hi
Verein A mahnt Verein B und dessen Vorsitzenden C ab. Er beantragt beim Landgericht eine einstweilige Verfügung und erhält dann auch noch ein Urteil im Verfügungsverfahren.
Der Beschluss und das Urteil veröffentlicht der Verein A als PDF-Dokumente auf seiner Webseite. In den zwei Dokumenten sind Namen, Anschriften der Prozessbeteiligten, Anwälte und auch teilweise von Zeugen (!) frei lesbar.
Zusätzlich hat Verein A bei Google eine Adwords-Anzeige gebucht die bei einer Suche nach dem Vereinsnamen auf der Google-Seite oben eingeblendet wird. Der Link dieser Adwords-Anzeige führt zu einer Seite auf der Vereinswebseite von A wo die zwei PDF-Dokumente dann verlinkt sind.
Wie ist die Rechtslage bei der Veröffentlichung von Namen und (teilweise) Adressen die in Gerichtsbeschlüssen bzw. Urteile aufgeführt sind?
Gruss
Veröffentlichung von Urteilen mit vollen Namensangaben
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