Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - noch neu hier
- Beiträge: 3
- Registriert: 07.11.16, 20:35
Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein
Guten Abend Zusammen,
folgender Diskussionsverhalt:
Person A verstirbt Nachts im Pflegeheim, der Arzt kommt nach ca 3 Stunden (er wusste vom bereits eingetretenen Tot)
Schickt den Angehörigen eine Rechnung mit knapp 170 Euro ( GöA 50, G, 4, 100, TP (gibt es nicht, Wegegeld )
Angehörige kommen dahinter, bitten um Rechnungskorrektur. Antwort: Nein, der Bestatter ist viel teurer.
Klientin bezahlt den ihr für angemessenen Betrag und auf Anraten der Ärztekammer auch den Restbetrag.
Nächste Vorgehensweise: Ärztekammer, von dort Weiterleitung an Ärztlichen Kreisverband.
Dann wird die Originalrechnung eingefordert und eine stornierte Neurechnung über 100.- € weniger geschickt.
Die Originalrechnung wurde von den Angehörigen mit der Bitte, den Betrag zu überweisen.
Nach einigen Tagen kommt ein Brief ins Haus, in dem die Angehörige als "spezielle" Klientin angesprochen wird und es wird behauptet, daß nie die gesamte Rechnung beglichen wurde.
Wie seht ihr die Rechtslage? Wie könnte man da vorgehen?
Viele Grüße
Hertha
folgender Diskussionsverhalt:
Person A verstirbt Nachts im Pflegeheim, der Arzt kommt nach ca 3 Stunden (er wusste vom bereits eingetretenen Tot)
Schickt den Angehörigen eine Rechnung mit knapp 170 Euro ( GöA 50, G, 4, 100, TP (gibt es nicht, Wegegeld )
Angehörige kommen dahinter, bitten um Rechnungskorrektur. Antwort: Nein, der Bestatter ist viel teurer.
Klientin bezahlt den ihr für angemessenen Betrag und auf Anraten der Ärztekammer auch den Restbetrag.
Nächste Vorgehensweise: Ärztekammer, von dort Weiterleitung an Ärztlichen Kreisverband.
Dann wird die Originalrechnung eingefordert und eine stornierte Neurechnung über 100.- € weniger geschickt.
Die Originalrechnung wurde von den Angehörigen mit der Bitte, den Betrag zu überweisen.
Nach einigen Tagen kommt ein Brief ins Haus, in dem die Angehörige als "spezielle" Klientin angesprochen wird und es wird behauptet, daß nie die gesamte Rechnung beglichen wurde.
Wie seht ihr die Rechtslage? Wie könnte man da vorgehen?
Viele Grüße
Hertha
Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein
etwas unverständlich beschrieben. Also: Die Angehörigen zahlen erst den aus ihrer Sicht "angemessenen Betrag" und auf Anraten der Ärztekammer dann auch den Rest?Hertha 2016 hat geschrieben: Klientin bezahlt den ihr für angemessenen Betrag und auf Anraten der Ärztekammer auch den Restbetrag.
neue Rechnung ausgestellt, nachdem die komplett bezahlt wurde?Nächste Vorgehensweise: Ärztekammer, von dort Weiterleitung an Ärztlichen Kreisverband.
Dann wird die Originalrechnung eingefordert und eine stornierte Neurechnung über 100.- € weniger geschickt.
Die Originalrechnung wurde was? verschickt, eingereicht, weitergeleitet...?Die Originalrechnung wurde von den Angehörigen mit der Bitte, den Betrag zu überweisen.
Wenn das o.a. richtig verstanden wurde: Wohl mitteilen und mit entsprechenden Unterlagen nachweisen, dass man die erste, später stornierte Rechnung bezahlt hat und um die offenbar ausstehende Rücküberweisung bitten.Nach einigen Tagen kommt ein Brief ins Haus, in dem die Angehörige als "spezielle" Klientin angesprochen wird und es wird behauptet, daß nie die gesamte Rechnung beglichen wurde.
Wie seht ihr die Rechtslage? Wie könnte man da vorgehen?
-
Topicstarter - noch neu hier
- Beiträge: 3
- Registriert: 07.11.16, 20:35
Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein
Hallo Winterspaziergang,
1) wurde der angemessene Betrag bezahlt, dann der Rest, also die komplett eingeforderte Rechnung.
2) Nachdem die Ärztekammer gebeten hat, dem Arzt die Originalrechnung zu schicken, wurde diese, mit der Bitte, den zuviel bezahlten Betrag zurück zu bezahlen per Post an den Arzt gesendet.
3) sendet Arzt einen Brief an die Kammer, in dem er die Angehörigen als "speziell" beschimpft und behauptet, dass nie die Geamtrechnung beglichen wurde.
Ich hoffe, ich habe es nun verständlcher geschrieben
1) wurde der angemessene Betrag bezahlt, dann der Rest, also die komplett eingeforderte Rechnung.
2) Nachdem die Ärztekammer gebeten hat, dem Arzt die Originalrechnung zu schicken, wurde diese, mit der Bitte, den zuviel bezahlten Betrag zurück zu bezahlen per Post an den Arzt gesendet.
3) sendet Arzt einen Brief an die Kammer, in dem er die Angehörigen als "speziell" beschimpft und behauptet, dass nie die Geamtrechnung beglichen wurde.
