Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben??

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jan.seither@gmx.de
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Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben??

Beitrag von jan.seither@gmx.de »

Hallo Forum,

folgender Fall:
AN ist seit Monaten nahtlos krank geschrieben, AG ist informiert, dass es sich um eine längere Erkrankung handelt.
AN informiert AG am Ende der Krankschreibung 1.12.16, dass er weiterhin erkrankt ist und die AU per Post unterwegs ist.
AG kündigt Arbeitsverhältnis, weil AN seit 2.12.16 unentschuldigt fehlen würde. (Folgebescheinigung wurde von AN zugesandt, AG bestreitet Erhalt).

Wie ist die Rechtslage, gegen dies Kündigung vorzugehen?
Danke für eure Tipps!
Jan
matthias.
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von matthias. »

Also der AG hat jetzt fritsgemäß zum 31.12. gekündigt?
Steht die Begründung in der Kündigung?

Die Klagefrist ist 3 Wochen. Wenn man am 1. oder 2.12. die Kü. bekommen hat, sollte man langsam in die Puschen kommen.
ExDevil67
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von ExDevil67 »

jan.seither@(Wortsperre: Firma).de hat geschrieben:Folgebescheinigung wurde von AN zugesandt,
Nachweisbar?
matthias.
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von matthias. »

ExDevil67 hat geschrieben:
jan.seither@(Wortsperre: Firma).de hat geschrieben:Folgebescheinigung wurde von AN zugesandt,
Nachweisbar?
Wobei die Frage ist eher, ob er sich nachweisbar krank gemeldet hat (angerufen, Mail, SMS was auch immer ausgemacht ist), nachdem die alte AU abgelaufen war.

Ist das in dem Betrieb z.b. telefonisch üblich, ist das eh kaum nachweisbar, Darauf kann der AG meiner Meinung nach dann keine Kündigung aufbauen.

Wenn hätte er auch erstmal abmahnen müssen, d.h. den Kollegen schriftlich/nachweisbar auffordern müssen, sich mal zu melden.
jan.seither@gmx.de
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von jan.seither@gmx.de »

AN hat sich am 1.12. (letzter Tag der AU) per mail weiterhin krankgemeldet, AG bestreitet, die AU erhalten zu haben.
jan.seither@gmx.de
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von jan.seither@gmx.de »

matthias. hat geschrieben:Also der AG hat jetzt fritsgemäß zum 31.12. gekündigt?
Steht die Begründung in der Kündigung?

Die Klagefrist ist 3 Wochen. Wenn man am 1. oder 2.12. die Kü. bekommen hat, sollte man langsam in die Puschen kommen.
Nein, die Kündigungsfrist ist aufgrund des langjährigen Arbeitsverhältnisses länger - Kündigung bis zum 31.03.17.
Wobei die Kündigung ganz normal per Post einging - AG hat also keinen Nachweis, das AN die Kündigung überhaupt erhalten hat. Genauso wie AN keinen Nachweis hat, die AU verschickt zu haben...
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von jan.seither@gmx.de »

matthias. hat geschrieben:
ExDevil67 hat geschrieben:
jan.seither@(Wortsperre: Firma).de hat geschrieben:Folgebescheinigung wurde von AN zugesandt,
Nachweisbar?
Wobei die Frage ist eher, ob er sich nachweisbar krank gemeldet hat (angerufen, Mail, SMS was auch immer ausgemacht ist), nachdem die alte AU abgelaufen war.

Ist das in dem Betrieb z.b. telefonisch üblich, ist das eh kaum nachweisbar, Darauf kann der AG meiner Meinung nach dann keine Kündigung aufbauen.

Wenn hätte er auch erstmal abmahnen müssen, d.h. den Kollegen schriftlich/nachweisbar auffordern müssen, sich mal zu melden.
AN hat sich per mail am 1.12. weiterhin krankgemeldet und den Versand der AU angekündigt.
SusanneBerlin
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von SusanneBerlin »

jan.seither@(Wortsperre: Firma).de hat geschrieben:
matthias. hat geschrieben:Also der AG hat jetzt fritsgemäß zum 31.12. gekündigt?
Steht die Begründung in der Kündigung?

