen Anspruch des A auf einen fiktiven Schaden nach dem BDSG?
BäckerHD
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Re: Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Beitrag von BäckerHD »

Schöne Grüße vom Dativ.

Zu dem Schaden: Worauf zielt Ihre Frage genau ab - möchte A monetär entschädigt werden, oder geht es ihm um disziplinarische Maßnahmen gegen den P?
ExDevil67
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Re: Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Beitrag von ExDevil67 »

Da die Alternative gewesen wäre das B den Termin bei der Polizei ausfallen lässt und erst einen Anwalt mit Akteneinsicht beauftragt und der dann dort die komplette Anzeige gefunden hätte, dürfte A hier kein Schaden entstanden sein.
Zumal weitergedacht, der Fall könnte ja auch vor Gericht enden. Und dort wäre A dann ggf als Zeuge geladen worden. Wieder ein Weg auf dem B an die Daten von A gekommen wäre.
freemont
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Re: Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Beitrag von freemont »

Henge hat geschrieben:...
Ist das Verhalten des P rechtswidrig?
Gibt es hier einen Anspruch des A auf einen fiktiven Schaden nach dem BDSG?

Das könnte ich mir nur vorstellen, wenn der Polizist ungefragt die Personalien mitgeteilt hätte.

Spätestens ein Rechtsanwalt erhält sowieso uneingeschränkt Akteneinsicht, aber auch der Beschuldigte hat nach § 147 VII StPO das Recht:
(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.
Bei V-Leuten verdeckten Ermittlern ist das anders, aber bei "normalen" Anzeigeerstattern spricht nichts dagegen, zumal sie oft auch später als Zeuge auftreten. Fair trial.

Das geht nach § 1 III BDSG dem Datenschutz vor, eine Owi scheidet dann aus.

Sehr problematisch ist das bei der oK, da kann es dann passieren, daß sich Zeugen plötzlich an nichts mehr erinnern können, das Verfahren wird zur Farce. Das Problem ist aber bis heute nicht gelöst.
Tom Ate
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Re: Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Beitrag von Tom Ate »

Der Beschuldigte muss schon wissen wer ihm was vorwirft; wie soll er sich denn sonst zum Vorwurf äußern?
j.fugger
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Re: Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Beitrag von j.fugger »

Wie jetzt? Ich darf nicht mal mehr jemand anderen denunzieren, ohne selbst dabei völlig anonym zu bleiben? In was für einem unfairen Land leben wir hier eigentlich. Sauerei! :ironie:
Der verfasste Beitrag stellt meine Meinung zu dem Thema dar. Ich bin kein Rechtsgelehrter.
Ronny1958
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Re: Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Beitrag von Ronny1958 »

Das könnte ich mir nur vorstellen, wenn der Polizist ungefragt die Personalien mitgeteilt hätte.
In mind. einem Bundesland hätte ich derzeit Bedenken, einen derartigen Vorwurf als abwegig zu bezeichnen.

Will sagen, nicht überall ist die Polizei das geworden, was die Qualität der Polizei ausmacht und das in sie gesetzte Vertrauen
rechtfertigt.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Celestro
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Re: Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Beitrag von Celestro »

Welch absurde Argumentation hier teilweise verwedet wird. Weil es dem "Angezeigten" irgendwie möglich wäre, an den Namen zu kommen, darf ein Polizist den einfach so heraus posaunen ? Gruselig ...
Tastenspitz
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Re: Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Beitrag von Tastenspitz »

Die Frage war
Henge hat geschrieben:Ist das Verhalten des P rechtswidrig?
und
Henge hat geschrieben:Gibt es hier einen Anspruch des A auf einen fiktiven Schaden nach dem BDSG?
Rechtswidrigkeit dürfte nicht gegeben sein, weil der B ein Recht auf Akteneinsicht und die Daten des A hat.
Und Schaden.... Ist denn ein Schaden durch die Tatsache der vorzeitigen Kenntnis durch den B zu erwarten?
windalf
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Re: Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Beitrag von windalf »

Und Schaden.... Ist denn ein Schaden durch die Tatsache der vorzeitigen Kenntnis durch den B zu erwarten?
Angenommen der Angezeigte sucht darauf hin den Anzeigenden auf und gibt ihm eine Schelle, bedroht ihn usw.... Ist dann von keinem Schaden (auf Grund der Informationsweitergabe) auszugehen, weil der Angezeigte sich die Information auch anderweitig hätte beschaffen können?
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Tastenspitz
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Re: Polizist verrät Beschuldigten wer ihn angezeigt hat

Beitrag von Tastenspitz »

Die Forderungen nach Schmerzensgeld richten sich dann gegen den Täter (B).
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