Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
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Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Hallo Zusammen,
ich sehe hier nicht so richtig durch und benötige Informationen (keine Rechtsberatung).
Ich kümmere mich um einen jungen Mann aus Kamerun. Dieser hat eine Fiktionsbescheinigung. Diese Bescheinigung muss er aller 6 Monate bei der Ausländerbehörde verlängern lassen.
Nun kam Post von der Ausländerbehörde:
"Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 3 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetz [...] verpflichtet sind, sich bis zum XXXXX durch einen gültigen Pass auszuweisen.
Ich nehme an es ist nicht der Pass von Kamerun gemeint, sondern so wie es im Gesetz steht der "Passersatz, Ausweisersatz"?
Ich frage mich nun, warum zwei Dokumente notwendig sind und wo man den "Passersatz/Ausweisersatz" beantragen muss?
So richtig verstehe ich den Unterschied auch nicht zwischen "Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltserlaubnis".
Mit der Fiktionsbescheinigung hat man doch auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis?
Ich danke Euch ...
ich sehe hier nicht so richtig durch und benötige Informationen (keine Rechtsberatung).
Ich kümmere mich um einen jungen Mann aus Kamerun. Dieser hat eine Fiktionsbescheinigung. Diese Bescheinigung muss er aller 6 Monate bei der Ausländerbehörde verlängern lassen.
Nun kam Post von der Ausländerbehörde:
"Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 3 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetz [...] verpflichtet sind, sich bis zum XXXXX durch einen gültigen Pass auszuweisen.
Ich nehme an es ist nicht der Pass von Kamerun gemeint, sondern so wie es im Gesetz steht der "Passersatz, Ausweisersatz"?
Ich frage mich nun, warum zwei Dokumente notwendig sind und wo man den "Passersatz/Ausweisersatz" beantragen muss?
So richtig verstehe ich den Unterschied auch nicht zwischen "Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltserlaubnis".
Mit der Fiktionsbescheinigung hat man doch auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis?
Ich danke Euch ...
Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Kann es sein, dass der junge Mann bei Antragsstellung keinen Ausweis vorlegen konnte und die Auflage hatte eine entsprechende Bescheinigung bei der zuständigen Botschaft zu erwirken, um diese dann nachzureichen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Warum nicht? Natürlich wird dort der Pass seiner Nationalität erwartet! Also der aus Kamerun!ch nehme an es ist nicht der Pass von Kamerun gemeint
Die Fiktionsbescheinigung (von lat. fictio – Annahme) dient zum nachweisen des Bestehens eines vorläufigen Aufenthaltsrechts für Ausländer in Deutschland! I.d.R. gibt es ide meist wenn eine AE mit einem bestimmten Grund bei der Ausländerbehörde gestellt wird und dort ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis noch nicht entschieden ist.So richtig verstehe ich den Unterschied auch nicht zwischen "Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltserlaubnis".
Vermutlich war hier die Auflage des Passes im erstantrag vorgesehen
Gruß
Adam
Adam
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Er hatte einen Ausweisersatz, dieser sah so auf wie die Fiktionsbescheinigung.
Der Ausweisersatz ist aber bis zu Unkenntlichkeit beschädigt.
In der Fiktionsbescheinigung steht, dass diese nur mit dem Ausweisersatz gültig ist.
Der Ausweisersatz ist aber bis zu Unkenntlichkeit beschädigt.
In der Fiktionsbescheinigung steht, dass diese nur mit dem Ausweisersatz gültig ist.
Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
einen Deutschen oder einen Kamerunischen?CheckCheck hat geschrieben:Er hatte einen Ausweisersatz
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht denn die Fiktionsbescheinigung?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Der Ausweisersatz ist ein nationales Ausweisdokument. Aber ich frage mich nun, wo ist der neue Ausweisersatz zu beantragen. Die Ausländerbehörde welches die Fiktionsbescheinigung ausstellte, scheint dies nicht zu tun, sonst würde sie den jungen Mann ja nicht dazu aufordern ein Ausweisersatz zu beantragen.
Der Aufenthaltsstatus scheint noch nicht geklärt zu sein, daher die Fiktionsbescheinigung = vorläufigen Aufenthaltsrecht.
Der Aufenthaltsstatus scheint noch nicht geklärt zu sein, daher die Fiktionsbescheinigung = vorläufigen Aufenthaltsrecht.
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Welche Rechtsgrundlage steht in der Fiktionsbescheinigung?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Ja, welcher Nation? D oder Kamerun?Der Ausweisersatz ist ein nationales Ausweisdokument.
Weiß denn die Ausländerbehörde, dass der Ausweisersatz bis zur Unkenntlichkeit zerfleddert ist?Aber ich frage mich nun, wo ist der neue Ausweisersatz zu beantragen. Die Ausländerbehörde welches die Fiktionsbescheinigung ausstellte, scheint dies nicht zu tun, sonst würde sie den jungen Mann ja nicht dazu aufordern ein Ausweisersatz zu beantragen.
Grüße, Susanne
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Gemeint sein könnte ein Ausweisersatz nach § 55 AufenthV.
Das kann ich aber nicht abschließend beantworten, da mir die Auskunft nach der RGL der Fiktionsbescheinigung verweigert wird.
Das kann ich aber nicht abschließend beantworten, da mir die Auskunft nach der RGL der Fiktionsbescheinigung verweigert wird.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Der junge Mann hat bei der Behörde die Erteilung eines Aufenthaltstitels beantragt (Verfolgung im Heimatland Kamerun).
Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag gilt die Fiktionsbescheinigung (der Aufenthaltstitel als fortbestehend § 81 Abs. 4 AufenthG).
Der Ausweisersatz, soweit ich es erkennen kann, wurde von Deutschland ausgestellt.
Die Fiktionsbescheinigung gilt nur zusammen mit dem Ausweisersatz.
Ja, die Behörde weiß das der Ausweisersatz nicht mehr zu erkennen ist.
Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag gilt die Fiktionsbescheinigung (der Aufenthaltstitel als fortbestehend § 81 Abs. 4 AufenthG).
Der Ausweisersatz, soweit ich es erkennen kann, wurde von Deutschland ausgestellt.
Die Fiktionsbescheinigung gilt nur zusammen mit dem Ausweisersatz.
Ja, die Behörde weiß das der Ausweisersatz nicht mehr zu erkennen ist.
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Asylantrag?Der junge Mann hat bei der Behörde die Erteilung eines Aufenthaltstitels beantragt (Verfolgung im Heimatland Kamerun).
Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Im Falle eines Asylantrages gäbe es eine Gestattung.
Diese Regelung würde nur gehen, wenn er bereits einen Aufenthaltstitel hatte.Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag gilt die Fiktionsbescheinigung (der Aufenthaltstitel als fortbestehend § 81 Abs. 4 AufenthG).
Welchen Aufenthaltstitel hat er denn vor dem Antrag gehabt?
Wo ist sein Paß?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
... ich möchte doch nur wissen woher ich den Ausweisersatz herbekomme??
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen
Von der zuständigen Ausländerbehörde
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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