GEZ versucht doppelt abzukassieren

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Lilime
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GEZ versucht doppelt abzukassieren

Beitrag von Lilime »

Hallo Rechtler, mein Problem ist folgendes und ich hoffe inständig auf eure Hilfe. :?

Vom 1.1.2015 - 31.12.2015 habe ich mit und bei meinem Freund auf dem Landwirtschaftlichen Betrieb seines Vaters gelebt.

Der Landwirtschaftliche Betrieb + das Bauernhaus sind direkt miteinander verbunden und zählen somit als ein Gebäude/1 Anschrift.

Selbstverständlich kommt der Landwirt ordnungsgemäß für die GEZ seines Betriebes auf.

Nun kommt die GEZ seit ca. einem Jahr daher und verlangt von mir, dass ich für meine Zeit dort die GEZ-Gebühr bezahle.
Da gehe ich natürlich gegen an, denn rechtlich gesehen, muss pro Haushalt 1x GEZ gezahlt werden!
Leider weiß ich die Beitragsnummer des Landwirtes nicht und unser Verhältnis ist auch nicht mehr so gut, dass ich diese bekommen würde.

Sogar die Amtskasse hier in meinem neuen Wohnort wurde beauftragt, die Summe zu vollstrecken. Zum Glück hat die Sachbearbeiterin so viel Verständnis gehabt, dass Sie sich meinen Briefwechsel mit der GEZ durchgelesen und den Fall nach gut 4 Monaten wieder an die GEZ zurück gegeben hat. Zumindest schon mal ein kleiner Erfolg für mich.
Leider gibt dieser Scheissladen aber nicht auf. Im letzten Schreiben stand zwar, dass unter der von mir angegebenen Anschrift dieser Landwirt seine Gebühr bezahlt, trotzdem pocht die GEZ aber darauf, dass ich meine Schuld begleiche.
Die spinnen doch :evil:

Habt ihr einen Tipp/Rat für mich wie ich weiter vorgehen sollte?
Ich widerspreche und widerspreche ständig den Schreiben und kann mich einfach nur wundern.

Meine Beiträge bezahle ich monatliche und habe diesbezüglich nichts offen. Doch sogar da kommt die GEZ jetzt und behauptet, meine Beiträge für Sep 2016 - jetzt wären offen. HALLOOOO?? Da platzt mir echt fast die Hutschnur und ich könnte zum .... werden. :twisted:

Vielen Dank und schöne Grüße aus dem hohen Norden
Lilime :)
SusanneBerlin
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Re: GEZ versucht doppelt abzukassieren

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Der Landwirtschaftliche Betrieb + das Bauernhaus sind direkt miteinander verbunden und zählen somit als ein Gebäude/1 Anschrift.

Selbstverständlich kommt der Landwirt ordnungsgemäß für die GEZ seines Betriebes auf.

Nun kommt die GEZ seit ca. einem Jahr daher und verlangt von mir, dass ich für meine Zeit dort die GEZ-Gebühr bezahle.
Da gehe ich natürlich gegen an, denn rechtlich gesehen, muss pro Haushalt 1x GEZ gezahlt werden!
Leider weiß ich die Beitragsnummer des Landwirtes nicht und unser Verhältnis ist auch nicht mehr so gut, dass ich diese bekommen würde.
Ja und?

Der Rundfunkbeitrag muss einmal für den Betrieb bezahlt werden und einmal pro Haushalt.
Haushalt ungleich Betrieb.

Bislang sehe ich noch kein Argument dafür, dass die Beitragsforderung unrechtmäßig ist.

Haben Sie mit dem Vater, dem Sohn und evtl. noch weiteren Personen in einem Haushalt gelebt, oder hatten Sie und Ihr Freund einen eigenen Wohnbereich mit eigenem Haushalt (eigene Küche, eigene Vorräte, getrenntes Kochen vom Vater).
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 14.02.17, 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
BäckerHD
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Re: GEZ versucht doppelt abzukassieren

Beitrag von BäckerHD »

Lilime hat geschrieben:GEZ
"GEZ"? So so...

