Die Beklagte hat Schmerzensgeld im Jan 2015 auf das Anderkonto des RA bezahlt. Da nach mündl. Auforderung das mir zustehende Geld nicht überwiesen wurde, wurde der RA zweimal schriftlich dazu aufgefordert. Soll ich jetzt Strafantrag stellen und wie ist die Rechtslage?
Inzwischen ist mir bekannt geworden, dass gegen den RA ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Zurückhaltung von Mandantengeldern
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Re: Zurückhaltung von Mandantengeldern
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Re: Zurückhaltung von Mandantengeldern
Als Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.ecki40 hat geschrieben:Die Beklagte hat Schmerzensgeld im Jan 2015 auf das Anderkonto des RA bezahlt. Da nach mündl. Auforderung das mir zustehende Geld nicht überwiesen wurde, wurde der RA zweimal schriftlich dazu aufgefordert. Soll ich jetzt Strafantrag stellen und wie ist die Rechtslage?
Inzwischen ist mir bekannt geworden, dass gegen den RA ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
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