Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

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CheckCheck
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Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von CheckCheck »

Hallo Zusammen,

ich sehe hier nicht so richtig durch und benötige Informationen (keine Rechtsberatung).
Ich kümmere mich um einen jungen Mann aus Kamerun. Dieser hat eine Fiktionsbescheinigung. Diese Bescheinigung muss er aller 6 Monate bei der Ausländerbehörde verlängern lassen.

Nun kam Post von der Ausländerbehörde:
"Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 3 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetz [...] verpflichtet sind, sich bis zum XXXXX durch einen gültigen Pass auszuweisen.

Ich nehme an es ist nicht der Pass von Kamerun gemeint, sondern so wie es im Gesetz steht der "Passersatz, Ausweisersatz"?

Ich frage mich nun, warum zwei Dokumente notwendig sind und wo man den "Passersatz/Ausweisersatz" beantragen muss?
So richtig verstehe ich den Unterschied auch nicht zwischen "Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltserlaubnis".
Mit der Fiktionsbescheinigung hat man doch auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis?

Ich danke Euch ...
ktown
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von ktown »

Kann es sein, dass der junge Mann bei Antragsstellung keinen Ausweis vorlegen konnte und die Auflage hatte eine entsprechende Bescheinigung bei der zuständigen Botschaft zu erwirken, um diese dann nachzureichen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
deerhunter
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von deerhunter »

ch nehme an es ist nicht der Pass von Kamerun gemeint
Warum nicht? Natürlich wird dort der Pass seiner Nationalität erwartet! Also der aus Kamerun!
So richtig verstehe ich den Unterschied auch nicht zwischen "Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltserlaubnis".
Die Fiktionsbescheinigung (von lat. fictio – Annahme) dient zum nachweisen des Bestehens eines vorläufigen Aufenthaltsrechts für Ausländer in Deutschland! I.d.R. gibt es ide meist wenn eine AE mit einem bestimmten Grund bei der Ausländerbehörde gestellt wird und dort ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis noch nicht entschieden ist.
Vermutlich war hier die Auflage des Passes im erstantrag vorgesehen
Gruß

Adam
CheckCheck
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von CheckCheck »

Er hatte einen Ausweisersatz, dieser sah so auf wie die Fiktionsbescheinigung.
Der Ausweisersatz ist aber bis zu Unkenntlichkeit beschädigt.
In der Fiktionsbescheinigung steht, dass diese nur mit dem Ausweisersatz gültig ist.
ktown
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von ktown »

CheckCheck hat geschrieben:Er hatte einen Ausweisersatz
einen Deutschen oder einen Kamerunischen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Ronny1958
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von Ronny1958 »

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht denn die Fiktionsbescheinigung?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
CheckCheck
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von CheckCheck »

Der Ausweisersatz ist ein nationales Ausweisdokument. Aber ich frage mich nun, wo ist der neue Ausweisersatz zu beantragen. Die Ausländerbehörde welches die Fiktionsbescheinigung ausstellte, scheint dies nicht zu tun, sonst würde sie den jungen Mann ja nicht dazu aufordern ein Ausweisersatz zu beantragen.

Der Aufenthaltsstatus scheint noch nicht geklärt zu sein, daher die Fiktionsbescheinigung = vorläufigen Aufenthaltsrecht.
Ronny1958
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von Ronny1958 »

Welche Rechtsgrundlage steht in der Fiktionsbescheinigung?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
SusanneBerlin
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Ausweisersatz ist ein nationales Ausweisdokument.
Ja, welcher Nation? D oder Kamerun?
Aber ich frage mich nun, wo ist der neue Ausweisersatz zu beantragen. Die Ausländerbehörde welches die Fiktionsbescheinigung ausstellte, scheint dies nicht zu tun, sonst würde sie den jungen Mann ja nicht dazu aufordern ein Ausweisersatz zu beantragen.
Weiß denn die Ausländerbehörde, dass der Ausweisersatz bis zur Unkenntlichkeit zerfleddert ist?
Grüße, Susanne
Ronny1958
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von Ronny1958 »

Gemeint sein könnte ein Ausweisersatz nach § 55 AufenthV.

Das kann ich aber nicht abschließend beantworten, da mir die Auskunft nach der RGL der Fiktionsbescheinigung verweigert wird.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
CheckCheck
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von CheckCheck »

Der junge Mann hat bei der Behörde die Erteilung eines Aufenthaltstitels beantragt (Verfolgung im Heimatland Kamerun).
Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag gilt die Fiktionsbescheinigung (der Aufenthaltstitel als fortbestehend § 81 Abs. 4 AufenthG).

Der Ausweisersatz, soweit ich es erkennen kann, wurde von Deutschland ausgestellt.
Die Fiktionsbescheinigung gilt nur zusammen mit dem Ausweisersatz.

Ja, die Behörde weiß das der Ausweisersatz nicht mehr zu erkennen ist.
Ronny1958
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von Ronny1958 »

Der junge Mann hat bei der Behörde die Erteilung eines Aufenthaltstitels beantragt (Verfolgung im Heimatland Kamerun).
Asylantrag?

Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

Im Falle eines Asylantrages gäbe es eine Gestattung.
Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag gilt die Fiktionsbescheinigung (der Aufenthaltstitel als fortbestehend § 81 Abs. 4 AufenthG).
Diese Regelung würde nur gehen, wenn er bereits einen Aufenthaltstitel hatte.

Welchen Aufenthaltstitel hat er denn vor dem Antrag gehabt?

Wo ist sein Paß?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von CheckCheck »

... ich möchte doch nur wissen woher ich den Ausweisersatz herbekomme??
Ronny1958
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Re: Fiktionsbescheinigung: Ausweisersatz beantragen

Beitrag von Ronny1958 »

Von der zuständigen Ausländerbehörde ;)
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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