Brüstungshöhe anders als geplant

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

Moderator: FDR-Team

ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1560
Registriert: 30.04.07, 15:38
Wohnort: Hamburg

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von ralph12345 »

Aufpassen...
Wenn der Architekt unabhängig für den Kunden gearbeitet hat und von diesem bezahlt wurde (egal ob er nun von der Baufirma vermittelt wurde) und der Architekt hat das verschuldet, dann ist das ein Fehler, da einfach mal die Baufirma zu Schadenersatz in Form eines Einbehalts heranzuziehen. Anders sieht das aus, wenn der Architekt im Auftrag der Baufirma tätig war und von dieser bezahlt wird und der Kunde lediglich einen Vertrag, nämlich mit der Baufirma hat.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von ktown »

Deswegen sagte ich ja:
ktown hat geschrieben:kann nur ein ortskundiger Sachverständiger in Zusammenarbeit mit einem Anwalt bestimmen.
Der Sachverständige für die Schadenshöhe und der Anwalt zur Klärung an wen die Forderungen gestellt werden. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von Zafilutsche »

Oh Mann- Herr A Bestellt ein Konzert und wundert sich womöglich, warum er als Initiator nachher für die Kosten aufkommen soll.
Also zuerst fordert man unter Fristsetzung eine Stellungnahme an.
Wahrscheinlich zuerst vom Architekten (Unterstellt das dieser auch den Auftrag zur Bauüberwachung hat). Dieser wird erklären müssen. Je nach Erklärung geht's dann weiter.
ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1560
Registriert: 30.04.07, 15:38
Wohnort: Hamburg

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von ralph12345 »

Der Weg in ein Forum oder zu Facebook ist heutzutage leider öfter der erste Weg, bevor mal einfach zum Telefon gegriffen wird.
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von Zafilutsche »

ralph12345 hat geschrieben:Der Weg in ein Forum oder zu Social-Network-Portal [Name geändert] ist heutzutage leider öfter der erste Weg, bevor mal einfach zum Telefon gegriffen wird.
Das funktioniert für eine schnelle "Erstbewertung". Allerdings leiden die heutigen Zeitgenossen nicht selten an einer dubiosen Wahrnehmungsstörung.
Da ist die Text-form manchmal die bessere Form.
frase
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 72
Registriert: 26.02.07, 14:20
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von frase »

Vielen Dank,

so wird Herr A handeln, wenn nötig.

MfG
frase
frase
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 72
Registriert: 26.02.07, 14:20
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von frase »

Herr A hat nun eine Erklärung der Baufirma erhalten:

"...nachdem die Brüstungshöhen an den Fenstern nachgemessen wurde, komme ich zu folgendem Schluss:
BRH lt. Genehmigungsplanung im EG 94,5 cm und BRH lt. Ausführungsplanung 112,5 cm; Differenz = 18 cm = Fußbodenaufbau (Estrich + Bodenbelag)
Da ich jetzt nur noch die Höhe ab fertigem Fußboden messen konnte ergab das ca. 97 cm bis Unterkante Fensterbank. Die BRH des Rohbaumauerwerkes ist bei ca. 95 cm, dann kommen ca. 3 cm Luft für den Einbau des Fensters und der Fensterbank.
Auf Höhe der Brüstung des Mauerwerkes am Fenster bringt der Putzer eine Putzschiene an, die ca. 2 cm höher endet als das Mauerwerk. 95 cm + 2 cm = 97 cm. Darauf wird die Fensterbank aufgelegt (die ist 2 cm dick).
Wenn wir das alles zusammennehmen komme ich zu dem Schluss, dass alle Brüstungshöhen in EG und OG entsprechend der Planung ausgeführt wurden. Ich rede immer von Rohbauhöhen! 112,5 cm haben die Maurer also eingehalten.
Wenn wir eine Innenfensterbank ausbauen würden, könnte man das Rohbaumaß der Außenwand genau erkennen. Aber ich bin sicher, Sie glauben mir das auch so."

Herr A muss nun wohl doch einen Anwalt einschalten.

Er würde aber gerne noch wissen, ob er zuvor berechtigt ist die letzte Rate an die Baufirma wegen dieser Sache zu kürzen?

Der Architekt wurde von der Baufirma vermittelt aber extra bezahlt. Die Bauüberwachung wurde durch einen Bauleiter der Baufirma geführt. Die Ausführungsplanung stammt aber vom Architekten.

