Hat Urkundenfälschung dienstrechtliche Auswirkung?

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Whiteheaven
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Hat Urkundenfälschung dienstrechtliche Auswirkung?

Beitrag von Whiteheaven »

Hallo zusammen,

mich interessiert folgende Frage, kann es dienstrechtliche Folgen haben, wenn ein Beamter im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit Urkundenfäschung betrieben hat, auch wenn dies keine negativen Folgen für den Verein hatte, für den er ehrenamtlich tätig war?
Wo kein Kläger, da kein Richter, nehme ich mal an. Was aber, wenn derjenige, dessen Unterschrift gefälscht wurde, Anzeige erstattet? Inwiefern könnte dies auch dienstrechtliche Auswirkungen für den Beamten haben?

Beste Grüße
Whiteheaven
deerhunter
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Re: Hat Urkundenfälschung dienstrechtliche Auswirkung?

Beitrag von deerhunter »

Wenn es eine Anklage nach § 267 gibt, wird das je nach Verurteilung zu einer heftigen Dienstrechtlichen Bestrafung..u.U. sogar zur Entfernung aus dem Dienst führen!
Gruß

Adam
freemont
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Re: Hat Urkundenfälschung dienstrechtliche Auswirkung?

Beitrag von freemont »

deerhunter hat geschrieben:Wenn es eine Anklage nach § 267 gibt, wird das je nach Verurteilung zu einer heftigen Dienstrechtlichen Bestrafung..u.U. sogar zur Entfernung aus dem Dienst führen!
Wie kommen Sie darauf, wo ist das so geregelt?

Vielleicht sehen Sie sich mal §§ 41, 77 I BBG, https://dejure.org/gesetze/BBG/41.html und § 14 Bundesdisziplinargesetz an (bzw. die entsprechenden Landesregelungen):
Außerhalb des Dienstes ist dieses nur dann ein Dienstvergehen, wenn die Pflichtverletzung nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
...
(1) Ist gegen einen Beamten im Straf- oder Bußgeldverfahren unanfechtbar eine Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme verhängt worden oder kann eine Tat nach § 153a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung nach der Erfüllung von Auflagen und Weisungen nicht mehr als Vergehen verfolgt werden, darf wegen desselben Sachverhalts

1. ein Verweis, eine Geldbuße oder eine Kürzung des Ruhegehalts nicht ausgesprochen werden,
2. eine Kürzung der Dienstbezüge nur ausgesprochen werden, wenn dies zusätzlich erforderlich ist, um den Beamten zur Pflichterfüllung anzuhalten.
Nach der "Bekanntmachung der Neufassung der Anordnung über die Mitteilungen in Strafsachen
(MiStra)" wird der Dienstherr von der Staatsanwaltschaft regelmäßig über ein laufendes Strafverfahren gegen einen Beamten unterrichtet.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 742015.htm
deerhunter
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Re: Hat Urkundenfälschung dienstrechtliche Auswirkung?

Beitrag von deerhunter »

§267 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Meines Wissens führt eine Strafe über 1 Jahr zur Entfernung aus dem Dienst, oder? Da niemand weiß, um welche (unterschrift für Vorteil eines Vereins) Art der Urkundenfälschung es sich handelt, kann man auch keine Voraussagung zum Urteil abgeben!

Es ist also eine dienstrechtliche Konsequent möglich...
Gruß

Adam
freemont
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Re: Hat Urkundenfälschung dienstrechtliche Auswirkung?

Beitrag von freemont »

deerhunter hat geschrieben:... Da niemand weiß, um welche (unterschrift für Vorteil eines Vereins) Art der Urkundenfälschung es sich handelt, kann man auch keine Voraussagung zum Urteil abgeben!
...

Wo sehen Sie denn da eine "Pflichtverletzung die in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in ein ... Amt oder das Ansehen des Beamtentums in bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen"?

1 Jahr Freiheitsstrafe? Sie wissen schon, dass das nach bundesdeutschem Rechtsverständnis eine knallharte Strafe wäre. Hier wohl völlig ausgeschlossen.
hawethie
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Re: Hat Urkundenfälschung dienstrechtliche Auswirkung?

Beitrag von hawethie »

freemont hat geschrieben:1 Jahr Freiheitsstrafe? Sie wissen schon, dass das nach bundesdeutschem Rechtsverständnis eine knallharte Strafe wäre. Hier wohl völlig ausgeschlossen.
das weißt du, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen? Respekt 8)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
deerhunter
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Re: Hat Urkundenfälschung dienstrechtliche Auswirkung?

Beitrag von deerhunter »

freemont hat geschrieben: 1 Jahr Freiheitsstrafe? Sie wissen schon, dass das nach bundesdeutschem Rechtsverständnis eine knallharte Strafe wäre. Hier wohl völlig ausgeschlossen.
Kennst du den Sachverhalt? Je nach Sachverhalt halte ich solch eine Strafe nicht für ausgeschlossen!

Wo sehen Sie denn da eine "Pflichtverletzung die in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in ein ... Amt oder das Ansehen des Beamtentums in bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen"?
Wenn diese "Unterschriftsfälschung" vielleicht in einem Schützenverein zum unberechtigten Besitz einer Waffe führt oder ähnliches, sehe ich schon einen massiven Vertrauensbruch in das Ansehen eines Beamten
Gruß

Adam
Ronny1958
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Re: Hat Urkundenfälschung dienstrechtliche Auswirkung?

Beitrag von Ronny1958 »

Die disziplinarrechtlichen Folgen können eintreten.

Die Einleitung wird aber davon abhängig zu machen sein, welche Aufgaben ein Beamter zu erfüllen hat.

Von einem Urkundsbeamten wird man ein anderes Beurkundungsverhalten erwarten können, als von einem Feld-, Wald-, und Wiesenbeamten im Forst.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Deputy
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Re: Hat Urkundenfälschung dienstrechtliche Auswirkung?

Beitrag von Deputy »

freemont hat geschrieben:Wo sehen Sie denn da eine "Pflichtverletzung die in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in ein ... Amt oder das Ansehen des Beamtentums in bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen"?
Aus welchem Grund schließen Sie es denn kategorisch aus?
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