Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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study123
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Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern

Beitrag von study123 »

Guten Tag,

dieses Thema wurde so ähnlich ja schon häufig durchgesprochen und doch kommt man immer wieder zu verschiedenen Aussagen.

Zunächst zur Situation:

Ich habe mein Abitur gemacht und anschließend eine Ausbildung absolviert. Danach habe ich (in direktem zeitlichen Zusammenhang, sprich zum nächstmöglichen Zeitpunkt) ein Studium angefangen. So wie ich das verstanden habe, habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern, bis meine Erstausbildung beendet ist und falls die zweitausbildung auf der Erstausbildung aufbaut, so bleibt dieser erhalten.

Jetzt ist es so: Ich habe eine Ausbildung zum Elektroniker für Maschinen - und Antriebstechnik gemacht und studiere - Umweltingenieurwesen.

Demnach steht ja diese Ausbildung nicht wirklich in einem sachlichen Zusammenhang... oder?

Also, könnt ihr mir da helfen, wie ist die Rechtslage? Ist mein Unterhaltsanspruch damit verwirkt oder übersehe ich etwas? Eigentlich geht es dabei ja nur um den sachlichen Zusammenhang, gibt es da Richtlinien woran der sachliche Zusammenhang festgemacht wird?

Dankeschön schonmal für eure Meinung über die Rechtslage.
ExDevil67
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Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von ExDevil67 »

Wurde im Vorfeld mit den Eltern abgesprochen das Sie Umweltingenieur werden wollen und vorher erst noch die Ausbildung machen?
Weil Sie könnten ja auch als Elektroniker arbeiten und damit für sich selbstsorgen.
study123
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Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von study123 »

Nein, das wurde so nicht besprochen. Viel mehr war es so, dass ich nach dem Abitur keine Ahnung hatte was ich machen wollte, aber Studieren nicht in Frage kam. Dann bin ich durch ein Praktikum an die Ausbildung gekommen.

Der Wunsch nach dem Studium kam erst im laufe der Ausbildung ("diese Arbeit mache ich nicht mein leben lang" "ich möchte nochmal über den Tellerrand weiter hinausschauen") So in der Art...
Hertha1892
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Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von Hertha1892 »

Hallo,

m. E. sind das zwei unabhängige Ausbildungen, die du da machst. Aufeinander aufbauen meint sowas wie zahnmedizinische Fachangestellte studiert Zahnmedizin oder technischer Bauzeichner studiert Architektur. Bachelor im Studiengang X macht Master im Studiengang X.

Ich sehe da keinen weiteren Unterhaltsanspruch.

Grüße Hertha1892
study123
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Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von study123 »

Vielen Dank für deine Sicht zu dem Thema. Mal schauen was sich daraus machen lässt.
winterspaziergang

Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von winterspaziergang »

study123 hat geschrieben:
Also, könnt ihr mir da helfen, wie ist die Rechtslage? Ist mein Unterhaltsanspruch damit verwirkt oder übersehe ich etwas?

Eigentlich geht es dabei ja nur um den sachlichen Zusammenhang, gibt es da Richtlinien woran der sachliche Zusammenhang festgemacht wird?
Beispiele wurden genannt. Es kommt weniger darauf an, dass die Ausbildung in irgendeinem Zusammenhang mit dem Studium steht und vielmehr, dass es ein Aufbau ist oder u.U. die Erstausbildung gar Voraussetzung für die nächste ist.

Speziell der Fall "im Ausbildungsberuf gearbeitet und dann festgestellt ich will doch studieren" ich eher ein Klassiker dafür, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind- einfach gesagt, auch für die Eltern "muss es mal gut sein" und sie sollen nicht Jahre später noch damit rechnen müssen, für den Junior finanziell einzustehen. Aus dem Grund stehen dem Sprössling auch ab dem 25. LJ eigene Sozialleistungen zu, ganz egal, was die Eltern auf dem Konto haben.

Nur als Tipp, falls man das übersehen hat: Sind die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, kommt u.U. ein elternunabhängiges BAFÖG in Frage.
study123
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Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von study123 »

Ja genau da stehe ich jetzt: Ich möchte ungerne meine Eltern weiter belasten, da wollte ich mal schauen ob da noch ein Unterhaltsanspruch habe - denn der würde ja das elternunabhängige BAFÖG verwehren. Nur da ich die anderen Vorraussetzungen für elternunabhängige Förderung "eigentlich" nicht erfülle ist das wieder abhängig ob das Amt das so einsieht, dass der Unterhaltsanspruch verwirkt ist...
SusanneBerlin
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Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

welche "anderen Voraussetzungen" meinen Sie?
Die einzige Voraussetzung die sich beim elternunabhängigen Bafög unterscheidet, ist eben dass kein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern mehr bestehen darf.

Alle anderen Voraussetzungen sind die gleichen wie beim "normalen" (=elternabhängigen) Bafög.
Grüße, Susanne
Mount'N'Update

Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von Mount'N'Update »

Gemäß § 1601ff BGB sind Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig, sofern sie Unterhalt leisten können.