Die Klagefrist ist 3 Wochen. Wenn man am 1. oder 2.12. die Kü. bekommen hat, sollte man langsam in die Puschen kommen.
Nein, die Kündigungsfrist ist aufgrund des langjährigen Arbeitsverhältnisses länger - Kündigung bis zum 31.03.17.
Für die Frist zum Erheben der Kündigungsschutzklage spielt die Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses keine Rolle.
Die Frist zum Erheben der Kündigungsschutzklage ist immer 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung.

Wird nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht, dann ist die Kündigung nicht mehr angreifbar. Das heißt, die Kündigung ist dann wirksam und der AN kann keine Rechtsmittel mehr ergreifen.
Grüße, Susanne
matthias.
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von matthias. »

jan.seither@(Wortsperre: Firma).de hat geschrieben: AN hat sich per mail am 1.12. weiterhin krankgemeldet und den Versand der AU angekündigt.

Wenn das in der Firma so üblich, bzw. entsprechend kommuniziert ist, ist das OK und kein Kündigungsgrund.

Wie schon gefragt: Steht der Grund in der Kündigung?
Wobei die Kündigung ganz normal per Post einging - AG hat also keinen Nachweis, das AN die Kündigung überhaupt erhalten hat. Genauso wie AN keinen Nachweis hat, die AU verschickt zu haben...
Man könnte nun natürlich die Sache ignorieren und behaupten man hätte nie eine Kündigung bekommen.
Wenn man nichts macht verpasst man aber die Klagefrist und wenn die Kü. vom Gericht als zugegangen beurteilt wird, sitzt man dumm da:

Geh zu einem Anwalt!!!!!!
stephanie.deutsch72
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von stephanie.deutsch72 »

Sehe ich genauso, geh zu einem Anwalt. Und schicke in Zukunf die Krankmeldung am besten per Einschreiben / Rückschein, da hast du was auf der Hand, dass die Krankmeldung angekommen ist und wer diese in Empfang genommen hat. Wenn dann dein Chef die Krankmeldung nicht zu Gesicht bekommt, ist es nicht mehr dein Problem, sondern ein betriebsinternes Problem, nämlich das Problem desjenigen, der sie entgegen genommen hat. Ich mache es auch nur so, sogar die Ausfertigung für die Krankenkasse geht mit Nachweis raus, da es für mich um Geld geht (bin im Krankengeldbezug).
jan.seither@gmx.de
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von jan.seither@gmx.de »

Danke für eure Antworten und Tipps!

Normalerweise schreibt die Buchhaltung eine Mail, dass die AU nicht eingegangen sei.
Diesmal gab es die Kündigung...

Der Text der email lautete: Ich bin weiterhin krank, die AU geht euch zu.
Vorab wurde der zuständige Chef bereits im November informiert, dass ab Januar eine Reha ansteht.

Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt.
matthias.
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von matthias. »

Berichte mal was der meint.
Dummerchen
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von Dummerchen »

jan.seither@(Wortsperre: Firma).de hat geschrieben: Normalerweise schreibt die Buchhaltung eine Mail, dass die AU nicht eingegangen sei.
Diesmal gab es die Kündigung...
Das klingt sehr, als sei der AN früher bereits wegen fehlender AU-Bescheinigungen aufgefallen.
Hat der AG möglicherweise beim letzten Mal arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht, falls die Bescheinigungen auch zukünftig nur schleppend oder auf besondere Einladung eintrudeln?
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von jan.seither@gmx.de »

Ja, es gab in der Vergangenheit ein paar Irritationen und wiederholt die Behauptung, Post des AN sei nicht angekommen, Drohungen inklusive.

z.B.:
AN hat 4 Tage-Woche (Mo-Do) und sich montags krank gemeldet und sofort AU geschickt.
Abmahnungen unentschuldigtem Fehlen am Freitag. (??)
TK hat AG gegenüber behauptet, AU läge nicht vor - eine Woche später wurde sie gefunden.

Fazit:
AN war ziemlich blöd, nicht alles doppelt und dreifach zu dokumentieren. :-(
Ronny1958
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Re: Fristgemäße Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlbleiben

Beitrag von Ronny1958 »

Was hat TK (=Tiefkühlung?) damit zu tun?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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