Anwalt erstellt Kostenvoranschlag und berechnet dafür Gebühr

Moderator: FDR-Team

Name4711
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Re: Anwalt erstellt Kostenvoranschlag und berechnet dafür Ge

Beitrag von Name4711 »

Nordlicht14 hat geschrieben:Wurde denn in diesen Fall in der E-Mail konkret ein Stundenhonorar als Preisangabe benannt?
Das hat der Fragesteller nicht geschrieben!

Das unterstellen Sie gerade ohne jegliche Sachverhaltsgrundlage, Name4711, und im Moment stochern ausschließlich nur Sie im Trüben, nämlich spekulieren einen vermuteten Sachverhalt hinein, den der Threadersteller, der jedoch abtaucht hier, gar nicht berichtet hat.
Was ich mich zunehmend frage, ist wie weit man in der ach so anspruchsvollen Ausbildung der Juristen kommen kann, ohne einfachste Texte zu verstehen.

Was sie hier aus meinem Beitrag interpretieren ist einfach nur erschreckend. Wie sie meine Aussagen über einen möglichen alternativen Sachverhalt mit dem des TE verquicken, ist alamierend.
Wenn man sich damit aber einmal abgefunden hat, sind 59,90€ Brutto eigentlich ein guter Preis, wenn in der E-Mail das Kostenthema verbindlich und verständlich geklärt ist. Wäre mir persönlich lieber, als einer, mit dem du mündlich ein Stundenhonorar ausmachst - das aber nicht schriftlich bekommst.
Jetzt bitte mal wie in der Grundschule die Stelle unterstreichen, die dazu Anlass geben soll ,ich unterstellte etwas dem vom TE vorgetragenen Sachverhalt. Das Stundenhonorar steht ausdrücklich dem Sachverhalt - als abschreckendes Beispiel - entgegen.

Wie soll man dabei noch ruhig schlafen... beängstigend.
Düüdi
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Re: Anwalt erstellt Kostenvoranschlag und berechnet dafür Ge

Beitrag von Düüdi »

@freemont: Verschulden = der Fehler liegt beim Anwalt: Wenn im Kostenvoranschlag nicht gleich eine Gebühr für dessen Erstellung aufgeführt ist, kann er für diesen kein Geld verlangen. Es wurde offenbar auch kein Posten "Beratungsgebühr" für das Telefonat aufgeführt.
Im übrigen sind wir doch ganz einer Meinung.
Freundliche Grüße
Düüdie
Nordlicht14
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Re: Anwalt erstellt Kostenvoranschlag und berechnet dafür Ge

Beitrag von Nordlicht14 »

Nochmals:

Es GIBT KEINE Kostnvoranschläge bei Anwälten, das gibt's es nur bei Handwerkern etc. im Werkvertragsbereich.
freemont
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Re: Anwalt erstellt Kostenvoranschlag und berechnet dafür Ge

Beitrag von freemont »

Düüdi hat geschrieben:...
Im übrigen sind wir doch ganz einer Meinung.

Ja, sicher, vom Ergebnis her schon. Aber das Entscheidende ist doch, wie man diese Meinung begründet.

Und da ist eben die Frage, ist ein Anwaltsvertrag zustande gekommen oder nicht. Honorarvereinbarung gab es nicht, also kommt nur über § 34 RVG § 612 BGB in Betracht