Gibt es speziellere Gesetze, die dem entgegenstehen?
ExDevil67
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Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von ExDevil67 »

Nö, aber wenn Sie schon mit auf die Folgeparagraphen verweisen, sollten Sie die auch lesen.
So heißt es nämlich in §1602(1)
Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Da study123 schon über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, müsste er dann schon darlegen was ihn daran hindert sich mit dieser selbst zu unterhalten. Und die Gründe warum er nun noch zusätzlich studieren will, reichen da nicht. Das ist aber gefestigte Rechtssprechung und nirgends gesetzlich reglementiert.
SusanneBerlin
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Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja, im nachfolgenden Paragraphen:
BGB hat geschrieben:§ 1602
Bedürftigkeit

(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Ansonsten könnte sich ja jeder auf die faule Haut legen und die Eltern zahlen lassen. Der von Ihnen genannte § verlangt ja noch nicht mal, dass man eine Ausbildung absolviert oder selbst irgendwas dazutut, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Es kann also rein von der Logik nicht sein, dass jeder uneingeschränkt seine Kinder unterhalten muss, und die Kinder ihre Eltern.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von winterspaziergang »

Mount'N'Update hat geschrieben:Gemäß § 1601ff BGB sind Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig, sofern sie Unterhalt leisten können.

Gibt es speziellere Gesetze, die dem entgegenstehen?
Ja- dass eine Unterhaltspflicht überhaupt besteht.
Nur wenn diese besteht, muss Unterhalt geleistet werden. Aus der geraden Linie entstehen nicht lebenslange Unterhaltspflichten.
Wie bereits geschrieben ermöglicht dies regelmäßig, dass arbeitsfähige Menschen ohne Arbeit, die keine Erstausbildung absolvieren, eigene Ansprüche auf Sozialleistungen erwerben. Einfach mit Eintritt in das 25. LJ.
Mount'N'Update

Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von Mount'N'Update »

Danke für die Antworten, aber die Bedürftigkeit hatte ich jetzt vorausgesetzt, da sie beim TE ja offenbar besteht.
SusanneBerlin
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Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von SusanneBerlin »

Mount'N'Update hat geschrieben:Danke für die Antworten, aber die Bedürftigkeit hatte ich jetzt vorausgesetzt, da sie beim TE ja offenbar besteht.
Ja aber selbst herbeigeführt, indem sie ihren Job kündigte um sich an der Uni einzuschreiben.


Wenn es im Sinne von §§ 1601 und 1602 wäre, dass die Bedürftigkeit gegeben ist, sobald jemand kein Geld (mehr) hat, dann könnte wieder jeder der Eltern hat (und jeder Elternteil der gut verdienende Kinder hat), seinen Job kündigen, die Ersparnisse aufbrauchen und anschließend zu den Eltern hingehen und Geldzahlungen verlangen da er sonst hungern muss.
Grüße, Susanne
study123
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Re: Habe ich einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Elter

Beitrag von study123 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Mount'N'Update hat geschrieben:Danke für die Antworten, aber die Bedürftigkeit hatte ich jetzt vorausgesetzt, da sie beim TE ja offenbar besteht.
Ja aber selbst herbeigeführt, indem sie ihren Job kündigte um sich an der Uni einzuschreiben.


Wenn es im Sinne von §§ 1601 und 1602 wäre, dass die Bedürftigkeit gegeben ist, sobald jemand kein Geld (mehr) hat, dann könnte wieder jeder der Eltern hat (und jeder Elternteil der gut verdienende Kinder hat), seinen Job kündigen, die Ersparnisse aufbrauchen und anschließend zu den Eltern hingehen und Geldzahlungen verlangen da er sonst hungern muss.
Also verstehe ich dich richtig: Ich habe keinen Unterhaltsanspruch da ich die Bedürftigkeit selbst herbeigeführt habe?

SusanneBerlin hat geschrieben:Hallo,

welche "anderen Voraussetzungen" meinen Sie?
Die einzige Voraussetzung die sich beim elternunabhängigen Bafög unterscheidet, ist eben dass kein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern mehr bestehen darf.

Alle anderen Voraussetzungen sind die gleichen wie beim "normalen" (=elternabhängigen) Bafög.
also für Elternunabhängies BAFÖG gibt es diese Vorraussetzungen:

Wenn ihr nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit mit einem bestimmten Mindesteinkommen Förderung für ein Studium beantragt;
Wenn ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem ihr nach einer Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig wart (und während der Erwerbstätigkeit ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt habt); zusammen mit der Ausbildung müsst ihr auf mindestens sechs Jahre kommen.
Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg;
Wenn ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 seid und weitere Bedingungen erfüllt sind.
Wenn der Aufenthaltsort eurer Eltern unbekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.
Wenn ihr Vollwaise seid.
Wenn ihr die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung zwar nicht erfüllt, eure Eltern aber nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ohne BAföG eure Ausbildung gefährdet wäre.


Das ist halt irreführend. Da sich die oberen Punkte ein bisschen mit dem fett markierten Punkt schneiden.
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