Rechtsbeistand des pflichtteilberechtigten antwortet nicht

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Wuxel
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Rechtsbeistand des pflichtteilberechtigten antwortet nicht

Beitrag von Wuxel »

Mal angenommen ein pflichteilsberechtigter fordert vom Erben mit Hilfe eines Rechtbeistandes seinen Pflichtteil und Auskunft über den Nachlass.
Der Rechtsbeistand des Erben würde dann innerhalb der gesetzten Frist Auskunft über den Nachlass (Nachlassverzeichnis sowie weiteren Nachweise/Unterlagen) erteilen und erklären, dass der Nachlass überschuldet ist.
Nach der Auskunftserteilung und Erklärung das der Nachlass überschuldet ist, würde der Rechtsbeistand vom pflichtteilberechtigten aber mehrere Monate nicht mehr antworten.

Wäre ein solches Verhalten vom Rechtsbeistand des pflichtteilberechtigten normal?
Antwortet man generell nicht mehr bei überschuldeten Nachlass bzw. wie lange könnte so eine Antwort vom Rechtsbeistand des pflichtteilberechtigten dauern.
Nach welche Zeit ist nicht mehr mit einer Antwort zu rechnen?
Gibt es da allgemeine Erfahrungswert bzw. pauschale Aussagen oder ist das wieder vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
matthias.
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Re: Rechtsbeistand des pflichtteilberechtigten antwortet nic

Beitrag von matthias. »

Ob das normal ist, keine Ahnung.
Eine weitere Meldung des Anwalt, würde den Pflichtteilberechtigten wieder Geld kosten.
Wieso ruft man den Pflichtteilberechtigten nicht einfach an?

Die Verjährungsfrist für den Pflichtteil ist aber 3 Jahre.

D.h. die entsprechenden Unterlagen würde ich, wenn der Tod 2016 eintrat, bis 31.12.2019 aufbewahren, damit man dann immer noch beweisen kann, dass der Nachlass überschuldet war.

MfG
Matthias
Pirate
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Re: Rechtsbeistand des pflichtteilberechtigten antwortet nic

Beitrag von Pirate »

Wuxel hat geschrieben:Nach der Auskunftserteilung und Erklärung das der Nachlass überschuldet ist, würde der Rechtsbeistand vom pflichtteilberechtigten aber mehrere Monate nicht mehr antworten.
Was soll er denn antworten?
SusanneBerlin
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Re: Rechtsbeistand des pflichtteilberechtigten antwortet nic

Beitrag von SusanneBerlin »

Pirate hat geschrieben:
Wuxel hat geschrieben:Nach der Auskunftserteilung und Erklärung das der Nachlass überschuldet ist, würde der Rechtsbeistand vom pflichtteilberechtigten aber mehrere Monate nicht mehr antworten.
Was soll er denn antworten?
Wahrscheinlich erwartet der TE eine Meldung so ähnliche wie:
"Schade, dass Herr X nur Schulden hinterlassen hat. Sollten wider Erwarten doch noch Vermögenswerte aufgefunden werden, lassen Sie es mich wissen! Mit freundlichen Grüßen, Z."
Grüße, Susanne
Wuxel
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Re: Rechtsbeistand des pflichtteilberechtigten antwortet nic

Beitrag von Wuxel »

Es gibt z.B. keine Äußerung zum Vortrag der Überschuldung und es gibt auch keine Äußerung ob die Auskunft angezweifelt wird oder nicht.
Der Rechtsanwalt des Erben hatte den Rechtsanwalt des pflichtteilsberechtigten auch schon aufgefordert den Eingang der erteilten Auskunft zu bestätigen.
Auch dazu gab es keine Reaktion oder Äußerung vom Rechtsanwalt des pflichtteilsberechtigten.

Klar kann man jetzt mehrere Jahre abwarten bis die Ansprüche des pflichtteilsberechtigten verjährt sind. Aber liegt es nicht im Interesse beider Seiten die Sache abzuschließen? Ich meine irgendwann wollen die beiden Rechtsanwälte die Angelegenheit auch abrechnen. Ich kann mir nicht vorstellen das die Abrechnung der Rechtsanwälte erst nach der Verjährung erfolgt.
matthias.
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Re: Rechtsbeistand des pflichtteilberechtigten antwortet nic

Beitrag von matthias. »

Wuxel hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen das die Abrechnung der Rechtsanwälte erst nach der Verjährung erfolgt.
Du hattest auch eine Rechtsanwalt?
Dann wird er die Sache natürlich jetzt bald abrechnen.

Ein Anrecht auf eine Antwort hast du aber nicht und auch kein Anrecht, dass der Pflichtteilsberechtigte darauf verzichtet, z.b. in 2.5 Jahren nochmal die Sache aufzugreifen.

Das ist leider so.
Wuxel
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Re: Rechtsbeistand des pflichtteilberechtigten antwortet nic

Beitrag von Wuxel »

matthias. hat geschrieben: Du hattest auch eine Rechtsanwalt?
Ja, da die Aufforderung zur Erteilung der Auskunft gleich vom Rechtsanwalt des pflichtteilberechtigten kam, hat der Erbe auch sofort einen Rechtsanwalt mit dem Fall beauftragt. Das Thema Erbrecht ist einfach zu komplex und man kann da als Laie ohne Rechtsanwalt sehr viele Sachen falsch machen.

matthias. hat geschrieben: Ein Anrecht auf eine Antwort hast du aber nicht und auch kein Anrecht, dass der Pflichtteilsberechtigte darauf verzichtet, z.b. in 2.5 Jahren nochmal die Sache aufzugreifen.

Das ist leider so.
Das wäre natürlich der Brüller, denn an der Situation oder am Wert des Nachlasses hat sich ja in 2.5 Jahren nichts verändert.
Zuletzt geändert von Wuxel am 11.01.17, 14:07, insgesamt 2-mal geändert.
matthias.
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Re: Rechtsbeistand des pflichtteilberechtigten antwortet nic

Beitrag von matthias. »

Dann wie gesagt, auf die Rechnung des Anwalts warten und Unterlagen aufbewahren.
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