Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
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Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Liebes Forum,
angenommen jemand ist verstorben und hat natürlich auch ein Bankkonto hinterlassen. Erbberechtigt wären laut Erbschein zwei Personen 50:50. Alles an Vorgängen wäre abgeschlossen BIS AUF ein Girokonto, auf dem noch ein wenig Geld belassen wurde, um vergessene Gläubiger noch zahlen zu können.
Ist es rechtens, wenn plötzlich nur einer der Erben das Konto einfach allein auflöst ud natürlich das Geld allein einheimst und die Bank das besseren Wissens einfach akzeptiert und ausführt? Alles selbstverständlich ohne Wissen und Einverständins des übergangenen Erben (der ebenfalls -noch- Kunde selbiger Bank ist). Was ist mit Banken und Vertrauen?
Ein wenig verwunderte Grüße
Die Wanderratte
angenommen jemand ist verstorben und hat natürlich auch ein Bankkonto hinterlassen. Erbberechtigt wären laut Erbschein zwei Personen 50:50. Alles an Vorgängen wäre abgeschlossen BIS AUF ein Girokonto, auf dem noch ein wenig Geld belassen wurde, um vergessene Gläubiger noch zahlen zu können.
Ist es rechtens, wenn plötzlich nur einer der Erben das Konto einfach allein auflöst ud natürlich das Geld allein einheimst und die Bank das besseren Wissens einfach akzeptiert und ausführt? Alles selbstverständlich ohne Wissen und Einverständins des übergangenen Erben (der ebenfalls -noch- Kunde selbiger Bank ist). Was ist mit Banken und Vertrauen?
Ein wenig verwunderte Grüße
Die Wanderratte
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Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Hallo,
haben sich die Erben bei dieser Bank mittels des Erbscheins legitimiert und ist das Girokonto bereits auf die Erben umgeschrieben gewesen, bevor ein Erbe das Konto auflöste?
Abgesehen davon hat natürlich der andere Erbe einen Herausgabeanspruch von 50% des Guthabens an den kontoauflösenden Erben.
haben sich die Erben bei dieser Bank mittels des Erbscheins legitimiert und ist das Girokonto bereits auf die Erben umgeschrieben gewesen, bevor ein Erbe das Konto auflöste?
Abgesehen davon hat natürlich der andere Erbe einen Herausgabeanspruch von 50% des Guthabens an den kontoauflösenden Erben.
Grüße, Susanne
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Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Beide Erben hatten sich legitimiert und sind nie alleine aufgetreten. Es war offensichtlich, dass es Streit zwischen den Erben gab. Das Konto wurde niemals umgeschrieben. Der übergangene Erbe ist selbst Kunde der Bank, während der andere Erbe das Konto alleine aufgelöst hat und sämtliches Geld abgehoben hat. Erst auf Nachfrage und stundenlangem Suchen wurde überhaupt nachgewiesen, dass der Verstorbene langjähriger Kunde der Bank war.
Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Letztlich weiss nur die Bank, warum sie die Verfügung zugelassen hat. Nachfragen soll ja bisweilen schon geholfen haben.
Womöglich hatte besagte Person eine entsprechende Vollmacht?
Womöglich hatte besagte Person eine entsprechende Vollmacht?
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Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Lach, natürlich war Nachfragen die erste Priorität. In der Filiale wollte man sich an den Kunden nicht erinnern. Dann hier und da telefoniert und plötzlich tauchte überhaupt ein Eintrag auf, dass es das Girokonto gab. Und natürlich dass es aufgelöst wurde. Allerdings ist nun die Bank am Zug und muss ihren eigenen Vorgang klären, wieviel, wohin, fehlende Kontrolle, Ausführender etc (Vollmacht gab es definitiv nicht, das war damals schon geklärt).
Es geht nicht immer um Geld, mehr um Vertrauen und fehlende Kontrollen (die bei einer anderen Bank mit gleichem Szenario so hervorragend funktioniert haben)
Ich danke für beide Antworten.
Es geht nicht immer um Geld, mehr um Vertrauen und fehlende Kontrollen (die bei einer anderen Bank mit gleichem Szenario so hervorragend funktioniert haben)
Ich danke für beide Antworten.
Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Als doch Kaffeesatzlesen am Stammtisch...
Daher nur: grundsätzlich ist jede Bank bestrebt, stets nur schuldbefreiende Verfügungen zuzulassen. Sie wird normalerweise prüfen bzw. geprüft haben, ob die Auszahlung an eine Person allein auch von einer alleinigen Verfügungsmacht dieser Person getragen ist/war.
