3 Polizisten haben immer Recht?

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ktown
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von ktown »

cmd.dea hat geschrieben:
Fin78 hat geschrieben:Man kann aber auch sagen, es gilt der Grundsatz der freien gerichtlichen Willkür einer einzelnen Person ohne Glaskugel.
Man kann auch sagen, dass der Mond aus Käse ist.
:shock: ist er das nicht?
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gmmg
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von gmmg »

cmd.dea hat geschrieben:Das wissen Sie falsch. Die vollstreckt einfach, sobald der Bescheid rechtskräftig ist.
Es ging um Ihre Behauptung, der Beschuldigte müsse das Gericht anrufen. Da liegen Sie falsch.
cmd.dea hat geschrieben:Nö, das ist ein völlig irrelevanter Unterschied, weil der Eindruck, den das Gericht erhält, Grundlage der Entscheidung ist.
Für das was vorgefallen war ist und bleibt die mögliche Entscheidung des Gerichtes völlig irrelevant. Schauen Sie sich einfach Ihre obige Aussage noch mal an, dann erkennen Sie vielleicht dass sie nicht zutreffend ist.
cmd.dea
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von cmd.dea »

gmmg hat geschrieben:Es ging um Ihre Behauptung, der Beschuldigte müsse das Gericht anrufen. Da liegen Sie falsch.
Stimmt, er kann es auch lassen. Dann muss er halt zahlen, es sei denn, die Behörde hält den Vorgang trotz der Aussage von 3 Polizisten für nicht aufklärbar. Wie wahrscheinlich das ist, können Sie ja mal raten.
cmd.dea hat geschrieben:Für das was vorgefallen war ist und bleibt die mögliche Entscheidung des Gerichtes völlig irrelevant. Schauen Sie sich einfach Ihre obige Aussage noch mal an, dann erkennen Sie vielleicht dass sie nicht zutreffend ist.
Ich weiß schon was Sie meinen. Welche Relevanz für den Fragesteller hat, erschließt sich nach wie vor nicht.
hawethie
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von hawethie »

Mein Tipp, vergiss die Sache, gegen den Staat hast du keine Chance.
DAS stimmt so nicht. Es werden doch so einige Verfahren vor Gericht eingestellt bzw. enden mit Freispruch.
Die Beamten müssen spätestens vor Gericht schon angeben, wie sie festgestellt haben, dass der TE den Gurt nicht angelegt hatte - und wenn die Aussage dem Gericht unglaubwürdig vorkommen.....
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
gmmg
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von gmmg »

cmd.dea hat geschrieben:
gmmg hat geschrieben:Es ging um Ihre Behauptung, der Beschuldigte müsse das Gericht anrufen. Da liegen Sie falsch.
Stimmt, er kann es auch lassen. Dann muss er halt zahlen
Nicht der Beschuldigte, sondern die Behörde muss ein Gericht anrufen wenn sie nach Einspruch weiter an dem Vorwurf festhält. Außer einen Einzeiler "Ich lege Widerpsruch ein" muss der Beschuldigte erstmal nichts tun. Das ist schon etwas anders als bspw. gegen einen falschen Bescheid Klage einzureichen.
cmd.dea hat geschrieben:Ich weiß schon was Sie meinen. Welche Relevanz für den Fragesteller hat, erschließt sich nach wie vor nicht.
Es ist allgemein relevant. Gern wird ja davon ausgegangen, dass etwas tatsächlich so gewesen sein muss wie durch Urteil bescheinigt wird.
cmd.dea
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von cmd.dea »

gmmg hat geschrieben:Nicht der Beschuldigte, sondern die Behörde muss ein Gericht anrufen wenn sie nach Einspruch weiter an dem Vorwurf festhält.
Haben Sie immer noch nicht verstanden, dass die Behörde den Bußgeldbescheid, nachdem er mangels Einspruchs rechtskräftig geworden ist, selbst vollstreckt (§ 89 OWiG)? Sie braucht dazu kein Gericht. Die Verwaltung vollstreckt ihre eigenen Bescheide und muss nicht klagen.

Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, setzt die Behöre noch eine Zahlungsfrist von 2 Wochen und danach gehts in die Vollstreckung.
cmd.dea hat geschrieben:Es ist allgemein relevant.
Na dann....
hawethie
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von hawethie »

unser gmmg schrieb ja "nach Einspruch".
Richtig ist, dass, wenn die Behörde nach (rechtzeitigem) Einspruch das Verfahren einstellt oder den Vorgang an die Staatsanwaltschaft (und somit Gericht, zumindest hatte ich nie einen Fall, wo die StA außer einer Vefügung an das Gericht irgendwas gemacht hätte - die haben andere Sachen zu tun) weitergibt. Allerdings ist das kein "Anrufen des Gerichts" im Sinne von "Behörde verklagt Betroffenen" sondern lediglich ein weiterer vom Gesetz vorgegebener Verfahrensschritt.

