Beginn und Ende Arbeitszeit?
Moderator: FDR-Team
Beginn und Ende Arbeitszeit?
Hallo zusammen!
Der MA erhält einen Anruf und muss deswegen in die Firma.
Der MA fährt 30 Min in die Firma.
Dieser MA muss wiederum einen anderen Kollegen mit einer Aufgabe beauftragen, die dieser Kollege erst erledigen kann, nachdem der erste MA wieder zu Hause ist, dieser allerdings das Ergebnis des Kollegen abwarten muss, um dieses zu protokollieren.
Wann beginnt und endet für den ersten MA die Arbeitszeit? Beginn bereits bei Anrufannahme oder erst beim Betreten der Firma bzw. des Arbeitsplatzes in der Firma, also beim Einstempeln in der Firma? Ende bereits beim Verlassen der Firma oder erst nach Fertigstellung des Protokolls zu Hause?
Das mit dem Protokoll verhält sich so:
AN1 gibt AN2 je nach Auftrag ein entsprechendes Protokoll mit, das AN2 vor Ort, also live sozusagen ausfüllt. AN2 übemittelt diese Daten telefonisch an AN1, damit dieser diese Daten in eine Software eingibt, was innerhalb einer gewissen Zeitspanne nach erfolgreichem Abschluss des Auftrags von AN2 erfolgen muss. AN2nhat selbst keine entsprechende Zugänge und auch gar keine Berechtigungen. AN1 ist AN2 vorgesetzt.
Gibt es dazu evtl. Gesetzesgrundlagen und, oder sogar Gerichtsurteile?
Danke und Gruß
Maik
Der MA erhält einen Anruf und muss deswegen in die Firma.
Der MA fährt 30 Min in die Firma.
Dieser MA muss wiederum einen anderen Kollegen mit einer Aufgabe beauftragen, die dieser Kollege erst erledigen kann, nachdem der erste MA wieder zu Hause ist, dieser allerdings das Ergebnis des Kollegen abwarten muss, um dieses zu protokollieren.
Wann beginnt und endet für den ersten MA die Arbeitszeit? Beginn bereits bei Anrufannahme oder erst beim Betreten der Firma bzw. des Arbeitsplatzes in der Firma, also beim Einstempeln in der Firma? Ende bereits beim Verlassen der Firma oder erst nach Fertigstellung des Protokolls zu Hause?
Das mit dem Protokoll verhält sich so:
AN1 gibt AN2 je nach Auftrag ein entsprechendes Protokoll mit, das AN2 vor Ort, also live sozusagen ausfüllt. AN2 übemittelt diese Daten telefonisch an AN1, damit dieser diese Daten in eine Software eingibt, was innerhalb einer gewissen Zeitspanne nach erfolgreichem Abschluss des Auftrags von AN2 erfolgen muss. AN2nhat selbst keine entsprechende Zugänge und auch gar keine Berechtigungen. AN1 ist AN2 vorgesetzt.
Gibt es dazu evtl. Gesetzesgrundlagen und, oder sogar Gerichtsurteile?
Danke und Gruß
Maik
Re: Beginn und Ende Arbeitszeit?
Ist der Kollege denn in Bereitschaft, dass er in die Firma fahren muss?
Oder ist das ein normaler Arbeitstag?
Oder hat der Kollege eigentlich Homeoffice?
Ist zur Bereitschaft was vereinbart?
Oder ist das ein normaler Arbeitstag?
Oder hat der Kollege eigentlich Homeoffice?
Ist zur Bereitschaft was vereinbart?
Re: Beginn und Ende Arbeitszeit?
Die erwähnten MA haben je Rufbereitschaft, müssen also nach telefonischem Auftragseingang in die Firma. Sich dort treffen, was besprechen, dann trennen sich die Wege. Der eine fährt wieder nach Hause und wartet auf das Protokoll des anderen, der zum Kunden fährt. Gewisse Dinge kann der erste MA von zu Hause aus machen, aber nicht alles.
Die Rufbereitschaft wird täglich zusätzlich zum normalen Lohn pauschal vergütet.
Die Rufbereitschaft wird täglich zusätzlich zum normalen Lohn pauschal vergütet.
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Re: Beginn und Ende Arbeitszeit?
Wenn die Rufbereitschaft pauschal je tag vergütet wird, ist doch die zu ermittelnde Einsatzzeit zweitrangig.
Oder habe ich etwas missverstanden?
Oder habe ich etwas missverstanden?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Beginn und Ende Arbeitszeit?
Es geht nicht nur oder gar nicht um die Vergütung.
Es geht in erster Linie um die elf Stunden Ruhezeit. Je nach Einsatz während der Rufbereitschaft werden diese unterbrochen/unterschritten. Da kommt es dann im Einzelfall drauf an, wann die Arbeitszeit innerhalb der Rufbereitschaft beginnt und endet. Darüber hinaus kann durch einen solchen Einsatz die Tageshöchstdauer der Arbeitszeit überschritten werden.
Es geht in erster Linie um die elf Stunden Ruhezeit. Je nach Einsatz während der Rufbereitschaft werden diese unterbrochen/unterschritten. Da kommt es dann im Einzelfall drauf an, wann die Arbeitszeit innerhalb der Rufbereitschaft beginnt und endet. Darüber hinaus kann durch einen solchen Einsatz die Tageshöchstdauer der Arbeitszeit überschritten werden.
Re: Beginn und Ende Arbeitszeit?
Würde ich vielleicht mal mit der Gewerbeaufsicht besprechen wie die das sehen. Wenn was passiert, müssen die dann eh entscheiden.maiklewa hat geschrieben:
Es geht in erster Linie um die elf Stunden Ruhezeit. Je nach Einsatz während der Rufbereitschaft werden diese unterbrochen/unterschritten. Da kommt es dann im Einzelfall drauf an, wann die Arbeitszeit innerhalb der Rufbereitschaft beginnt und endet. Darüber hinaus kann durch einen solchen Einsatz die Tageshöchstdauer der Arbeitszeit überschritten werden.
Es bringt ja nicht sich jetzt auf Aussagen zu verlassen, es ist keine Arbeitszeit und dann sieht das Gewerbeaufsichtsamt das anders.
Re: Beginn und Ende Arbeitszeit?
Meiner Meinung unterbricht schon der Anruf "Wir brauchen Sie" die Ruhezeit, da dies schon ein dienstliches Gespräch ist. Aber genaue Info in Form von Gesetz oder Urteil habe ich auch nicht an der Hand.
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Re: Beginn und Ende Arbeitszeit?
Das ist auch mein Gedanke, aber leider habe ich noch nichts gefunden, dass das schriftlich bestätigt.zimtrecht hat geschrieben:Meiner Meinung unterbricht schon der Anruf "Wir brauchen Sie" die Ruhezeit, da dies schon ein dienstliches Gespräch ist. Aber genaue Info in Form von Gesetz oder Urteil habe ich auch nicht an der Hand.
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