Das lässt nur m. E. nur zwei Schlüsse zu:
1. Augenblicksversagen der Bank - hat sie halt einen Fehler gemacht, für den sie aber dann auch haftet (Stichwort: nicht autorisierte Buchung). Fehler passieren (leider). Ob man deswegen generell den Banken das Vertrauen abspricht, muss jeder für sich entscheiden
oder
2. die Bank hat keinen Fehler gemacht, da aus bislang dem TE (und dem Forum) nicht bekannten Gründen doch eine wie auch immer geartete wirksame Verfügungsmacht vorgelegen hat.
Daher nur: grundsätzlich ist jede Bank bestrebt, stets nur schuldbefreiende Verfügungen zuzulassen. Sie wird normalerweise prüfen bzw. geprüft haben, ob die Auszahlung an eine Person allein auch von einer alleinigen Verfügungsmacht dieser Person getragen ist/war.
Das lässt nur m. E. nur zwei Schlüsse zu:
1. Augenblicksversagen der Bank - hat sie halt einen Fehler gemacht, für den sie aber dann auch haftet (Stichwort: nicht autorisierte Buchung). Fehler passieren (leider). Ob man deswegen generell den Banken das Vertrauen abspricht, muss jeder für sich entscheiden
oder
2. die Bank hat keinen Fehler gemacht, da aus bislang dem TE (und dem Forum) nicht bekannten Gründen doch eine wie auch immer geartete wirksame Verfügungsmacht vorgelegen hat.
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Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Meiner Meinung nach, genügt es wenn ein berechtigter Erbe (Ich gehe davon aus dass ein Erbschein existiert) über das "Erbe" verfügen darf.
Alles andere wäre eine Erbauseinandersetzung unter den Erben. Damit hätte aber die Bank nix am Hut sondern das wäre einzig das Problem mit den verschiedenen Erben untereinander. Man könnte ja einen notariell beglaubigten Erbauseinandersetzungsvertrag aufsetzen nach dem eine Vermögensaufstellung gemacht worden ist.
Alles andere wäre eine Erbauseinandersetzung unter den Erben. Damit hätte aber die Bank nix am Hut sondern das wäre einzig das Problem mit den verschiedenen Erben untereinander. Man könnte ja einen notariell beglaubigten Erbauseinandersetzungsvertrag aufsetzen nach dem eine Vermögensaufstellung gemacht worden ist.
Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Da mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden, dürfen mehrere Erben nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen und nicht einzeln.Zafilutsche hat geschrieben:Meiner Meinung nach, genügt es wenn ein berechtigter Erbe (Ich gehe davon aus dass ein Erbschein existiert) über das "Erbe" verfügen darf.:
Nobody said that life would be easy.
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Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Hier etwas Lesestoff
Wie viele Erben hat denn die Erbengemeinschaft?
Was für Gründe könnten für und welche gegen ein auflösen des Kontos sprechen?
Wurde denn eine Vermögensaufstellung gemacht?
Gibt es in den AGB's der Bank Hinweise wie das mit dem Konto nach dem Tod des Kontoinhabers weiter läuft?
Wie viele Erben hat denn die Erbengemeinschaft?
Was für Gründe könnten für und welche gegen ein auflösen des Kontos sprechen?
Wurde denn eine Vermögensaufstellung gemacht?
Gibt es in den AGB's der Bank Hinweise wie das mit dem Konto nach dem Tod des Kontoinhabers weiter läuft?
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Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Die Erbengemeinschaft besteht aus zwei gleichberechtigten Personen.
Gründe FÜR die Auflösung: Ist an der Zeit und sinnvoll
Gründe GEGEN eine Auflösung, der nicht beide beigewohnt haben: Das Geld wird ohne Anwälte und langwierige Vorgänge der zweiten Person niemals ausgezahlt werden und ist somit weg.
Aussage der Bank (sinngemäß): Das keine Erbschaftssteuer anfalle, müssten sie die anderen Personen nicht informieren (da diese ja sonst hätten zahlen müssen).
Aus den AGBs der Bank werde ich nicht wirklich schlau, als Bank- bzw Gesetzesdummie. Darf ich den entsprechenden Auszug hier hinein kopieren? Oder ist das nicht zulässig?