XX
Lilime hat geschrieben:abzukassieren
So so, spätestens jetzt ist die Richtung klar...
SusanneBerlin hat geschrieben:Haben Sie mit dem Vater, dem Sohn und evtl. noch weiteren Personen in einem Haushalt gelebt
Vielleicht noch mit dem heiligen Geist. :mrgreen:
Zuletzt geändert von ktown am 14.02.17, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Wir sind kein Rechtschreib- bzw. Grammatikforum
Tastenspitz
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Re: GEZ versucht doppelt abzukassieren

Beitrag von Tastenspitz »

Vielleicht sollte man erstmal zur Kenntnis nehmen, dass es die GEZ nicht mehr gibt. Dann liest man mal die Gesetzesgrundlage um die es geht:
§3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede orts
feste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
-
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vor
raum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
-
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne
des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundes
kleingartengesetzes.
Quelle
und prüft, ob es vielleicht doch zwei Wohnungen sind und ob der Betrieb auch als Betriebsstätte oder als Wohnung gemeldet ist.
SusanneBerlin
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Re: GEZ versucht doppelt abzukassieren

Beitrag von SusanneBerlin »

BäckerHD hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:Haben Sie mit dem Vater, dem Sohn und evtl. noch weiteren Personen in einem Haushalt gelebt
Vielleicht noch mit dem heiligen Geist. :mrgreen:
Oops, diese biblische Formulierung ist mir beim Schreiben gar nicht aufgefallen... :P
Grüße, Susanne
Lilime
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Re: GEZ versucht doppelt abzukassieren

Beitrag von Lilime »

SusanneBerlin hat geschrieben:Hallo,
Der Landwirtschaftliche Betrieb + das Bauernhaus sind direkt miteinander verbunden und zählen somit als ein Gebäude/1 Anschrift.

Selbstverständlich kommt der Landwirt ordnungsgemäß für die GEZ seines Betriebes auf.

Nun kommt die GEZ seit ca. einem Jahr daher und verlangt von mir, dass ich für meine Zeit dort die GEZ-Gebühr bezahle.
Da gehe ich natürlich gegen an, denn rechtlich gesehen, muss pro Haushalt 1x GEZ gezahlt werden!
Leider weiß ich die Beitragsnummer des Landwirtes nicht und unser Verhältnis ist auch nicht mehr so gut, dass ich diese bekommen würde.
Ja und?

Der Rundfunkbeitrag muss einmal für den Betrieb bezahlt werden und einmal pro Haushalt.
Haushalt ungleich Betrieb.

Bislang sehe ich noch kein Argument dafür, dass die Beitragsforderung unrechtmäßig ist.

Haben Sie mit dem Vater, dem Sohn und evtl. noch weiteren Personen in einem Haushalt gelebt, oder hatten Sie und Ihr Freund einen eigenen Wohnbereich mit eigenem Haushalt (eigene Küche, eigene Vorräte, getrenntes Kochen vom Vater).

Also es ist so, dass der Betrieb und das Bauernhaus (in dem ich mit dem Sohn gelebt habe) unter der gleichen Anschrift läuft. Ich habe die Rechnungen ja gesehen.
Und mal ganz doof gefragt: Warum will die GEZ denn bitte sehr einen Beitrag für den Kuhstall haben? Ich habe noch keine Kuh gesehen, die per Discofox durch den Kuhstall tanzt. :lachen:
Mir ist das alles zu hoch!
Andererseits frage ich mich gerade auch, warum ICH als nicht Hauseigentümer die GEZ-Kosten tragen soll. Der eigentliche Eigentümer wohnt doch da und sollte dafür aufkommen :?:
Lilime
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Re: GEZ versucht doppelt abzukassieren

Beitrag von Lilime »

Tastenspitz hat geschrieben:Vielleicht sollte man erstmal zur Kenntnis nehmen, dass es die GEZ nicht mehr gibt. Dann liest man mal die Gesetzesgrundlage um die es geht:
§3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede orts
feste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
-
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vor
raum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
-
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne
des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundes
kleingartengesetzes.
Quelle
und prüft, ob es vielleicht doch zwei Wohnungen sind und ob der Betrieb auch als Betriebsstätte oder als Wohnung gemeldet ist.
Also es ist ein Bauernhaus + 1 Kuhstall mit Melkanlage sind direkt mit dem Bauernhaus verbunden.
Dazu habe ich gerade folgendes gefunden:
Der neue Rundfunkbeitrag ist grundstücksbezogen – was Fragen aufwirft. Denn: Mehrere Betriebsgebäude auf einem zusammenhängenden oder direkt aneinandergrenzenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte, wenn der Inhaber sie zum gleichen Zweck nutzt. Aber: Betriebsgebäude des gleichen Betriebes auf unterschiedlichen Grundstücken, weil z.B. eine Straße sie trennt, gelten als zwei Betriebsstätten.

