Immer wieder an- und abmelden
Moderator: FDR-Team
Immer wieder an- und abmelden
Hallo beisammen,
angenommen jemand hat einen online Wettanbieter gefunden, bei dem man sich immer wieder neu anmelden kann und jedes Mal den Neukundenbonus in Anspruch nehmen kann. Danach meldet er sich wieder ab und meldet sich nach kurzer Zeit wieder neu an - usf.. Kann ihm der Wettanbieter irgendwann eine teure Unterlassungsverfügung schicken oder ist es der Fehler des Anbieters, sich besser gegen solche "Neukunden" abzusichern?
Danke schon ein Mal für eure Ratschläge.
angenommen jemand hat einen online Wettanbieter gefunden, bei dem man sich immer wieder neu anmelden kann und jedes Mal den Neukundenbonus in Anspruch nehmen kann. Danach meldet er sich wieder ab und meldet sich nach kurzer Zeit wieder neu an - usf.. Kann ihm der Wettanbieter irgendwann eine teure Unterlassungsverfügung schicken oder ist es der Fehler des Anbieters, sich besser gegen solche "Neukunden" abzusichern?
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Freundliche Grüße
Düüdie
Düüdie
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Re: Immer wieder an- und abmelden
Mit demselben Namen, Anschrift, Geburtsdatum, selbe e-mailadresse, alles gleich?
Grüße, Susanne
Re: Immer wieder an- und abmelden
Aber sicher doch, mir fällt da sponten "arglistige Täuschung" ein.
Wenn ich schon einmal Kunde war, kann nicht noch einmal Neukunde werden.
Es wäre anzuraten, die Unterlassungsverfügung zu akteptieren, denn sonst könnte es teuer werden. Ein Nachweis, dass es die gleiche Person/PC war, ist durch die IPAdresse möglich.
Wenn ich schon einmal Kunde war, kann nicht noch einmal Neukunde werden.
Es wäre anzuraten, die Unterlassungsverfügung zu akteptieren, denn sonst könnte es teuer werden. Ein Nachweis, dass es die gleiche Person/PC war, ist durch die IPAdresse möglich.
Re: Immer wieder an- und abmelden
Hallo Susanne,
ja alles gleich. Dann ist es meiner Meinung nach keine Täuschung, wie es Baden-57 meint, sondern der Anbieter ist selbst schuld, wenn er sich nicht besser gegen erneute Anmeldungen schützt. Das ist mein bisheriges Rechtsempfinden und -gefühl. Und dann müsste der Anbieter nach meiner Auffassung zunächst abmahnen, bevor eine Unterlassungsverfügung schickt.
ja alles gleich. Dann ist es meiner Meinung nach keine Täuschung, wie es Baden-57 meint, sondern der Anbieter ist selbst schuld, wenn er sich nicht besser gegen erneute Anmeldungen schützt. Das ist mein bisheriges Rechtsempfinden und -gefühl. Und dann müsste der Anbieter nach meiner Auffassung zunächst abmahnen, bevor eine Unterlassungsverfügung schickt.
Freundliche Grüße
Düüdie
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Re: Immer wieder an- und abmelden
Hallo,
steht inn den AGB, daß man das nicht darf?
Dann wäre es m. M. nach 100%ig, daß der User hier den schwarzen Peter hat.
Er wußte, daß er das nicht darf und hat eine Lücke im System "schamlos" ausgenutzt
MfG
steht inn den AGB, daß man das nicht darf?
Dann wäre es m. M. nach 100%ig, daß der User hier den schwarzen Peter hat.
Er wußte, daß er das nicht darf und hat eine Lücke im System "schamlos" ausgenutzt
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Immer wieder an- und abmelden
Hallo Elektrikör,
nein in den AGB steht auch kein bisschen was zu dem Wort "Neukunde" oder erneutem Anmelden, nachdem man sich abgemeldet hat. Auch deswegen müsste man davon ausgehen, dass der Anbieter sich besser gegen solche An- und Abmeldungen absichern müsste.
nein in den AGB steht auch kein bisschen was zu dem Wort "Neukunde" oder erneutem Anmelden, nachdem man sich abgemeldet hat. Auch deswegen müsste man davon ausgehen, dass der Anbieter sich besser gegen solche An- und Abmeldungen absichern müsste.
Freundliche Grüße
Düüdie
Düüdie
Re: Immer wieder an- und abmelden
Worin liegt die arglistische Täuschung?Baden-57 hat geschrieben:Aber sicher doch, mir fällt da sponten "arglistige Täuschung" ein.
Wenn ich schon einmal Kunde war, kann nicht noch einmal Neukunde werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Immer wieder an- und abmelden
1.) Eine solche Verfügung ist doch gar nicht vorhanden.Baden-57 hat geschrieben: Es wäre anzuraten, die Unterlassungsverfügung zu akteptieren, denn sonst könnte es teuer werden. Ein Nachweis, dass es die gleiche Person/PC war, ist durch die IPAdresse möglich.
2.) Ein ausländischer Anbieter wird wohl kaum den Herausgabeanspruch für innerdeutsche IP-Adressen bekommen. Jedenfalls nicht wegen "da meldet sich jemand mehrfach als Neukunde an".
Re: Immer wieder an- und abmelden
Wie ktown auch sagt, liegt keine Arglist vor, da der "Neukunde" sich ja jedes Mal wahrheitsgemäß mit seinen korrekten Daten erneut anmeldet. Es gibt auch kein Gesetz in dem drin steht, wann jemand ein Neukunde ist - eine Woche oder ein halbes Jahr? Das ist bislang eher eine Art Gewohnheitsrecht.
Und gegen die AGB hat er auch nicht verstoßen. Der Anbieter kann also eigentlich nicht viel machen, außer etwaige Gewinne nicht auszahlen oder sein System verbessern, damit sich der Kunde nicht erneut anmelden kann.
Und das, was Celestro schreibt, stimmt auch.
Und gegen die AGB hat er auch nicht verstoßen. Der Anbieter kann also eigentlich nicht viel machen, außer etwaige Gewinne nicht auszahlen oder sein System verbessern, damit sich der Kunde nicht erneut anmelden kann.
Und das, was Celestro schreibt, stimmt auch.
Freundliche Grüße
Düüdie
Düüdie
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