Gründe FÜR die Auflösung: Ist an der Zeit und sinnvoll
Gründe GEGEN eine Auflösung, der nicht beide beigewohnt haben: Das Geld wird ohne Anwälte und langwierige Vorgänge der zweiten Person niemals ausgezahlt werden und ist somit weg.
Aussage der Bank (sinngemäß): Das keine Erbschaftssteuer anfalle, müssten sie die anderen Personen nicht informieren (da diese ja sonst hätten zahlen müssen).
Aus den AGBs der Bank werde ich nicht wirklich schlau, als Bank- bzw Gesetzesdummie. Darf ich den entsprechenden Auszug hier hinein kopieren? Oder ist das nicht zulässig?
Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Das ist ja wirklich ne schwere Situation :/
Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
"Aussage der Bank (sinngemäß): Das keine Erbschaftssteuer anfalle, müssten sie die anderen Personen nicht informieren (da diese ja sonst hätten zahlen müssen)."
Wenn es so passiert ist, was wegen des multiplen Blödsinns der fiktiven Äußerung kaum zu glauben ist, dann hat die Bank eben nicht schuldbefreiend an den einen Miterben geleistet.
OT: Es heisst nur "die AGB". Ein abgekürzter Plural bekommt kein "s" angehängt.
Wenn es so passiert ist, was wegen des multiplen Blödsinns der fiktiven Äußerung kaum zu glauben ist, dann hat die Bank eben nicht schuldbefreiend an den einen Miterben geleistet.
OT: Es heisst nur "die AGB". Ein abgekürzter Plural bekommt kein "s" angehängt.
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Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Wenn es ganz fiktiv vom Verstorbenen keine Daten mehr gibt und nicht mehr alles (eigentlich nichts) mehr gespeichert ist und der "geprellte" Erbe seine eigenen Konten kündigt (um nicht mehr Kunde sein zu müssen), wovon nach fast einem Monat ein Tagesgeldkonto nicht ausgezahlt wird...
..was müsste der Erbe und gleichzeitig Kunde der Bank in die Wege leiten, bevor das Wort Ombudsmann oder Anwalt fällt? Telefonate und persönliche Gespräche der verantwortichen Filiale nehmen wir als erfolglos an. Wäre sowas schriftlich mit Fristen zu setzen? Bezugnehmend auf die Kontoauflösung des Verstorbenen UND das nicht ausgezahlte eigene Konto.
..was müsste der Erbe und gleichzeitig Kunde der Bank in die Wege leiten, bevor das Wort Ombudsmann oder Anwalt fällt? Telefonate und persönliche Gespräche der verantwortichen Filiale nehmen wir als erfolglos an. Wäre sowas schriftlich mit Fristen zu setzen? Bezugnehmend auf die Kontoauflösung des Verstorbenen UND das nicht ausgezahlte eigene Konto.
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Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Hat das "Tagesgeldkonto" denn überhaupt was mit der Erblasser Geschichte/Erbe zu tun?wanderratte hat geschrieben:... und der "geprellte" Erbe seine eigenen Konten kündigt (um nicht mehr Kunde sein zu müssen), wovon nach fast einem Monat ein Tagesgeldkonto nicht ausgezahlt wird...
Normal kenne ich es nicht anders, dass man täglich auf sein "Tagesgeld Konto" als berechtigter zugreifen darf. (Oder wurde 3 mal eine Falsche PIN/Passwortabfrage fehlerhaft eingegeben. Dann wird auch so ein Konto aus Sicherheitsgründen gesperrt zumindest so lange wie man sich als zugriffsberechtigter wieder legitimiert hat und die Bank das Konto wieder entsperrt.
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Re: Kontoauflösung nach Todesfall. Fehler der Bank?
Also so einen "Kontowechselservice" bei dem die alte Bank das Restguthaben zum Stichtag auf das neue Konto überweist, kenne ich vom Girokonto (hab ich aber auch lange nicht mehr gemacht).wanderratte hat geschrieben:wovon nach fast einem Monat ein Tagesgeldkonto nicht ausgezahlt wird...
Aber beim Tagesgeldkonto, bieten Banken da auch so einen Wechselservice an?
Wieso überweist man nicht selber das Guthaben vom Tagesgeldkonto woanders hin und kündigt dann?
Die Bank verhindert doch nicht, dass man sein Geld vom Tagesgeldkonto runternimmt. Haben Sie überhaupt ein Referenzkonto angegeben, wo das Guthaben hinsoll?
Grüße, Susanne
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