Rechte von Lebenspartnern

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Tomolo56
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Rechte von Lebenspartnern

Beitrag von Tomolo56 »

Frau A (Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, keine Demenz) erhielt während einer akuten psychotischen Phase einen Betreuer (Vermögen, Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung), der sie gegen ihren Willen in ein Pflegeheim verbrachte. Lebensgefährte B seit 20 Jahren war am Verfahren nicht beteiligt.

Hat B irgendwelche Möglichkeiten, im Interesse von Frau A auf diverse Mißstände zu reagieren und sie aus dem Heim zu holen, da Frau A aus Angst vor ihrem Betreuer keinerlei Unternehmungen startet.

Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.
Roni
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Re: Rechte von Lebenspartnern

Beitrag von Roni »

hallo,

der Lebenspartner kann sich an das Betreuungsgericht wenden und auf Missstände hinweisen. Lebenspartner kann sich auch als Betreuer anbieten. Gut wäre wenn Person A noch selbst sagen könnte was sie möchte, also noch nicht verwirrt usw. wäre,
Was weiß ich?
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Re: Rechte von Lebenspartnern

Beitrag von Was weiß ich? »

Hier stellt sich mir die Frage, wer denn die Betreuung angeregt hat? Normalerweise werden die zu Betreuenden auch vom Gericht angehört. Dort hätte Frau A gleich sagen können, dass sie ihren Lebengefährten als Betreuer wünscht.
Irgendwie scheint die Schilderung der Ausgangslage nicht ganz schlüssig zu sein.
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questionable content
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Re: Rechte von Lebenspartnern

Beitrag von questionable content »

Was weiß ich? hat geschrieben:Hier stellt sich mir die Frage, wer denn die Betreuung angeregt hat? Normalerweise werden die zu Betreuenden auch vom Gericht angehört. Dort hätte Frau A gleich sagen können, dass sie ihren Lebengefährten als Betreuer wünscht.
Irgendwie scheint die Schilderung der Ausgangslage nicht ganz schlüssig zu sein.
Sie hatte eine akute psychotische Episode.

Wer hat also wohl die Betreuung angeregt? (Tipp: Es waren ausnahmsweise mal nicht die Schweizer, weil A Ihnen den Rikola-Kräuterzucker weggelutscht hat!)

Üblicherweise dürften die behandelnde Psychiatrie oder die befassten Sozialbehörden die Betreuerbestellung in dem bestehenden Akutfall angeregt haben.

Falls der Fall lebensnah sein soll, wäre die Geschichte allerdings besorgniserregend: B als "Lebensgefährte seit 20 Jahren" hat A also in eine psychotische Episode abgleiten lassen, sich um Nichts gekümmert, war nicht mal im Gespräch um die Bestellung als Betreuer, hat nach aller der vergangenen Zeit noch immer keinen Finger gerührt und sich (trotz aller in dem Bereich bestehenden Beratungsangebote) informiert und will nun als die Person, der der Betreuer die Pflege nicht anvertrauen konnte "Missstände im Pflegeheim" wahrgenommen haben.

Wird alles nicht sonderlich rund, wenn man es so aufreiht
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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