Amerikanische Eheschließung - deutsche Scheidung?

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

a.f1992
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 03.01.17, 12:27

Amerikanische Eheschließung - deutsche Scheidung?

Beitrag von a.f1992 »

Sehr geehrte Leser und Leserinnen,

Zuerst einmal wünsche ich Ihnen allen ein frohes neues Jahr.

Folgende Situation:

Herr F. und Frau B. haben beschlossen im Januar 2015 während eines mehrmonatigen Studienaufenthaltes in Las Vegas, Nevada (USA) geheiratet. Zu dem Zeitpunkt waren sowohl der Herr als auch die Dame deutsche Staatsangehörige mit deutschen Wohnsitz, die Ehe wurde jedoch in den USA abgeschlossen.
Die Ehe wurde nie amtlich in Deutschland anerkannt.
Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo sich Herr F. von Frau B. trennen möchte. Es ist nur die Frage, wie dies bewerkstelligt werden kann.
Wie ist die Rechtslage zu diesem Fall?

Freundliche Grüße,

A.f1992
Newbie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 242
Registriert: 17.09.04, 14:44

Re: Amerikanische Eheschließung - deutsche Scheidung?

Beitrag von Newbie »

a.f1992 hat geschrieben: Zuerst einmal wünsche ich Ihnen allen ein frohes neues Jahr.
Ebenfalls :)
a.f1992 hat geschrieben:Folgende Situation:

Herr F. und Frau B. haben beschlossen im Januar 2015 während eines mehrmonatigen Studienaufenthaltes in Las Vegas, Nevada (USA) geheiratet. Zu dem Zeitpunkt waren sowohl der Herr als auch die Dame deutsche Staatsangehörige mit deutschen Wohnsitz, die Ehe wurde jedoch in den USA abgeschlossen.
Die Ehe wurde nie amtlich in Deutschland anerkannt.
A.f1992
Die Ehe braucht auch nicht in Deutschland anerkannt werden, wenn sie in LV nach den dort gültigen Rechtsvorschriften geschlossen wurde, also sprich Marriage Licence beantragt und dann geheiratet. Die Ehe ist damit auch in Deutschland gültig.

Sehr schön ist das auf Seiten des Auswärtigen Amtes erklärt:
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Info ... ?nn=332718
a.f1992 hat geschrieben: Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo sich Herr F. von Frau B. trennen möchte. Es ist nur die Frage, wie dies bewerkstelligt werden kann.
Wie ist die Rechtslage zu diesem Fall?
A.f1992
Da F und B auch in Deutschland rechtsgültig verheiratet sind, müssen sie sich ganz normal scheiden lassen. Einen anderen Weg gibt es da leider nicht. Da beide in Deutschland leben, kann die Scheidung in Deutschland eingereicht werden.
Nobody said that life would be easy.
a.f1992
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 03.01.17, 12:27

Re: Amerikanische Eheschließung - deutsche Scheidung?

Beitrag von a.f1992 »

Guten Tag,

Vielen Dank für die Antwort.
Bedarf es für die Scheidung einen Rechtsanwalt, der sich im amerikanischen Scheidungs-/Familienrecht auskennt? Oder kann das auch ein Rechtsanwalt machen, der hierzulande gelernt hat und nur die deutsche Rechtslage kennt?

Vielen Dank und freundliche Grüße,

A.f1992
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 20562
Registriert: 19.08.05, 14:20
Wohnort: Zwischen Flensburg und Sonthofen

Re: Amerikanische Eheschließung - deutsche Scheidung?

Beitrag von Ronny1958 »

Amerikanisches Recht kommt hier mE im Normalfall nicht zum Tragen, allenfalls deutsches oder ein anderes EU-Recht.

Oder haben die Eheleute per Vertrag das amerikanische (welches Staates?) Scheidungsrecht vereinbart?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Newbie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 242
Registriert: 17.09.04, 14:44

Re: Amerikanische Eheschließung - deutsche Scheidung?

Beitrag von Newbie »

Stimme da Ronny1958 zu.

Meines Erachtens wenn es sich um 2 deutsche Staatsbürger handelt, die auch noch in Deutschland leben, dann fällt mir kein Grund ein, warum nicht das deutsche Familien- bzw. Scheidungsrecht zum Ansatz kommen sollte.
Nobody said that life would be easy.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen