Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
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Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Person A und Person B nicht verheiratet getrennt, 1 Kind zusammen.
Person A musste vor Gericht folgende Rechte erstreiten.
Umgangsrecht, dieses findet an den ungeraden Kalenderwochen am Wochenende statt zu festgelegten Abholzeiten. Desweiteren Ferien immer die 2. Hälfte + das gemeinsame Sorgerecht.
Person B deutete an, umziehen zu wollen da ihr die neue Gegend so toll gefällt (70km Entfernung). Person A hat mitgeteilt, daß er diese Idee nicht toll findet und aus wirtschaftlicher Situation auch nicht so wirklich stemmen kann.
Person B meinte jedoch es würde noch alles nicht sicher sein desweiteren würde eine Kündigungsfrist der Wohnung ja auch bestehen.
Person A hat nun am 22.12 mitgeteilt bekommen über eine Handynachricht, daß das gemeinsame Kind von der Schule abgemeldet wurde, an der neuen Schule angemeldet wurde und der Umzug nach Weihnachten stattfindet.
Person A hat weder etwas unterschrieben, noch dem ganzen zugestimmt. Einen Anwalt über die Feiertage oder das Jugendamt zu erreichen dürfte wohl auch nicht so schwer sein. Die neue Anschrift hat Person A ebenfalls nicht.
Wie sieht die Rechtslage für der Person A aus? Kann mir nicht vorstellen das Person B so richtig handelt.
Person A musste vor Gericht folgende Rechte erstreiten.
Umgangsrecht, dieses findet an den ungeraden Kalenderwochen am Wochenende statt zu festgelegten Abholzeiten. Desweiteren Ferien immer die 2. Hälfte + das gemeinsame Sorgerecht.
Person B deutete an, umziehen zu wollen da ihr die neue Gegend so toll gefällt (70km Entfernung). Person A hat mitgeteilt, daß er diese Idee nicht toll findet und aus wirtschaftlicher Situation auch nicht so wirklich stemmen kann.
Person B meinte jedoch es würde noch alles nicht sicher sein desweiteren würde eine Kündigungsfrist der Wohnung ja auch bestehen.
Person A hat nun am 22.12 mitgeteilt bekommen über eine Handynachricht, daß das gemeinsame Kind von der Schule abgemeldet wurde, an der neuen Schule angemeldet wurde und der Umzug nach Weihnachten stattfindet.
Person A hat weder etwas unterschrieben, noch dem ganzen zugestimmt. Einen Anwalt über die Feiertage oder das Jugendamt zu erreichen dürfte wohl auch nicht so schwer sein. Die neue Anschrift hat Person A ebenfalls nicht.
Wie sieht die Rechtslage für der Person A aus? Kann mir nicht vorstellen das Person B so richtig handelt.
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Hallo,
Person A sollte zum Anwalt gehen und klären, ob eine "Einstweilige Anordnung" beantragt werden sollte, die dem Wegzug des Kindes widerspricht.
Vermutlich wird Person B mit Kind wegziehen dürfen, außer A könnte das Kind aufnehmen und das Gericht sieht damit das Kindeswohl besser gewahrt, als beim Umzug mit B.
Man könnte aber zumindest versuchen, dass B die Umgangskosten tragen muss. Das hängt aber davon ab, ob B dafür genug verdient.
Vorab sollte A den Beschluss zur gemeinsamen Sorge den Schulen faxen und der Ab- und Anmeldung widersprechen. B muss kapieren, dass soche Entscheidungen mit A gemeinsam getroffen werden müssen.
Kann denn A das Kind auch betreuen?
Grüße Hertha1892
Person A sollte zum Anwalt gehen und klären, ob eine "Einstweilige Anordnung" beantragt werden sollte, die dem Wegzug des Kindes widerspricht.
Vermutlich wird Person B mit Kind wegziehen dürfen, außer A könnte das Kind aufnehmen und das Gericht sieht damit das Kindeswohl besser gewahrt, als beim Umzug mit B.
Man könnte aber zumindest versuchen, dass B die Umgangskosten tragen muss. Das hängt aber davon ab, ob B dafür genug verdient.
Vorab sollte A den Beschluss zur gemeinsamen Sorge den Schulen faxen und der Ab- und Anmeldung widersprechen. B muss kapieren, dass soche Entscheidungen mit A gemeinsam getroffen werden müssen.
Kann denn A das Kind auch betreuen?
Grüße Hertha1892
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
JA A könnte das Kind betreuen. Das Kind wollte eigentlich nicht mit umziehen, auch gerne auf der bisherigen Schule bleiben. Auf einmal möchte das Kind doch, da Person B dem Kind Versprechungen gemacht hat was das Kind dann für tolle materielle Dinge bekommen würde usw.