Vielleicht bin ich auch einfach zu blond um das jetzt richtig verstehen zu können :mrgreen:
nordlicht02
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Re: GEZ versucht doppelt abzukassieren

Beitrag von nordlicht02 »

Hier geht es aber einmal um den Betrieb, der Rundfunkbeiträge zahlen muss und um die Privatperson, die ebenfalls zahlen muss. Selbst dann, wenn Betrieb und Privatwohnung im gleichen Gebäude sind.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
SusanneBerlin
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Re: GEZ versucht doppelt abzukassieren

Beitrag von SusanneBerlin »

Also es ist so, dass der Betrieb und das Bauernhaus (in dem ich mit dem Sohn gelebt habe) unter der gleichen Anschrift läuft. Ich habe die Rechnungen ja gesehen.
Die gleiche Anschrift hat überhaupt nichts zu sagen. In einem großen Mietshaus wohnen 100 Personen unter der gleichen Anschrift, da reicht es auch nicht wenn einer von den hundert den Rundfunkbeitrag bezahlt.

Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) gibt es seit 1.1.2013 nicht mehr, deshalb bezweifle ich, dass die Briefe von der GEZ kommen. Man zahlt einen Rundfunkbeitrag, keine Gebühr für das Einziehen von Gebühren was die Wortschöpfung "GEZ-Gebühr" nahelegen würde.
Warum will die GEZ denn bitte sehr einen Beitrag für den Kuhstall haben? Ich habe noch keine Kuh gesehen, die per Discofox durch den Kuhstall tanzt. :lachen:
Mir ist das alles zu hoch!
Lassen Sie den Beitrag für den landwirtschaftlichen Betrieb doch die Sorge des Bauern sein wenn Ihnen das zu hoch ist.
Dazu habe ich gerade folgendes gefunden:
Der neue Rundfunkbeitrag ist grundstücksbezogen – was Fragen aufwirft. Denn: Mehrere Betriebsgebäude auf einem zusammenhängenden oder direkt aneinandergrenzenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte, wenn der Inhaber sie zum gleichen Zweck nutzt. Aber: Betriebsgebäude des gleichen Betriebes auf unterschiedlichen Grundstücken, weil z.B. eine Straße sie trennt, gelten als zwei Betriebsstätten.
Das gilt für Betriebe. Sie haben keinen Betrieb, also können Sie das außer acht lassen. Für Sie gilt das unter Privatpersonen/Haushaltsabgabe geregelte.
Andererseits frage ich mich gerade auch, warum ICH als nicht Hauseigentümer die GEZ-Kosten tragen soll. Der eigentliche Eigentümer wohnt doch da und sollte dafür aufkommen :?:
Weil es darauf nicht ankommt. Auch Nicht-Immobilieneigentümer, die zur Miete wohnen, haben den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Auch wenn man aus irgendwelchen Gründen keine Miete bezahlt und eine Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt bekomnt, zahlt man den Rundfunkbeitrag.
Da gehe ich natürlich gegen an, denn rechtlich gesehen, muss pro Haushalt 1x GEZ gezahlt werden!
Wer wohnte denn jetzt alles mit Ihnen in einem Haushalt? Hat von diesen Personen jemand den Beitrag für den Haushalt (nicht für den Betrieb) bezahlt?
Also es ist so, dass der Betrieb und das Bauernhaus (in dem ich mit dem Sohn gelebt habe) unter der gleichen Anschrift läuft.
Also haben auf dem Grundstück nur Sie und Ihr Freund gewohnt und niemand sonst? Dann muss einer von Ihnen beiden die Haushaltsabgabe bezahlen, so einfach ist das.
Der eigentliche Eigentümer wohnt doch da und sollte dafür aufkommen :?:
Ist Ihr Freund jetzt der Eigentümer oder hat da noch mindestens eine dritte Person gewohnt?
Dann kommt es darauf an, ob alle zusammen in einer Wohnung (ein Haushalt) gelebt haben. Wie Sie ja schon selbst herausgefunden haben, fällt der Betrag einmal pro Haushalt an. Dabei ist es egal, wer der Hauseigentümer ist. Eine Person pro Haushalt muss den Rundfunkbeitrag bezahlen. Man kann Eigentümer von 10 Häusern sein und zahlt trotzdem nur einmal den Rundfunkbeitrag für die eine Wohnung die man bewohnt.
Grüße, Susanne
freemont
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Re: GEZ versucht doppelt abzukassieren

Beitrag von freemont »

Lilime hat geschrieben:...

Also es ist ein Bauernhaus + 1 Kuhstall mit Melkanlage sind direkt mit dem Bauernhaus verbunden.
Dazu habe ich gerade folgendes gefunden:
Der neue Rundfunkbeitrag ist grundstücksbezogen – was Fragen aufwirft. ...

Siehe § 5 V RBStV:
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits
ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Die Kühe arbeiten zwar, aber "Arbeitsplatz" ist das eher nicht. Die Kühe dürfen also kostenlos Radio hören und Fernsehen.
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