steuererklärung

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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grisu035
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steuererklärung

Beitrag von grisu035 »

Guten Tag,

ich muss die steuer für 2015 machen.ich war vin 01.01-31.08 in deutschland beschäftigt und von 01.09-31.12 in der schweiz.
jetzt habe ich den Lohnausweis vorliegen.Wo trage ich das in der steuererklärung ein?

Danke
Dummerchen
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Re: steuererklärung

Beitrag von Dummerchen »

grisu035 hat geschrieben: Wo trage ich das in der steuererklärung ein?
Für die deutsche Steuererklärung in Anlange N AUS. Steht aber auch drauf.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
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grisu035
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Re: steuererklärung

Beitrag von grisu035 »

N-AUS weiss ich. Nur wo trage ich da was ein?
Dummerchen
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Re: steuererklärung

Beitrag von Dummerchen »

Das hier ist ein Rechtsforum, kein Steuerberater. Wenn du mit den Erläuterungen und dem Formular nicht klar kommst, wirst du dir einen Steuerberater leisten müssen.
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whvceltic
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Re: steuererklärung

Beitrag von whvceltic »

wobei ergänzend noch zu sagen ist das die Anlage N AUS nur relevant ist für ganzjährig unbeschränkt Steuerpflichtige.

Im Falle des Wegzugs wird der Mantelbogen relevant; bei Grenzgängern wieder eine andere Anlage
hambre
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Re: steuererklärung

Beitrag von hambre »

N-AUS weiss ich. Nur wo trage ich da was ein?
Wenn die Arbeitsaufnahme in der Schweiz auch mit einem Umzug dorthin und Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland verbunden ist, dann wäre Anlage N-AUS falsch. In so einem Fall müsste die Angaben in den Zeilen 93-96 des Mantelbogens erfolgen.
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