Ich will mir jetzt nicht die Finger wundschreiben, das o.g. AG Brühl sieht das so weit ich das beurteilen kann in seinem Fall richtig:
Zwischen den Parteien ist ein Dienstleistungsvertrag zustande gekommen, aufgrund dessen der Kläger den Beklagten beraten hat.
18
Gemäß § 34 RVG wird unter einer anwaltlichen Beratung die Erteilung eines Rates oder einer Auskunft verstanden. Ein Rat ist die Empfehlung eines Rechtsanwalts, wie sich der Mandant in einer konkreten Situation verhalten soll; unter Auskunft wird die Beantwortung einer allgemeinen Rechtsfrage verstanden, die sich nicht auf eine konkrete Rechtsangelegenheit bezieht.
19
Die Parteien haben in der Kanzlei des Klägers ein mindestens halbstündiges Gespräch geführt; der Kläger hat den Beklagten nach dessen eigenem Vortrag zumindest darüber informiert, wie hoch die Prozesskosten des von dem Beklagten angestrebten Gerichtsverfahrens sein würden; dies stellt aber bereits eine Beratung im Sinne des § 34 RVG dar. Ob das Gespräch 30 oder 45 Minuten gedauert hat, was zwischen den Parteien streitig ist, ist hierbei unerheblich.
20
§ 34 RVG verweist für den Fall einer fehlenden Gebührenvereinbarung auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts und somit unter anderem auf § 612 BGB. Grundsätzlich ist eine anwaltliche Tätigkeit vergütungspflichtig, da gemäß § 612 BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Der Beklagte konnte hier nicht davon ausgehen, das mindestens halbstündige Gespräch des angegebenen Inhalts werde kostenlos erfolgen, zumal der Kläger im Rahmen seines Hauptberufs tätig wurde und eine kostenlose Beratung nicht der Verkehrssitte in dieser Branche entspricht.
"Den Umständen nach" ist hier im thread sicher nicht zu begründen, daß die Auskunft gebührenpflichtig sein sollte. Es wurde kein 30-minütiges Gespräch geführt, die reine Gebührenauskunft verursacht i.d.R. gar keinen messbaren Aufwand, der Vertragsschluss sollte ja gerade davon abhängig sein, was das kostet.

Unbefriedigend an der Sache ist, daß man dieses "den Umständen nach" in jedem Einzelfall immer wieder neu beurteilen muss. Aber wenn man einen Anwalt resp. sein Vorzimmer fragt, was denn das Mandat kosten würde, kann allein dafür keine Rechnung geschrieben werden.
Düüdi
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Re: Anwalt erstellt Kostenvoranschlag und berechnet dafür Ge

Beitrag von Düüdi »

OK, freemont, verstehe.
Mit "Umstände" sind doch die äußeren Gegebenheiten gemeint, wie in Ihrem angeführten Fall das Aufkreuzen und die Anwesenheit der Person in der Kanzlei. Andere Umstände wären die Nutzung einer kostenpflichtigen Beratungs-Webseite oder 0190 Nummer, wo auch für jeden sofort erkennbar ist, dass hier nun ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Durch den bloßen Erst-Anruf in einer Kanzlei, kann somit erst Mal kein Dienstleistungsvertrag zustande kommen, außer das Gespräch dient nicht nur der Abklärung von etwaigen Kosten oder allgemeinen Informationen. Geht das Gespräch über rein informative Themen hinaus und wird speziell, dann muss der Anwalt aber während diesem Gespräch dem Anrufer erklären, dass er nun kostenpflichtige Rechtsauskunft erteilt. (Dann braucht er noch die Anschrift des Anrufers, um eine Rechnung zu schicken, was mitunter schwierig ist, falls der Anrufer mit unterdrückter Nummer unter anderem Namen anruft).
8)
Freundliche Grüße
Düüdie
udek
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Re: Anwalt erstellt Kostenvoranschlag und berechnet dafür Ge

Beitrag von udek »

Sorry das ich so lange nichts geschrieben habe.

Ich lese hier immer wieder, dass es bei Anwälten keine "Kostenvoranschläge" gibt.
B hat eine Email mit einer PDF an A geschickt. In der Datei steht dick und fett als Überschrift "Kostenvoranschlag"
Weiter lautet der erste Satz im Anschrieben: "wie in telefonisch besprochen, übersende ich unten den Kostenvoranschlag hinsichtlich..."
freemont
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Re: Anwalt erstellt Kostenvoranschlag und berechnet dafür Ge

Beitrag von freemont »

udek hat geschrieben:Sorry das ich so lange nichts geschrieben habe.

Ich lese hier immer wieder, dass es bei Anwälten keine "Kostenvoranschläge" gibt.
B hat eine Email mit einer PDF an A geschickt. In der Datei steht dick und fett als Überschrift "Kostenvoranschlag"
Weiter lautet der erste Satz im Anschrieben: "wie in telefonisch besprochen, übersende ich unten den Kostenvoranschlag hinsichtlich..."

Na wenn das so ist, Kostenvoranschläge gibt es bei Werkverträgen. Dann nehmen wir das Organ der Rechtspflege einfach beim Wort, § 632 III BGB:
(3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
rechtsstaatfan
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Re: Anwalt erstellt Kostenvoranschlag und berechnet dafür Ge

Beitrag von rechtsstaatfan »

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