Logistik Unternehmen ID Scan

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Enki
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Logistik Unternehmen ID Scan

Beitrag von Enki »

Hallo liebe Experten,

ein Logistik Unternehmen (Sitz in den Niederlanden) scannt mit einem speziellen Scanner die ID Karten (Führerschein, Ausweis, etc. international) der Fahrer, die dort Ware abholen.

Der Scanner prüft, ob das Bild im Chip mit dem abgedruckten Bild übereinstimmt, liest die Daten wie Name und Geburtsdatum aus und speichert diese dann im Besucherregistrierungssystem ein. Das Foto wird jedoch nicht eingespeichert.
Ist diese Prüfung erfolgreich, wird die Ware ausgeggeben.

Einige Fahrer verweigern den Scan mit dem Gerät. Begründung hierfür ist, dass die Sozialversicherungsnummer (in NL abgedruckt auf Personalausweis, Führerschein) gescannt wird und es zu Identitätsdiebstahl kommen kann.
Es gibt spezielle "Identitätsschutz"-Hüllen für die Ausweise, die bspw. eine Kopie des Dokuments ermöglichen, da diese sensible Nummer und das Foto verdeckt werden.

Der Scanner des Logisitik Unernehmens funktioniert mit den Hüllen nicht, daher werden grundsätzlich die kompletten ID Karten gescannt.

Die Fahrer berufen sich auf ihr Recht die Herausgabe dieser Daten zu verweigern. Das Logistik Unernehmen verweigert daraufhin die Herausgabe der Ware.

Das Logistik Unternehmen argumentiert, dass es AEO zertifiziert (auf deutsch: ZWB-Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) ist und daher auf Anweisung des Zolls die Identität der Fahrer verifizieren und speichern muss.

Laut Aussage der zuständigen niederländischen Behörde dürfen Scans der Ausweisdokumente nicht angefertigt werden. Problematisch ist hierbei vor allem jegliche elektronische Datenverarbeitung des Fotos und der Sozialversicherungsnummer.

Meine Fragen sind:
Dürfen Firmen Ausweisdokumente überhaupt verifizieren? (oder obliegt das dem Staat?)
Gibt es im EU Recht eine Regelung, die das innerhalb der EU regelt?
Das Logistik Unternehmen hat ein "Privacy Statement" in dem steht, dass die Daten natürlich nicht missbraucht werden, aber ist das ausreichend, um die Fahrer zur Herausgabe der ID Karte zu zwingen?

Nach all meiner Recherche bin ich zu dem Schluss gekommen, dass das Logisik Unternehmen zwar die ID Karte zur visuellen (durch Menschliches Auge) Prüfung aus der Hülle nehmen darf, um das Foto mit der Person vor Ort zu vergleichen. Es dürfen Name und Geburtsdatum notiert werden (ggf. also Kopie mit Hülle), aber der Scan des "nackten" Ausweisdokuments erscheint mir rechtlich höchst problematisch.

Hat jemand nähere Informationen zu diesem Fall?
Ronny1958
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Re: Logistik Unternehmen ID Scan

Beitrag von Ronny1958 »

Wo befindet sich denn das Abhollager?

In DE oder in NL?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Enki
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Re: Logistik Unternehmen ID Scan

Beitrag von Enki »

Abgeholt wird in NL
Ronny1958
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Re: Logistik Unternehmen ID Scan

Beitrag von Ronny1958 »

Dann gilt dort niederländisches Recht. Wie sollen wir hier die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Niederlande kennen?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Logistik Unternehmen ID Scan

Beitrag von Enki »

Mich würde auch interessieren, wie es sich im gleichen Fall in Deutschland verhalten würde.
Außerdem fragte ich oben nach EU Regelungen dazu.
Ronny1958
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Re: Logistik Unternehmen ID Scan

Beitrag von Ronny1958 »

EU-Regelungen sind mir dazu nicht bekannt.

In Deutschland drohte diese Kosnequenz:
Die Fahrer berufen sich auf ihr Recht die Herausgabe dieser Daten zu verweigern. Das Logistik Unernehmen verweigert daraufhin die Herausgabe der Ware.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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