Ich hoffe, ich habe es nun verständlcher geschrieben
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 426
- Registriert: 30.11.05, 16:48
Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein
[quote="Hertha 2016"]
1) wurde der angemessene Betrag bezahlt, dann der Rest, also die komplett eingeforderte Rechnung.
Wo ist das Problem?
Darüber existiert doch sicher ein Beleg, Überweisung per Bank oder Quittung der Praxis bei bar Bezahlung.
Dem der Die Behauptung aufstellte, dass nie der ganze Betrag gezahlt wurde, diesen Beleg in Kopie zukommen lassen und die Auszahlung der Restsumme einfordern. b.m.
1) wurde der angemessene Betrag bezahlt, dann der Rest, also die komplett eingeforderte Rechnung.
Wo ist das Problem?
Darüber existiert doch sicher ein Beleg, Überweisung per Bank oder Quittung der Praxis bei bar Bezahlung.
Dem der Die Behauptung aufstellte, dass nie der ganze Betrag gezahlt wurde, diesen Beleg in Kopie zukommen lassen und die Auszahlung der Restsumme einfordern. b.m.
Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein
GÖÄ 50 beim Totenschein abzurechnen grenzt auch schon an gewerbsmäßigen Betrug. Das müsste sich doch langsam bis zum letzten Arzt rumgesprochen haben, dass man dafür einen noch lebenden Patienten braucht. Zumalen dann auch die Krankenversicherung des Verstorbenen dafür zahlt.
Die 4 (Fremdanamnese) ist da etwas kreativer aber genauso unzulässig.
Die 4 (Fremdanamnese) ist da etwas kreativer aber genauso unzulässig.
Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein
hallo,
ich habe beim Tod eines Angehörigen auch eine total überteuerte Re bekommen. Die Lief aber über den Bestatter. Der hat mich darauf hingewiesen, dass die Re nicht in Ordnung ist und mir den richtigen Betrag samt Begründung mitgeliefert. Habe die Re zurück geschickt und um korrekte Abrechnung gebeten. Die kam innerhal einer Woche ordnungsgem. zurück.
Man kanns ja mal probieren, oft achten Hinterbliebene garnicht auf solche Dinge weil sie keinen Kopf dafür haben.
Solche Ärzte sind das Letze und schaden ihren anständigen Kollegen.
ich habe beim Tod eines Angehörigen auch eine total überteuerte Re bekommen. Die Lief aber über den Bestatter. Der hat mich darauf hingewiesen, dass die Re nicht in Ordnung ist und mir den richtigen Betrag samt Begründung mitgeliefert. Habe die Re zurück geschickt und um korrekte Abrechnung gebeten. Die kam innerhal einer Woche ordnungsgem. zurück.
Man kanns ja mal probieren, oft achten Hinterbliebene garnicht auf solche Dinge weil sie keinen Kopf dafür haben.
Solche Ärzte sind das Letze und schaden ihren anständigen Kollegen.
-
Topicstarter - noch neu hier
- Beiträge: 3
- Registriert: 07.11.16, 20:35
Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein
Hallo,
also die Angehörigen haben den Arzt ja angeschrieben und um Korrektur gebeten, was er ja abgelehnt hat.
Auch zu leugnen, daß die komplette Rechnung bezahlt wurde ist dreist.
Ich weiß nicht, ob ich meiner Freundin raten sollte, doch einen Anwalt einzuschalten und Anzeige zu erstatten.
Natürlich geht es nur um 100- € , aber das bei 10 Patienten gemacht, sind schon ein schönes Urlaubsgeld.
LG
Hertha
also die Angehörigen haben den Arzt ja angeschrieben und um Korrektur gebeten, was er ja abgelehnt hat.
Auch zu leugnen, daß die komplette Rechnung bezahlt wurde ist dreist.
Ich weiß nicht, ob ich meiner Freundin raten sollte, doch einen Anwalt einzuschalten und Anzeige zu erstatten.
Natürlich geht es nur um 100- € , aber das bei 10 Patienten gemacht, sind schon ein schönes Urlaubsgeld.
LG
Hertha
Re: Rechtslage bei überteuerter Abrechnung Totenschein
ist dumm von ihm, falls er nachweislich falsche Posten berechnet hat und mag sein, dass er dreist ist, aber zunächst mal stellte sich doch die FrageHertha 2016 hat geschrieben:Hallo,
also die Angehörigen haben den Arzt ja angeschrieben und um Korrektur gebeten, was er ja abgelehnt hat.
Auch zu leugnen, daß die komplette Rechnung bezahlt wurde ist dreist.
Hertha 2016 hat geschrieben:Nach einigen Tagen kommt ein Brief ins Haus, in dem die Angehörige als "spezielle" Klientin angesprochen wird und es wird behauptet, daß nie die gesamte Rechnung beglichen wurde.
Wie seht ihr die Rechtslage? Wie könnte man da vorgehen?
und die Antwort hierauf ist, dass man das irgendwie wird nachweisen können und die Forderung von sich weisen kann. Man muss keine unberechtigten Forderungen bezahlen.
wogegen? Man sollte darauf achten, welche Beschuldigung man ausspricht.Ich weiß nicht, ob ich meiner Freundin raten sollte, doch einen Anwalt einzuschalten und Anzeige zu erstatten.
-
- Letzte Themen