Folgender Fall: PKV-Versicherte klagte notgedrungen zwecks Auskunft (Stufenklage), wie die für Jahr X bescheinigten Beiträge (steuerlich relevant) im einzelnen zustandekommen. Die beklagte PKV legte im Prozeßverlauf erst nach zahlreichen zeitraubenden Anläufen verständliche, nachvollziehbare Zahlen vor. Dabei mußte die PKV auch Fehler bei ihren Bescheinigungen für nicht klagerelevante Jahre einräumen. Im Ergebnis will die Klägerin trotzdem auf nachträgliche Änderungen zu Beitragsbescheinigungen verzichten, jedoch wenigstens vollen Prozeßkosten- u. Auslagenersatz erhalten.
FRAGE: Wie läuft das Procedere unter den dargelegten Voraussetzungen bei Stufenklage? Müßte die Klägerin ihre Klage formell zurücknehmen mit Antrag, der Beklagten sämtliche Verfahrenskosten aufzuerlegen?
Stufenklage / Verfahrenskosten
Moderator: FDR-Team
Re: Stufenklage / Verfahrenskosten
Das müsste doch wirklich ein Anwalt sagen können, der da die Stufenklage eingereicht hat... wird da nicht X% vom Streitwert geschätzt?
Re: Stufenklage / Verfahrenskosten
In dem Fall entfällt ein Anwalt.
Re: Stufenklage / Verfahrenskosten
logos3 hat geschrieben:In dem Fall entfällt ein Anwalt.
Das ist schlecht, wenn Sie mal "Klagerücknahme Kosten" suchen, was fällt Ihnen auf?
Re: Stufenklage / Verfahrenskosten
@freemont: Auf die Idee wäre ich selber nicht gekommen. Es geht hier nicht um Klagrücknahme. Lassen wir's dabei. Habe inzw. anderweitig hilfreichen Hinweis erhalten.
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