Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Moderator: FDR-Team
Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Aus Sicht von A
.. die Erben ABCDEF haben vor X Jahren in Beisein der Eltern unter sich ausgemacht und beschlossen, dass der, der die Eltern zu sich nimmt/betreut das Elternhaus und die Barschaft bekommt, und an die 5 Geschwister je 15.000€ auszahlt.
(Gibt es Unterschriften? nicht bekannt. A war einverstanden, aber nicht persönlich dabei)
Nebensache:
Die Eltern wurden von einem Kind B ca 10 Jahre betreut, die letzten 5 Jahre davon aufwendig (Demenz)
Der Erbfall ist eingetreten. Vom Nachlassgericht kommt an jeden Erben ein Schreiben, dass ein Testament von vor X+z Jahren vorliegt in dem eine Gleichaufteilung des Hauserlöses /Barschaft unter allen Kindern vereinbart ist.
Frage:
Gilt der mündliche (oder doch vielleicht unterschriebene) Vertrag trotz des Testamentes.
ist der Vertrag anfechtbar (einer der Erben C hätte das Geld bitter nötig. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung war er gut situiert)
Wenn das im Sinne der Vereinbarung klärbar ist, driftet es ins Steuerrecht ab:
Wenn die Vereinbarung gilt, ist es ja nun so, das der Erbe A von den anderen abweichend vom Testament (du hast unsere Eltern betreut, deswegen geben wir dir von unseren Erbteilen alles bis auf je 15.000€ ab) eine Zuwendung bekommt.
Ist das jetzt als einvernehmlich umgeschichtetes Erbe zu sehen (Erbschaftssteuer) geht das überhaupt? oder ist das als Schenkung zwischen Geschwistern zu versteuern (Schenkungssteuer)
Gruß
Thomas
.. die Erben ABCDEF haben vor X Jahren in Beisein der Eltern unter sich ausgemacht und beschlossen, dass der, der die Eltern zu sich nimmt/betreut das Elternhaus und die Barschaft bekommt, und an die 5 Geschwister je 15.000€ auszahlt.
(Gibt es Unterschriften? nicht bekannt. A war einverstanden, aber nicht persönlich dabei)
Nebensache:
Die Eltern wurden von einem Kind B ca 10 Jahre betreut, die letzten 5 Jahre davon aufwendig (Demenz)
Der Erbfall ist eingetreten. Vom Nachlassgericht kommt an jeden Erben ein Schreiben, dass ein Testament von vor X+z Jahren vorliegt in dem eine Gleichaufteilung des Hauserlöses /Barschaft unter allen Kindern vereinbart ist.
Frage:
Gilt der mündliche (oder doch vielleicht unterschriebene) Vertrag trotz des Testamentes.
ist der Vertrag anfechtbar (einer der Erben C hätte das Geld bitter nötig. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung war er gut situiert)
Wenn das im Sinne der Vereinbarung klärbar ist, driftet es ins Steuerrecht ab:
Wenn die Vereinbarung gilt, ist es ja nun so, das der Erbe A von den anderen abweichend vom Testament (du hast unsere Eltern betreut, deswegen geben wir dir von unseren Erbteilen alles bis auf je 15.000€ ab) eine Zuwendung bekommt.
Ist das jetzt als einvernehmlich umgeschichtetes Erbe zu sehen (Erbschaftssteuer) geht das überhaupt? oder ist das als Schenkung zwischen Geschwistern zu versteuern (Schenkungssteuer)
Gruß
Thomas
Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Der Vertrag gilt hier schon deshalb nicht, weil unter anderem die Immobilie der Erblasser betroffen ist. Aus diesem Grunde wäre notarielle Schriftform nötig gewesen.
Allerdings hat das pflegende Kind gemäß § 2057a BGB auf einen gewissen Ausgleich für seine Pflegeleistungen. Es ist also nicht so, dass es hier einfach alles durch 6 geteilt würde. Wie man mit dem finanziell klammen Miterben klarkommt müsste man vielleicht erst mal innerfamiliär zu klären versuchen. Vielleicht geht da unter Mitwirkung aller Geschwister etwas.
Allerdings hat das pflegende Kind gemäß § 2057a BGB auf einen gewissen Ausgleich für seine Pflegeleistungen. Es ist also nicht so, dass es hier einfach alles durch 6 geteilt würde. Wie man mit dem finanziell klammen Miterben klarkommt müsste man vielleicht erst mal innerfamiliär zu klären versuchen. Vielleicht geht da unter Mitwirkung aller Geschwister etwas.
Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Danke für deine Einschätzung
darf ich zum 2ten Teil der Frage nachbohren ob das Abweichen von den testamentarischen Sechsteln immer noch nach Erbschaft besteuert wird, oder ob der jeweilige Übertrag als Schenkung zwischen Geschwistern gewertet wird
Gruß
Thomas
darf ich zum 2ten Teil der Frage nachbohren ob das Abweichen von den testamentarischen Sechsteln immer noch nach Erbschaft besteuert wird, oder ob der jeweilige Übertrag als Schenkung zwischen Geschwistern gewertet wird
Gruß
Thomas
Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Wenn § 2057a BGB zur Anwendung kommt, dann ersteres. Das wird nämlich dadurch realisiert dass sich der Erbteil des betreffenden Kindes erhöht. Eine Schenkung ist das nicht.