Ja mit dem Fax ist eine sehr gute Idee. Anwalt mal schauen ob der dieses Jahr noch arbeitet
Ja mit dem Fax ist eine sehr gute Idee. Anwalt mal schauen ob der dieses Jahr noch arbeitet
Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Da die Mutter in dem Beispiel lediglich angibt, Ihr "gefalle die andere Gegend so toll" halte ich das für ziemlich zweifelhaft. Wenn Sie dort eine Arbeitsstelle antreten könnte, wäre das was anderes.Hertha1892 hat geschrieben: Vermutlich wird Person B mit Kind wegziehen dürfen,
Anwalt nehmen, der dieses Jahr MIT SICHERHEIT noch arbeitet.kalleGrabowski hat geschrieben:Anwalt mal schauen ob der dieses Jahr noch arbeitet
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Doch, für den Wegzug der Mutter reicht das völlig, weil Freizügigkeit grundgesetzlich garantiert ist.
Es kann höchstens sein, dass das Gericht dem Antrag des Kindesvaters folgt und den Umzug des Kindes verbietet, um die Mutter zu "motivieren" ihre Umzugspläne aufzugeben. Oder sie muss die schöne Gegend alleine genießen.
Grüße Hertha1892
Es kann höchstens sein, dass das Gericht dem Antrag des Kindesvaters folgt und den Umzug des Kindes verbietet, um die Mutter zu "motivieren" ihre Umzugspläne aufzugeben. Oder sie muss die schöne Gegend alleine genießen.
Grüße Hertha1892
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Das Problem ist nur, daß Person B gerade beim Umziehen ist und das Jugendamt nicht besetzt ist. Ebenso hat die Rechtsanwaltskanzlei geschlossen.
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Die Einstweilige Anordung muss beim Gericht beantragt werden, nicht beim Jugendamt.
Eben deswegen wurde der Rat gegeben, einen Anwalt zu suchen, der auch zwischen den Jahren arbeitet.Das Problem ist nur, daß Person B gerade beim Umziehen ist
Und alle anderen Kanzleien im näheren und weiteren Umkreis ebenfalls?Ebenso hat die Rechtsanwaltskanzlei geschlossen
Grüße, Susanne
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Person A hat seinen Anwalt erreicht. Morgen wird eine einstweilige Verfügung zum Gericht gesendet.
Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Ein Antrag auf einstweilige Verfügung...
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Ich würde mich freuen, wenn wir hier über den Ausgang der Sache auf dem Laufenden gehalten werden.
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Einstweilige Anordnung so ist richtig! Was raus kommt werden wir sehen. Natürlich gebe ich Bescheid was bei rum kommt.
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Ja, aber der Fehler war:
Der Anwalt sendet dem Gericht keine Einstweilige Anordnung (der Anwalt kann nicht selber eine Anordung erlassen), sondern der Anwalt stellt beim Gericht den Antrag, eine Einstweilige Anordungung gegen die Mutter zu erlassen.
Der Anwalt sendet dem Gericht keine Einstweilige Anordnung (der Anwalt kann nicht selber eine Anordung erlassen), sondern der Anwalt stellt beim Gericht den Antrag, eine Einstweilige Anordungung gegen die Mutter zu erlassen.
Grüße, Susanne
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Die Kurzfassung:
Falls tatsächlich gemeinsames Sorgerecht bestehen sollte, dann darf die Kindesmutter den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes nicht ohne Zustimmung des Kindesvaters ändern (und umgekehrt).
Falls dies doch eingeleitet wird, kann dagegen einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden.
Falls tatsächlich gemeinsames Sorgerecht bestehen sollte, dann darf die Kindesmutter den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes nicht ohne Zustimmung des Kindesvaters ändern (und umgekehrt).
Falls dies doch eingeleitet wird, kann dagegen einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Genauso!
Was bei rum kommt wird man sehen. Man darf gespannt sein was passieren wird. Person B bekommt Post wohl dann vom Gericht. Person B zieht aber gerade um! Wird diese Post dann nachgesendet? Oder ist dann das Gericht an Person B am neuen Wohnort zuständig? Fragen über fragen
Was bei rum kommt wird man sehen. Man darf gespannt sein was passieren wird. Person B bekommt Post wohl dann vom Gericht. Person B zieht aber gerade um! Wird diese Post dann nachgesendet? Oder ist dann das Gericht an Person B am neuen Wohnort zuständig? Fragen über fragen
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Re: Bitte um eine Erklärung der Rechtslage
Im einstweiligen Rechtsschutz ist das im Ergebnis das Problem von Person B.
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