Konstellation AfA / ALG I nach Aussteuerung, best. Arbeitsv.

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HilfesuchendER11
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Konstellation AfA / ALG I nach Aussteuerung, best. Arbeitsv.

Beitrag von HilfesuchendER11 »

Hallo Forum,

ich grüble über den folgenden Rechtslagen hauptsächlich des Sozialrechts und dessen Einflüsse / Auswirkungen auf das Vertragsrecht, die ich gerne verstehen würde.

Folgender Fall sei konstruiert:

Arbeitnehmer AN erkrankt unverschuldet schwerwiegend, was mehrere Operationen und auch danach die Feststellung einer Schwerbehinderung nach sich zieht. Die Rechtslage rund um Lohnfortzahlung, Krankengeld, Dauer und Aussteuerung durch die Krankenkasse selbst soll nicht Fall der Betrachtung sein.
Es sei außerdem der Arbeitsvertrag des AN noch bestehend.

AN sei auch nach der Aussteuerung bis auf weiteres arbeitsunfähig und möchte deshalb ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit von § 145 SGB III beantragen und ist sich über die Konsequenzen im Klaren. Gemäß der Arbeitsanweisung der Afa beauftragt nun dieses ein amtsärztliches Gutachten, eine persönliche Begegnung zwischen AN und Amtsarztes findet hierbei nicht statt.

AN sieht sich bei der Eröffnung des Gutachten allerdings mit der Meinung konfrontiert, er sei vollschichtig (also 6 Stunden und mehr) leistungsfähig, obwohl selbiges Gutachten ausformuliert, dass AN "schwerwiegende Leistungseinschränkungen" habe und "bis auf weiteres" seinen bisherigen Bürojob (!!!) nicht mehr ausüben könne. Dennoch sei laut Gutachten eine Aufhebung des Leistungsvermögens i.S.d. §145 SGB III nicht zu erwarten.
Die Meinung des Gutachtens widerspricht jeder Einschätzung seiner Ärzte.

Dass AN gegen das Gutachten nicht direkt, sondern nur im Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid vorgehen kann ist dem AN bekannt.

AN fordert nun Teil A (also den medizinischen Teil) des Gutachtens an und
widerspricht zudem der Weitergabe der Gesundheitsdaten außerhalb der Afa (auf dezenten Hinweis des Afa Sachbearbeiters) unter Bezugnahme auf § 69 SGB X und § 76 Abs. 2 SGB X

Welche weiteren Möglichkeiten (abgesehen von Reha-/Rentenantrag) hat der AN und wie ist deren Rechtslage?

Welche rechtlichen Möglichkeiten könnte AN in seiner Situation außerdem prüfen?


Die Afa fordert zudem den AN auf, trotz bestehendem Arbeitsvertrag sich im Rahmen des erst noch festzustellenden Leistungsbildes anderweitig zu bewerben. Wie ist hier die konkrete Rechtslage, da ja noch ein Arbeitsvertrag mit dem bisherigen Arbeitgeber besteht?


Die AfA kündigt mündlich die Genehmigung des ALG I an (jedoch nicht auf Basis des § 145 SGB III), da sich AN natürlich arbeitswillig zeigt ist im Rahmen seiner Möglichkeiten.

Wie ist die Rechtskonstellation zu dem bestehenden Arbeitsvertrag des AN, dem dieser eigentlich wieder nachkommen möchte, sobald das seine Gesundheit zulässt?

Die AfA kommuniziert mündlich, dass weitere AU-Bescheinigungen der vorliegenden Haupterkrankung durch den AN nicht eingereicht werden dürfen, da er sonst keinen ALG I-Bezug erhalte.
Gleichzeitig benötigt jedoch der AN diese zur Vorlage beim bisherigen Arbeitgeber?

Wie ist die Rechtslage in dieser Konstellation?


Ich bitte um Hinweise zum Verständnis der Rechtslage dieses komplexen "fiktiven Falles" und freue mich über Diskussionen und Hinweise.

Danke
ERelf