Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

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ThoWe
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Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von ThoWe »

Aus Sicht von A

.. die Erben ABCDEF haben vor X Jahren in Beisein der Eltern unter sich ausgemacht und beschlossen, dass der, der die Eltern zu sich nimmt/betreut das Elternhaus und die Barschaft bekommt, und an die 5 Geschwister je 15.000€ auszahlt.
(Gibt es Unterschriften? nicht bekannt. A war einverstanden, aber nicht persönlich dabei)

Nebensache:
Die Eltern wurden von einem Kind B ca 10 Jahre betreut, die letzten 5 Jahre davon aufwendig (Demenz)

Der Erbfall ist eingetreten. Vom Nachlassgericht kommt an jeden Erben ein Schreiben, dass ein Testament von vor X+z Jahren vorliegt in dem eine Gleichaufteilung des Hauserlöses /Barschaft unter allen Kindern vereinbart ist.

Frage:
Gilt der mündliche (oder doch vielleicht unterschriebene) Vertrag trotz des Testamentes.
ist der Vertrag anfechtbar (einer der Erben C hätte das Geld bitter nötig. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung war er gut situiert)


Wenn das im Sinne der Vereinbarung klärbar ist, driftet es ins Steuerrecht ab:
Wenn die Vereinbarung gilt, ist es ja nun so, das der Erbe A von den anderen abweichend vom Testament (du hast unsere Eltern betreut, deswegen geben wir dir von unseren Erbteilen alles bis auf je 15.000€ ab) eine Zuwendung bekommt.
Ist das jetzt als einvernehmlich umgeschichtetes Erbe zu sehen (Erbschaftssteuer) geht das überhaupt? oder ist das als Schenkung zwischen Geschwistern zu versteuern (Schenkungssteuer)

Gruß
Thomas
fons
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von fons »

Der Vertrag gilt hier schon deshalb nicht, weil unter anderem die Immobilie der Erblasser betroffen ist. Aus diesem Grunde wäre notarielle Schriftform nötig gewesen.

Allerdings hat das pflegende Kind gemäß § 2057a BGB auf einen gewissen Ausgleich für seine Pflegeleistungen. Es ist also nicht so, dass es hier einfach alles durch 6 geteilt würde. Wie man mit dem finanziell klammen Miterben klarkommt müsste man vielleicht erst mal innerfamiliär zu klären versuchen. Vielleicht geht da unter Mitwirkung aller Geschwister etwas.
ThoWe
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von ThoWe »

Danke für deine Einschätzung

darf ich zum 2ten Teil der Frage nachbohren ob das Abweichen von den testamentarischen Sechsteln immer noch nach Erbschaft besteuert wird, oder ob der jeweilige Übertrag als Schenkung zwischen Geschwistern gewertet wird

Gruß
Thomas
fons
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von fons »

Wenn § 2057a BGB zur Anwendung kommt, dann ersteres. Das wird nämlich dadurch realisiert dass sich der Erbteil des betreffenden Kindes erhöht. Eine Schenkung ist das nicht.
mitternacht
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von mitternacht »

Schenkungen zwischen Geschwistern haben einen steuerlichen Freibetrag von 20.000,00 €.

Man ist nicht gezwungen zu erben. Man kann - innerhalb von sechs Wochen - auch sein Erbe ausschlagen.
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. :devil:

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ThoWe
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von ThoWe »

Ausschlagen klingt erst mal nicht gut, weil nicht so gewollt / geplant.
Geht eigentlich "teilweises ausschlagen" also teilweiser Erb-Verzicht von ACDEF zu Gunsten von B?
Oder Ausschlagen und eine Zwangszuteilung des Anteils bekommen :-)

als Erbmasse (Erlös vom Elternhaus) wird jetzt mal 300.000€ angenommen, so dass bei einer Aufteilung nach Abmachung die 20.000 (Schenkung zwischen Geschwistern) von B als Empfänger überschritten werden.

Gruß
Thomas
SusanneBerlin
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von SusanneBerlin »

Geht eigentlich "teilweises ausschlagen" also teilweiser Erb-Verzicht von ACDEF zu Gunsten von B?
Man kann erstens ein Erbe nicht "teilweise" ausschlagen, sondern entweder ganz oder gar nicht.

Zweitens wenn einer oder mehrere Erben ausschlagen, kommt das allen verbleibenden Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten zugute, man kann sich nicht aussuchen wer "seinen" ausgeschlagenen Erbteil erhält.
die 20.000 (Schenkung zwischen Geschwistern) von B als Empfänger überschritten werden.
Nein die 20.000€ gelten nicht pro Empfänger, sondern pro Schenker-Beschenkter-Paar. Jedes Geschwister kann B 20.000€ steuerfrei schenken, und das alle 10 Jahre von neuem.

Oder umgekehrt:
ACDEF schlagen das Erbe aus, somit erhält B das Haus und das Bargeld.
B kann dann zum Ausgleich jedem seiner Geschwister steuerfrei je 15.000€ schenken, genau so wie es gedacht war.
Grüße, Susanne
CruNCC
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von CruNCC »

Zweitens wenn einer oder mehrere Erben ausschlagen, kommt das allen verbleibenden Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten zugute...
Das ist nicht unbdingt so; sollten Kinder vorhanden sein, erben diese.
ACDEF schlagen das Erbe aus, somit erhält B das Haus und das Bargeld.
Dass B dann Alleinerbe wird, ist nicht zwingend der Fall.
SusanneBerlin
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja alles richtig, dass die Kinder der Eltern selber Kinder haben können, hab ich nicht dran gedacht.

[Ausrede such] Hab ich ja gemeint mit "verbleibende Erben" :oops: [/Ausrede gefunden]

:liegestuhl:
Grüße, Susanne
ThoWe
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von ThoWe »

Hallo Forum,
Das Thema simmert immer noch vor sich hin, aber hat eine interessante Wendung

Es existiert ein etwa 10 Jahre alter "Überlassungsvertrag", in dem die Eltern das Wohnhaus ab B "veräußert" haben.
B ist seit etwa 10 Jahren im Grundbuch als Eigentümer eingetragen
als Gegenleistung soll dieser die besagten Beträge an die Geschwister auszahlen
mitternacht
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von mitternacht »

Und was ist jetzt Ihre Frage?
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. :devil:

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matthias.
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von matthias. »

ThoWe hat geschrieben:
als Gegenleistung soll dieser die besagten Beträge an die Geschwister auszahlen
Das steht auch in dem Vertrag drin?

Falls ja dann gilt das halt und ist ja auch die Lösung alller Probleme.



Oder ist das mit der Zahlung nur mündlich vereinbart?
ThoWe
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Re: Aufteilung durch 6 Kinder , aber..

Beitrag von ThoWe »

Nein, es stand so im Vertrag drin.
Nur dass A bis jetzt nur von dem Vertrag gehört hatte / ihn nie gesehen hatte

kann also zugemacht werden :-)
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