(Ähnlich im Strafverfahren: wenn der Verurteilte Berufung einlegt, geht es vor die nächste Instanz - das ist kein "Verklagen des Verurteilten durch das Gericht des ersten Rechtszuges beim Berufungsgericht")

NACH Rechtskraft des Bußgeldbescheides vollstreckt die Behörde - das ist richtig.
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gmmg
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von gmmg »

cmd.dea hat geschrieben:Haben Sie immer noch nicht verstanden, dass die Behörde den Bußgeldbescheid, nachdem er mangels Einspruchs rechtskräftig geworden ist, selbst vollstreckt (§ 89 OWiG)? Sie braucht dazu kein Gericht. Die Verwaltung vollstreckt ihre eigenen Bescheide und muss nicht klagen.
Darum geht es doch gar nicht, sondern um die Tatsache, dass der Beschuldigte keine Klageschrift oder derartiges verfassen muss um die weitere Klärung in Gang zu setzen ("ein Gericht anrufen"), sondern nur einen Einzeiler aufsetzen muss, wie es jeder Laie kann.
Sind nun alle Klarheiten beseitig?
Fin78
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von Fin78 »

hawethie hat geschrieben:
Mein Tipp, vergiss die Sache, gegen den Staat hast du keine Chance.
DAS stimmt so nicht. Es werden doch so einige Verfahren vor Gericht eingestellt bzw. enden mit Freispruch.
Die Beamten müssen spätestens vor Gericht schon angeben, wie sie festgestellt haben, dass der TE den Gurt nicht angelegt hatte - und wenn die Aussage dem Gericht unglaubwürdig vorkommen.....

Wo leben Sie den? Wenn 3 Polizisten das aussagen, hat man keine Chance. Kennen Sie das nicht von Kindern 3 gegen 1? Wer verliert? Sicher der alleine war.
Dieter_Meisenkaiser
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Na, Sie scheinen ja bestens bescheid zu wissen. Komisch, wieso es dann dennoch recht häufig zu Verfahrenseinstellungen kommt, sobald Polizisten vor Gericht daran scheitern, ihre zu 110% sicheren Beobachtungen im nachhinein zu erklären ("...also, er hatte da was in der Hand, das muss ja einfach ein Handy gewesen sein, ich hab ja 20 Jahre Berufserfahrung...").
hawethie
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von hawethie »

Wo leben Sie den? Wenn 3 Polizisten das aussagen, hat man keine Chance. Kennen Sie das nicht von Kindern 3 gegen 1? Wer verliert? Sicher der alleine war.
Ich lebe in Deutschland - bin Beamter - war sechs Jahre in der hiesigen Bußgeldstelle tätig - und habe genau das von mir beschriebene oft genug vor Gericht mitbekommen. Nicht, dass ich bei jeder Gerichtsverhandlung dabei war (dazu sind das viel zu viele Fälle), aber wenn, dann habe ich oft genug mitbekommen, dass der Richter genau wissen wollte, wie die Beamten das Fehlverhalten festgestellt haben - und wenn das iwie dem Richter nicht reichte, endete der Fall mit Einstellung des Verfahrens.
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whvceltic
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von whvceltic »

stellt sich mir die Frage,wenn diese "Unglaubwürdigkeit" "oft genug" vorkommt, was dann die Jungs an Ihrem Job nicht verstanden haben.....

klingt nach "erstmal behaupten wir zu dritt er war nicht angeschnallt", in 90 % aller Fälle scheuen die Leute schon das Prozessrisiko...
hawethie
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von hawethie »

Stellt sich nicht...
wenn zwischen der "Untat" und der Gerichtsverhandlung mehrere Monate vergehen - und der Fall (üblicherweise) nicht der einzige ist.....
Weisst du noch, was du vor einem Monat um 15:10Uhr genau gemacht und gedacht hast?
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ktown
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von ktown »

hawethie hat geschrieben:Weisst du noch, was du vor einem Monat um 15:10Uhr genau gemacht und gedacht hast?
Kaffee getrunken....ich trinke immer um 15:00 Uhr einen Kaffee bis 15:20 :wink:
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von hawethie »

20 Min. für einen Kaffee?
der ist doch dann kalt....


btt
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