Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Hertha 2016
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Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein

Beitrag von Hertha 2016 »

Guten Abend Zusammen,
folgender Diskussionsverhalt:
Person A verstirbt Nachts im Pflegeheim, der Arzt kommt nach ca 3 Stunden (er wusste vom bereits eingetretenen Tot)
Schickt den Angehörigen eine Rechnung mit knapp 170 Euro ( GöA 50, G, 4, 100, TP (gibt es nicht, Wegegeld ;-))
Angehörige kommen dahinter, bitten um Rechnungskorrektur. Antwort: Nein, der Bestatter ist viel teurer.
Klientin bezahlt den ihr für angemessenen Betrag und auf Anraten der Ärztekammer auch den Restbetrag.
Nächste Vorgehensweise: Ärztekammer, von dort Weiterleitung an Ärztlichen Kreisverband.
Dann wird die Originalrechnung eingefordert und eine stornierte Neurechnung über 100.- € weniger geschickt.
Die Originalrechnung wurde von den Angehörigen mit der Bitte, den Betrag zu überweisen.
Nach einigen Tagen kommt ein Brief ins Haus, in dem die Angehörige als "spezielle" Klientin angesprochen wird und es wird behauptet, daß nie die gesamte Rechnung beglichen wurde.
Wie seht ihr die Rechtslage? Wie könnte man da vorgehen?
Viele Grüße
Hertha
winterspaziergang

Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein

Beitrag von winterspaziergang »

Hertha 2016 hat geschrieben: Klientin bezahlt den ihr für angemessenen Betrag und auf Anraten der Ärztekammer auch den Restbetrag.
etwas unverständlich beschrieben. Also: Die Angehörigen zahlen erst den aus ihrer Sicht "angemessenen Betrag" und auf Anraten der Ärztekammer dann auch den Rest?
Nächste Vorgehensweise: Ärztekammer, von dort Weiterleitung an Ärztlichen Kreisverband.
Dann wird die Originalrechnung eingefordert und eine stornierte Neurechnung über 100.- € weniger geschickt.
neue Rechnung ausgestellt, nachdem die komplett bezahlt wurde?
Die Originalrechnung wurde von den Angehörigen mit der Bitte, den Betrag zu überweisen.
Die Originalrechnung wurde was? verschickt, eingereicht, weitergeleitet...?
Nach einigen Tagen kommt ein Brief ins Haus, in dem die Angehörige als "spezielle" Klientin angesprochen wird und es wird behauptet, daß nie die gesamte Rechnung beglichen wurde.
Wie seht ihr die Rechtslage? Wie könnte man da vorgehen?
Wenn das o.a. richtig verstanden wurde: Wohl mitteilen und mit entsprechenden Unterlagen nachweisen, dass man die erste, später stornierte Rechnung bezahlt hat und um die offenbar ausstehende Rücküberweisung bitten.
Hertha 2016
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Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein

Beitrag von Hertha 2016 »

Hallo Winterspaziergang,
1) wurde der angemessene Betrag bezahlt, dann der Rest, also die komplett eingeforderte Rechnung.
2) Nachdem die Ärztekammer gebeten hat, dem Arzt die Originalrechnung zu schicken, wurde diese, mit der Bitte, den zuviel bezahlten Betrag zurück zu bezahlen per Post an den Arzt gesendet.
3) sendet Arzt einen Brief an die Kammer, in dem er die Angehörigen als "speziell" beschimpft und behauptet, dass nie die Geamtrechnung beglichen wurde.

Ich hoffe, ich habe es nun verständlcher geschrieben :lachen:
barbara müller
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Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein

Beitrag von barbara müller »

[quote="Hertha 2016"]
1) wurde der angemessene Betrag bezahlt, dann der Rest, also die komplett eingeforderte Rechnung.

Wo ist das Problem?
Darüber existiert doch sicher ein Beleg, Überweisung per Bank oder Quittung der Praxis bei bar Bezahlung.
Dem der Die Behauptung aufstellte, dass nie der ganze Betrag gezahlt wurde, diesen Beleg in Kopie zukommen lassen und die Auszahlung der Restsumme einfordern. b.m.
Pirate
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Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein

Beitrag von Pirate »

GÖÄ 50 beim Totenschein abzurechnen grenzt auch schon an gewerbsmäßigen Betrug. Das müsste sich doch langsam bis zum letzten Arzt rumgesprochen haben, dass man dafür einen noch lebenden Patienten braucht. Zumalen dann auch die Krankenversicherung des Verstorbenen dafür zahlt.

Die 4 (Fremdanamnese) ist da etwas kreativer aber genauso unzulässig.
Roni
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Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein

Beitrag von Roni »

hallo,

ich habe beim Tod eines Angehörigen auch eine total überteuerte Re bekommen. Die Lief aber über den Bestatter. Der hat mich darauf hingewiesen, dass die Re nicht in Ordnung ist und mir den richtigen Betrag samt Begründung mitgeliefert. Habe die Re zurück geschickt und um korrekte Abrechnung gebeten. Die kam innerhal einer Woche ordnungsgem. zurück.
Man kanns ja mal probieren, oft achten Hinterbliebene garnicht auf solche Dinge weil sie keinen Kopf dafür haben.
Solche Ärzte sind das Letze und schaden ihren anständigen Kollegen.
Hertha 2016
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Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein

Beitrag von Hertha 2016 »

Hallo,
also die Angehörigen haben den Arzt ja angeschrieben und um Korrektur gebeten, was er ja abgelehnt hat.
Auch zu leugnen, daß die komplette Rechnung bezahlt wurde ist dreist.
Ich weiß nicht, ob ich meiner Freundin raten sollte, doch einen Anwalt einzuschalten und Anzeige zu erstatten.
Natürlich geht es nur um 100- € , aber das bei 10 Patienten gemacht, sind schon ein schönes Urlaubsgeld.
LG
Hertha
winterspaziergang

Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein

Beitrag von winterspaziergang »

Hertha 2016 hat geschrieben:Hallo,
also die Angehörigen haben den Arzt ja angeschrieben und um Korrektur gebeten, was er ja abgelehnt hat.
Auch zu leugnen, daß die komplette Rechnung bezahlt wurde ist dreist.
ist dumm von ihm, falls er nachweislich falsche Posten berechnet hat und mag sein, dass er dreist ist, aber zunächst mal stellte sich doch die Frage
Hertha 2016 hat geschrieben:Nach einigen Tagen kommt ein Brief ins Haus, in dem die Angehörige als "spezielle" Klientin angesprochen wird und es wird behauptet, daß nie die gesamte Rechnung beglichen wurde.
Wie seht ihr die Rechtslage? Wie könnte man da vorgehen?

und die Antwort hierauf ist, dass man das irgendwie wird nachweisen können und die Forderung von sich weisen kann. Man muss keine unberechtigten Forderungen bezahlen.
Ich weiß nicht, ob ich meiner Freundin raten sollte, doch einen Anwalt einzuschalten und Anzeige zu erstatten.
wogegen? Man sollte darauf achten, welche Beschuldigung man ausspricht.
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