Ausgeschriebene Stelle bekommen ohne Qualifikation

Moderator: FDR-Team

KaiHH
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Ausgeschriebene Stelle bekommen ohne Qualifikation

Beitrag von KaiHH »

Moin moin zusammen.

Hat evt. einer von euch eine Lösung zu folgender Fragestellung:

Stelle S wird ausgeschrieben, als Voraussetzung ist die Qualifikation von Q1 oder Q2 gefordert.
(Beides sind anerkannte Lehrberufe und nicht "durch Handauflegen" zu erhalten.)

Es gibt 3 Bewerber, wovon B1 und B2 entweder Q1 oder Q2 erfüllen. B3 erfüllt weder Q1 noch Q2.

Alles sind Landesbeamte und es soll in HH spielen.

Was würde sein, wenn B3 die Stelle erhalten würde, trotz nicht vorhandener Qualifikation?

Hätten B1 und/oder B2 einen Anspruch auf eine gleiche Stelle oder Schadenersatz? Die Stelle ist A9 wertig, die Stellen von B1 und B2 nicht.
Somit würde ein möglicher Schaden insoweit eintreten, dass sie nicht nach A9 befördert werden können, da ihre Stellen es nicht hergeben.

Gruß
Kai
ExDevil67
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Re: Ausgeschriebene Stelle bekommen ohne Qualifikation

Beitrag von ExDevil67 »

Sind in der Ausschreibung nur Q1 oder Q2 gefordert oder gibt's da noch eine Aufweichung ähnlich "vergleichbare Qualifikation" über die ggf B3 verfügt?
Ansonsten gehen solche Stellenbesetzungen auch durch den Personalrat. Was sagt der dazu?
KaiHH
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Re: Ausgeschriebene Stelle bekommen ohne Qualifikation

Beitrag von KaiHH »

Hallo,
Es ist gefordert, dass Q1 ist Q2 oder gleichwertig vorhanden sein muss.

B3 hat aber auch nichts gleichwertiges "anzubieten". Seine Ausbildung ist völlig artfremd.

Die Entscheidung ist, ganz fiktiv, noch nicht gefallen. Es könnte nur so laufen, daher die Nachfrage.

Gruß & danke
Pirate
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Re: Ausgeschriebene Stelle bekommen ohne Qualifikation

Beitrag von Pirate »

KaiHH hat geschrieben:Es ist gefordert, dass Q1 ist Q2 oder gleichwertig vorhanden sein muss.
B3 hat aber auch nichts gleichwertiges "anzubieten". Seine Ausbildung ist völlig artfremd.
Die Gleichwertigkeit kann sich aber ggf auch aus einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet von Q1 oder (Wortsperre: Firma) ergeben.
KaiHH
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Re: Ausgeschriebene Stelle bekommen ohne Qualifikation

Beitrag von KaiHH »

Hallo,

B3 hätte tatsächlich weder Ausbildung noch berufspraktische Erfahrungen in diesen Q1 oder Q2 Bereichen "anzubieten".

Ich bin fast sicher, dass der Personalrat da nicht wirklich zustimmen würde. Allerdings würde mich halt das "was wäre wenn" interessieren.

Gruß
KaiHH
Ronny1958
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Re: Ausgeschriebene Stelle bekommen ohne Qualifikation

Beitrag von Ronny1958 »

Das Waswärewenn ist einfach:

Die unterlegenen Bewerber haben die Möglichkeit einer Konkurrentenklage, allerdings macht diese nur Sinn, wenn sie vor einer möglichen Stellenbesetzung (ggf. Eilantrag) eingereicht wird.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
KaiHH
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Re: Ausgeschriebene Stelle bekommen ohne Qualifikation

Beitrag von KaiHH »

Vielen Dank für die Einschätzung!

Gruß
Kai
KaiHH
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Re: Ausgeschriebene Stelle bekommen ohne Qualifikation

Beitrag von KaiHH »

Hallo nochmal und ich hätte da noch eine Nachfrage bezüglich des Ablaufes einer Konkurrentenklage:

Angenommen B3 soll die Stelle erhalten und B1 reicht die Klage ein, B2 will es so hinnehmen und sich nicht wehren.

Wenn nun also B1 ein mögliches Verfahren gewinnt, könnte B2 davon auch profitieren, z.B. durch eine bessere Beurteilung, oder ist er raus aus dem "Rennen", da er sich nicht zur Wehr gesetzt hat?


Gruß und vielen Dank bereits im Vorwege

Kai
Ronny1958
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Re: Ausgeschriebene Stelle bekommen ohne Qualifikation

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo

die Konkurrentenklage wird nicht in dem Sinne entschieden, dass anstelle des A der C die Stelle bekommt. Die Klage richtet sich auf die Feststellung, dass der C bei dem Auswahlverfahren benachteiligt wurde. Sie kann nicht zum Gegenstand haben, dass das Gericht die Stelle mit C besetzt.

Vielmehr kann die Klage nur verhindern, dass der A nicht auf die Stelle kommt und die Behörde von vorne beginnen muß.

Wenn die Behörde ein neues Auswahlverfahren startet, besteht theoretisch die Möglichkeit, dass auch ein nichtklagender B oder sogar ein völlig unbeteiligter D mit in das Verfahren einbezogen werden kann.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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