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Schenkungen zwischen Geschwistern haben einen steuerlichen Freibetrag von 20.000,00 €.
Man ist nicht gezwungen zu erben. Man kann - innerhalb von sechs Wochen - auch sein Erbe ausschlagen.
Man ist nicht gezwungen zu erben. Man kann - innerhalb von sechs Wochen - auch sein Erbe ausschlagen.
mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. :devil:
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Ausschlagen klingt erst mal nicht gut, weil nicht so gewollt / geplant.
Geht eigentlich "teilweises ausschlagen" also teilweiser Erb-Verzicht von ACDEF zu Gunsten von B?
Oder Ausschlagen und eine Zwangszuteilung des Anteils bekommen
als Erbmasse (Erlös vom Elternhaus) wird jetzt mal 300.000€ angenommen, so dass bei einer Aufteilung nach Abmachung die 20.000 (Schenkung zwischen Geschwistern) von B als Empfänger überschritten werden.
Gruß
Thomas
Geht eigentlich "teilweises ausschlagen" also teilweiser Erb-Verzicht von ACDEF zu Gunsten von B?
Oder Ausschlagen und eine Zwangszuteilung des Anteils bekommen
als Erbmasse (Erlös vom Elternhaus) wird jetzt mal 300.000€ angenommen, so dass bei einer Aufteilung nach Abmachung die 20.000 (Schenkung zwischen Geschwistern) von B als Empfänger überschritten werden.
Gruß
Thomas
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Man kann erstens ein Erbe nicht "teilweise" ausschlagen, sondern entweder ganz oder gar nicht.Geht eigentlich "teilweises ausschlagen" also teilweiser Erb-Verzicht von ACDEF zu Gunsten von B?
Zweitens wenn einer oder mehrere Erben ausschlagen, kommt das allen verbleibenden Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten zugute, man kann sich nicht aussuchen wer "seinen" ausgeschlagenen Erbteil erhält.
Nein die 20.000€ gelten nicht pro Empfänger, sondern pro Schenker-Beschenkter-Paar. Jedes Geschwister kann B 20.000€ steuerfrei schenken, und das alle 10 Jahre von neuem.die 20.000 (Schenkung zwischen Geschwistern) von B als Empfänger überschritten werden.
Oder umgekehrt:
ACDEF schlagen das Erbe aus, somit erhält B das Haus und das Bargeld.
B kann dann zum Ausgleich jedem seiner Geschwister steuerfrei je 15.000€ schenken, genau so wie es gedacht war.
Grüße, Susanne
Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Das ist nicht unbdingt so; sollten Kinder vorhanden sein, erben diese.Zweitens wenn einer oder mehrere Erben ausschlagen, kommt das allen verbleibenden Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten zugute...
Dass B dann Alleinerbe wird, ist nicht zwingend der Fall.ACDEF schlagen das Erbe aus, somit erhält B das Haus und das Bargeld.
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Ja alles richtig, dass die Kinder der Eltern selber Kinder haben können, hab ich nicht dran gedacht.
[Ausrede such] Hab ich ja gemeint mit "verbleibende Erben" [/Ausrede gefunden]
[Ausrede such] Hab ich ja gemeint mit "verbleibende Erben" [/Ausrede gefunden]
Grüße, Susanne
Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Hallo Forum,
Das Thema simmert immer noch vor sich hin, aber hat eine interessante Wendung
Es existiert ein etwa 10 Jahre alter "Überlassungsvertrag", in dem die Eltern das Wohnhaus ab B "veräußert" haben.
B ist seit etwa 10 Jahren im Grundbuch als Eigentümer eingetragen
als Gegenleistung soll dieser die besagten Beträge an die Geschwister auszahlen
Das Thema simmert immer noch vor sich hin, aber hat eine interessante Wendung
Es existiert ein etwa 10 Jahre alter "Überlassungsvertrag", in dem die Eltern das Wohnhaus ab B "veräußert" haben.
B ist seit etwa 10 Jahren im Grundbuch als Eigentümer eingetragen
als Gegenleistung soll dieser die besagten Beträge an die Geschwister auszahlen
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Und was ist jetzt Ihre Frage?
mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. :devil:
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Das steht auch in dem Vertrag drin?ThoWe hat geschrieben:
als Gegenleistung soll dieser die besagten Beträge an die Geschwister auszahlen
Falls ja dann gilt das halt und ist ja auch die Lösung alller Probleme.
Oder ist das mit der Zahlung nur mündlich vereinbart?
Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..
Nein, es stand so im Vertrag drin.
Nur dass A bis jetzt nur von dem Vertrag gehört hatte / ihn nie gesehen hatte
kann also zugemacht werden
Nur dass A bis jetzt nur von dem Vertrag gehört hatte / ihn nie gesehen hatte
kann also zugemacht werden
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