Mit feundlichen Grüßen
frase
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von ktown »

Wir reden hier also von 2cm?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von Zafilutsche »

frase hat geschrieben:Herr A muss nun wohl doch einen Anwalt einschalten.
Dieser könnte selbstverständlich auch zu der Frage."
...ob er zuvor berechtigt ist die letzte Rate an die Baufirma wegen dieser Sache zu kürzen
" beratend unterstützen.
Grundsätzlich wäre es aber ratsam mit der erhaltenen Stellungnahme und dem Wissensstand aus der erhaltenen Erklärung nun konkret die Mangelanzeige anzufertigen mit Aufstellung einer konkreten Forderung und konkreten Fristsetzung.
Ich persönlich würde die vereinbarte und geforderte Zahlung unter einer Vorbehaltsklausel zahlen. Das mit dem zurückbehalten eröffnet nur ein weiteres (m.E. auch unnötiges) Kostenrisiko. Aber wie erwähnt hilft hierbei ein Anwalt ihres Vertrauens.
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5178
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von lottchen »

Was ist eigentlich jetzt das Problem? Die BRH, die dem Käufer versprochen wurde ist die Fertighöhe? Also 94,5cm von Oberkante Fertigfußboden zu Oberkante Fensterbank innen? Und tatsächlich sind es jetzt 97cm? Und daher will der Käufer einen Anwalt einschalten?
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von Zafilutsche »

Ich denke das frase das Problem richtig beschrieben hat.
In der Planung welche auch behördlich Genehmigt wurde, war eine BRH von 94,5 cm (OKFF) oder (OKRD)? , (incl. der in den Planungs Unterlagen vorgegebenen DIN Toleranzen) vorgegeben.
Bei der Ausführungsplanung (so mutmaße ich mal nach frases Darstellung) ist die Brüstungshöhe (BRH) plötzlich und unerwartet auf 112,5 cm (OKFF) oder (OKRD)? geändert worden ohne dass der Bauherr auf diesen Umstand der Planungsänderung informiert worden ist.
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5178
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von lottchen »

Wenn ich mir die von frase reinkopierte Antwort der Baufirma durchlese würde ich eher darauf tippen, dass die 112,5cm die Rohbauhöhe ist (ohne jeden Fußbodenaufbau). Daher ja meine Nachfrage nach den tatsächlichen gebauten und geplanten Endhöhen.
CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1544
Registriert: 16.01.05, 23:59

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von CDS »

Der Gang zum Fachmann ist wohl hier schon anzuraten da es mir scheint der OP ist sich selber nicht sicher über welches Maß er denn jetzt redet.

Die Brüstungshöhe (BRH) ist die Höher der Brüstung über dem Fertigfußboden.
Wenn der Bauunternehmer hier 97cm misst, ist kaum vorzustellen das diese in Wirklichkeit 112,5cm betragen soll....
ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1560
Registriert: 30.04.07, 15:38
Wohnort: Hamburg

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von ralph12345 »

Brüstungshöhe über Fertigfussboden mit den Rohbaumaßen verwechseln und aufgrund der Differenz selbständig eine Rechnung kürzen kann ins Auge gehen...
Bitte dringend mal Sachverstand hinzuziehen, sprich mit dem Architekten reden.

Ich verstehe es nicht. Da ist der Sachverstand vorhanden in Form eines Architekten, der offenbar auch vom Bauherren selber bezahlt ist. Da rät das Forum dazu, selbigen Architekten bitte doch einfach mal zu kontaktieren. Und dann geht der Bauherr hin mit ungesundem Halbwissen und Unklarheiten zur Baufirma, versteht die Antwort immer noch nicht und rätselt darüber, die Rechnung zu kürzen...

Meine Güte... :roll:
frase
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 72
Registriert: 26.02.07, 14:20
Wohnort: Land Brandenburg

Re: Brüstungshöhe anders als geplant

Beitrag von frase »

Herr A hat eine festgestellte Endhöhe der Fensterbänke von 100 cm.
Das wurde im Übergabeprotokoll schriftlich als Abweichung (geplant 94,5 cm) vermerkt.
Die Antwort des Architekten, der die Ausführungsplanung für die Baufirma angefertigt hat steht noch aus.
Wie hier schon richtig bemerkt wurde, hat der Bauleiter die Maße der Ausführungsplanung von 112,5 cm in seine Erklärung einbezogen. Was für Herrn A aber eigentlich völlig bedeutungslos ist, er hat ja mit 94,5cm den Genehmigungsplan abgezeichnet und ist nicht für die Ausführung verantwortlich. Das Ergebnis weicht also um mehr als 5% ab.


Mit freundlichen Grüßen
frase
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen