Prüfung nicht bestanden

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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Bumblebii
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Prüfung nicht bestanden

Beitrag von Bumblebii »

Ein Student schafft wegen extremer Prüfungsangst zwei mal die Prüfung inkl. der Nachprüfungen nicht und wird zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Diesen Studiengang sowie Studiengänge mit diesem Modul darf er nicht mehr studieren.

Da ihm bewusst ist, dass er durch seinen Black Out bei allen Prüfungen durchfällt, egal ob anderes Studium oder eine Ausbildung begibt er sich in Behandlung. Der Arzt attestiert ihm Depressionen und überweist ihn in eine Therapie.

Der Arzt hat ihm angeraten, dass Attest der Prüfungskommission vorzulegen um die Fehlversuche zu löschen damit er später das Studienfach weiter studieren kann.

Ist dies rechtlich machbar? Wenn ja, wie ist da vorzugehen?

Der Sutdent möchte gerne ein soziales Jahr und gleichzeitig die Therapie machen um nächstes Jahr "fit" für Prüfungen zu sein. Es handelt sich hier nicht um einen faulen Taugenichts, der mit gefakten Attesten weiterkommen möchte. Er kann den Stoff vorwärts und rückwärts. In der Prüfung ist alles weg.

Für Ratschläge, die ich weiterleiten würde, wäre ich sehr dankbar.
noidic
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Re: Prüfung nicht bestanden

Beitrag von noidic »

Hallo,

mein Ratschlag ist:
Er sollte mit dem Attest zur Prüfungskommission gehen und dort das Gespräch suchen, was machbar ist. Liefert das Gespräch kein befriedigendes Ergebnis, könnte man forschen ob es da eine Rechtsgrundlage für eine Löschung gibt.
Hat deine Frau die Haut vom Rind und das Gebiß vom Pferde, schleife deine Axt geschwind, daß sie erlöset werde.
Altbauer
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Re: Prüfung nicht bestanden

Beitrag von Altbauer »

Je nachdem, um welche Hochschule es handelt , sind auch Härtefall-Entscheidungen von
Prüfungskommissionen möglich.
Roderik
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Re: Prüfung nicht bestanden

Beitrag von Roderik »

Problematisch sind immer Atteste, die nach einer nicht bestandenen Prüfung oder einer Exmatrikulation vorgelegt werden.
Wenn die Prüfungsangst nicht erst seit der Exmatrikulation bekannt war, wäre es sinnvoller gewesen, die entsprechenden Belege VORHER einzureichen. Im Laufenden Verfahren zu erkranken und dies mit Attesten zu belegen, ist in der Regel erfolgreicher, weil die Prüfungsordnungen Erkrankungen oder "Prüfungsunfähigkeit" berücksichtigen.

Ich stelle mir jetzt vor, jeder Student, der durch eine Prüfung fällt oder endgültig nicht besteht, würde mit entsprechenden Unterlagen zur Prüfungskommission gehen und Härtefall beantragen. Das mag jetzt überzogen klingen, würde aber selbst bei nur 10% der Fälle bereits zu einer erheblichen Be- bzw. Überlastung der Kommissionen führen.
Die Fehlversuche nachträglich zu löschen halte ich für aussichtslos, da nicht nachweisbar ist, ob die Prüfungsangst bereits vor allen Prüfungen bestand oder erst im Verlauf der Misserfolge entstanden ist.

Therapie und Neuanfang sind natürlich eine gute Idee - dann aber vielleicht in einem anderen Studiengang an einer anderen Uni, um eventuelle Altlasten gar nicht erst mehr zum Tragen kommen zu lassen.

Der Student sollte einen wirklich überzeugenden Grund darlegen können, wieso er erst jetzt mit dieser Problematik ankommt und dann ggf. Härtefall beantragt.

Gruß
Roderik
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