Krankenwagenfahrt selber bezahlen??

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Karstenhoooe
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Krankenwagenfahrt selber bezahlen??

Beitrag von Karstenhoooe »

Guten Tag ich denke hier bin ich richtig.
Meine Freundin Arbeitet in einer Discothek, eines abend ging es ihr nicht gut sie hatte etwas getrunken wie das so üblich ist aber nicht viel, sie war auch erst 2h am arbeiten und wurde dann schlecht und schwindelig und es ging nicht weg, nach ner Stunde hat dann ein GAST den krankenwagen gerufen obwohl meine Freundin das NICHT wollte , die Krankenwagenfahrer meinten dann sie sollte besser mitkommen weil sie hohen Blutdruck hatte und sie hatten den Verdacht das sie zu viel getrunken hatte. Sie fuhr mit, und im Krankenhaus haben sie dann NUR den Blutdruck gemessen nichts anderes und meinten sie hätte eine Alkoholvergiftung ohne bluttest oder alk. Test. Und ich habe sie dann um 4 Uhr morgens abgeholt.

Soo meine Frage jetzt, wir haben eine Rechnung von 495€ bekommen für die Krankenwagenfahrt, ohne das sie es überhaupt wollte oder für nötig gehalten hätte, genau so wie ihre Arbeitskollegen. Muss sie es bezahlen? Wie ist die Rechtslage?
Biggi0001
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Re: Krankenwagenfahrt selber bezahlen??

Beitrag von Biggi0001 »

Reichen Sie die Rechnung an die Krankenkasse Ihrer Freundin weiter. Ob unnötig oder nicht, offenbar gab es Anhaltspunkte, die eine Gefährdung für die Freundin vermuten ließen. Sowas ist von der Krankenkasse abgedeckt.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
locarno

§ 60 SGB V

Beitrag von locarno »

Biggi0001, sie sind auf dem Holzweg. Man hat keineswegs als GKV-Versicherter einen Anspruch auf einen kostenlosen Krankentransport!
Die Fahrtkosten werden nur dann von der GKV übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden, vgl. § 60 SGB V.

Das letztere trifft hier anhand des geschilderten nicht zu.

@Fragesteller: SIe haben unbewusst die richtige Überschrift gewählt! Eine Krankenfahrt ist immer kostenpflichtig, ggf mit Selbstbehalt. Ein Krankentransport nur nach Maßgabe SGB V, § 60!
Cordelia
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Re: Krankenwagenfahrt selber bezahlen??

Beitrag von Cordelia »

locarno hat geschrieben:Die Fahrtkosten werden nur dann von der GKV übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden, vgl. § 60 SGB V.
Das letztere trifft hier anhand des geschilderten nicht zu
§ 60 Abs. 2 Nr. 2 SBG V hat geschrieben:Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages
2. bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
Ich schließe mich Biggi an: Rechnung einreichen
winterspaziergang

Re: § 60 SGB V

Beitrag von winterspaziergang »

locarno hat geschrieben:Biggi0001, sie sind auf dem Holzweg. Man hat keineswegs als GKV-Versicherter einen Anspruch auf einen kostenlosen Krankentransport!
Die Fahrtkosten werden nur dann von der GKV übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden, vgl. § 60 SGB V.

Das letztere trifft hier anhand des geschilderten nicht zu.
wobei man bei der Aussage "den Krankenwagen gerufen" an allgemeinsprachliche Äußerungen denken muss. Der Gast wird nicht i.e.S. den Krankenwagen, sondern schlicht den Notruf gewählt haben.
Iceman2004
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Re: Krankenwagenfahrt selber bezahlen??

Beitrag von Iceman2004 »

Krankentransporte müssen vorab genehmigt werden, das ist richtig. Hier handelt es sich aber um keinen Krankentransport, sondern um ein akut einsetzendes Ereignis. Aus diesem Grund muss vorab nichts genehmigt werden. Muss Frau Müller aber zum Gipswechsel und soll mit einem Krankentransportwagen transportiert werden muss dies vorab genehmigt werden.
BäckerHD
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Re: Krankenwagenfahrt selber bezahlen??

Beitrag von BäckerHD »

In wie vielen Themen wird hier eigentlich gerade parallel diskutiert, ob irgendwelche nicht trinkfesten Persönchen, denen vor der Disco kotzübel wurde, den angeforderten RTW selber bezahlen müssen?!
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