Hi,
die Vorratsdatenspeicherung wurde ja letztes Jahr abgesegnet, aber endgültig in Kraft soll sie erst im Sommer 2017 treten.
Jetzt würde es mich jedoch brennend interessieren, ob die Fristen zur Speicherung bereits jetzt in Kraft sind oder auch erst später?
Folgendes Beispiel.
(Wortsperre: Firma) speichert einige Daten bis zu 180 Tage, laut neuem Gesetzt sind aber nur 10 Wochen erlaubt.
Heißt dies, VF müsste die Speicherung jetzt schon auf 10 Wochen reduzieren?
Auch würde mich interessieren, ob VF diese Reduzierung auch auf 43 Tage zurückfahren darf, wie sie es dem Kunden nach Wunsch erlauben?
Frage zur Vorratsdatenspeicherung (Fristen)
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Re: Frage zur Vorratsdatenspeicherung (Fristen)
die Vorratsdatenspeicherung wurde ja letztes Jahr abgesegnet, aber endgültig in Kraft soll sie erst im Sommer 2017 treten.
Falls ich die Rechtslage verstanden habe, ist das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgeb ... onFile&v=2
am 17. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
(vgl. Artikel 8 Inkrafttreten)
Jetzt würde es mich jedoch brennend interessieren, ob die Fristen zur Speicherung bereits jetzt in Kraft sind oder auch erst später?
Zunächst ist das Gesetz in Kraft getreten und somit auch zuerst der §113f Anforderungskatalog. Dieser Anforderungskatalog muss bis zum 31. Dezember 2016 von der Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erstellt worden sein. Danach haben die Netzbetreiber sechs Monate Zeit den Anforderungskatalog umzusetzen. Da mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig sind, ist das alles noch etwas unsicher. Bis jetzt gelten die Fristen, die am 17. Dezember 2015 galten. Die Betreiber speichern so wenig wie nötig - ganz kostenlos ist der Speicher ja nicht.
Falls ich die Rechtslage verstanden habe, ist das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgeb ... onFile&v=2
am 17. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
(vgl. Artikel 8 Inkrafttreten)
Jetzt würde es mich jedoch brennend interessieren, ob die Fristen zur Speicherung bereits jetzt in Kraft sind oder auch erst später?
Zunächst ist das Gesetz in Kraft getreten und somit auch zuerst der §113f Anforderungskatalog. Dieser Anforderungskatalog muss bis zum 31. Dezember 2016 von der Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erstellt worden sein. Danach haben die Netzbetreiber sechs Monate Zeit den Anforderungskatalog umzusetzen. Da mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig sind, ist das alles noch etwas unsicher. Bis jetzt gelten die Fristen, die am 17. Dezember 2015 galten. Die Betreiber speichern so wenig wie nötig - ganz kostenlos ist der Speicher ja nicht.
Re: Frage zur Vorratsdatenspeicherung (Fristen)
Kann das wer so bestätigen?
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