Was ich mich zunehmend frage, ist wie weit man in der ach so anspruchsvollen Ausbildung der Juristen kommen kann, ohne einfachste Texte zu verstehen.Nordlicht14 hat geschrieben:Wurde denn in diesen Fall in der E-Mail konkret ein Stundenhonorar als Preisangabe benannt?
Das hat der Fragesteller nicht geschrieben!
Das unterstellen Sie gerade ohne jegliche Sachverhaltsgrundlage, Name4711, und im Moment stochern ausschließlich nur Sie im Trüben, nämlich spekulieren einen vermuteten Sachverhalt hinein, den der Threadersteller, der jedoch abtaucht hier, gar nicht berichtet hat.
Was sie hier aus meinem Beitrag interpretieren ist einfach nur erschreckend. Wie sie meine Aussagen über einen möglichen alternativen Sachverhalt mit dem des TE verquicken, ist alamierend.
Jetzt bitte mal wie in der Grundschule die Stelle unterstreichen, die dazu Anlass geben soll ,ich unterstellte etwas dem vom TE vorgetragenen Sachverhalt. Das Stundenhonorar steht ausdrücklich dem Sachverhalt - als abschreckendes Beispiel - entgegen.Wenn man sich damit aber einmal abgefunden hat, sind 59,90€ Brutto eigentlich ein guter Preis, wenn in der E-Mail das Kostenthema verbindlich und verständlich geklärt ist. Wäre mir persönlich lieber, als einer, mit dem du mündlich ein Stundenhonorar ausmachst - das aber nicht schriftlich bekommst.
Wie soll man dabei noch ruhig schlafen... beängstigend.