Fitnessstudio unrechtmäßige Abbuchung

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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marmeladelow
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Fitnessstudio unrechtmäßige Abbuchung

Beitrag von marmeladelow »

Hallo Zusammen,

ich habe letztes Jahr zum März fristgerecht meinen Fitnessstudio-Vertrag gekündigt und dies wurde mir auch schriftlich bestätigt.
Nun habe ich ich im Januar aber gemerkt das sie weiterhin abgebucht haben (ich habe den Posten des Fitnessstudios in meinen Kontoauszügen mit dem Posten meines Kampfsportvereins verwechselt, der genau so viel abbucht, deshalb mir der Fehler erst so spät aufgefallen).
In der Zwischenzeit hat aber der Besitzer des Fitnessstudios gewechselt und der neue Besitzer hat mir ohne Probleme die fälschlicherweise Abgebuchten Beträge, die unter Neuer Leitung getätigt wurden (3 Monate) zurückgebucht und mich für den Rest an den alten Besitzer verwiesen, der ein Weiteres Fitnessstudio in einer anderen Stadt betreibt.
Ich habe ihn angeschrieben und angemailt, aber er hat weder reagiert noch das Geld zurück überwiesen. Bevor ih nun eine Mahnung schreibe und ein Mahnverfahren starte, möchte ich wissen, ob ich die Forderung überhaupt gegen den alten Besitzer stellen kann.
Kündigung/ Vertrag/ und entsprechende Posten in meinem Bankkonto habe ich ihm im ersten Schreiben mitgeteilt.
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig Rat geben, falls etwas Unklar ist ergänze ich dies gerne noch.
Wie ist die Rechtslage?
Grüße
Froggel
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Re: Fitnessstudio unrechtmäßige Abbuchung

Beitrag von Froggel »

Da man den Vertrag mit dem Fitnessstudio und nicht speziell mit dem Besitzer gemacht hat, ist der neue Besitzer stellvertretend für den zu viel bezahlten Betrag verantwortlich. Eventuell hat er einen entsprechenden Anspruch gegenüber dem Vorbesitzer, von dem er das Studio mitsamt allen Verbindlichkeiten und Verträgen übernommen hat. Das ist aber nicht Sache des Kunden.
Ich bin kein Jurist.
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marmeladelow
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Re: Fitnessstudio unrechtmäßige Abbuchung

Beitrag von marmeladelow »

Das Studio wurde unter einem neuen Namen wiedereröffnet. Der alte Besitzer hat eine kleinere Studiokette und betreibt unter dem alten Namen noch weitere Studios.
Froggel
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Re: Fitnessstudio unrechtmäßige Abbuchung

Beitrag von Froggel »

Aber offenbar ist der neue Besitzer davon ausgegangen, dass der Kunde den Vertrag mit ihm hat, sonst hätte er ja wohl nichts abgebucht.
Ich bin kein Jurist.
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webmaster76
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Re: Fitnessstudio unrechtmäßige Abbuchung

Beitrag von webmaster76 »

Wenn es sich um Abbuchungen durch das Studio handelt, kann man diese für eine gewisse Zeitspanne durch die eigene Bank zurückbuchen lassen. Dort könnte man nachfragen, bis zu welcher Abbuchung dies noch möglich ist.
questionable content
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Re: Fitnessstudio unrechtmäßige Abbuchung

Beitrag von questionable content »

webmaster76 hat geschrieben:Wenn es sich um Abbuchungen durch das Studio handelt, kann man diese für eine gewisse Zeitspanne durch die eigene Bank zurückbuchen lassen. Dort könnte man nachfragen, bis zu welcher Abbuchung dies noch möglich ist.
Die letzten 3 Monate wurden bereits zurückgezahlt, also geht das leider am Sachverhalt vorbei.

Konkret kommt es hier darauf an, ob und in welchem Umfang der neue Betreiber zum Rechtsnachfolger des alten Betreibers geworden ist. Falls das Fitnessstudio auf einer Kapitalgesellschaft aufgesetzt wäre, wäre es banal. Dann haftet die Kapitalgesellschaft und somit der "neue Betreiber".

Falls nicht, würde es interessant. Der alte Betreiber haftet vsl. so oder so. Der neue Betreiber nur "möglicherweise" - je nach den genauen Umständen.
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Re: Fitnessstudio unrechtmäßige Abbuchung

Beitrag von Baden-57 »

Der Vorbesitzer haftet bis zu dem Tag, an welchem er das Fitnesstudio verkauft hat und bis zu diesem Datum hat er berechtigte Ansprüche zu erfüllen.
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Re: Fitnessstudio unrechtmäßige Abbuchung

Beitrag von questionable content »

Baden-57 hat geschrieben:Der Vorbesitzer haftet bis zu dem Tag, an welchem er das Fitnesstudio verkauft hat und bis zu diesem Datum hat er berechtigte Ansprüche zu erfüllen.
Das ist der übliche Nonsens.

Auf das Verkaufsdatum kommt es nicht an.

Ob der Neueigentümer nach der Übertragung allein, gar nicht oder zusammen mit dem Alteigentümer haftet, hängt von einer Reihe von Vorfragen ab.
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webmaster76
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Re: Fitnessstudio unrechtmäßige Abbuchung

Beitrag von webmaster76 »

questionable content hat geschrieben:Die letzten 3 Monate wurden bereits zurückgezahlt, also geht das leider am Sachverhalt vorbei.
Sehe ich nicht so. Der Vertrag wurde zum März 2016 gekündigt. Damit entfällt die Zustimmung zum Lastschriftverfahren. Danach wäre die Abbuchung per Lastschrift nicht mehr durch den Kunden genemigt, womit sich die Rückbuchungsfrist auf 13 Monate verlängert. Der Kunde müsste nur die Bank anweisen, die betroffenen Lastschriften wieder auf sein Konto zu buchen. Die Bank dürfte in diesem Fall dem Kunden noch nicht einmal die Aufwendungen dafür in Rechnung stellen.
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Re: Fitnessstudio unrechtmäßige Abbuchung

Beitrag von derblacky »

webmaster76 hat geschrieben:
questionable content hat geschrieben:Die letzten 3 Monate wurden bereits zurückgezahlt, also geht das leider am Sachverhalt vorbei.
Sehe ich nicht so. Der Vertrag wurde zum März 2016 gekündigt. Damit entfällt die Zustimmung zum Lastschriftverfahren. Danach wäre die Abbuchung per Lastschrift nicht mehr durch den Kunden genemigt, womit sich die Rückbuchungsfrist auf 13 Monate verlängert. Der Kunde müsste nur die Bank anweisen, die betroffenen Lastschriften wieder auf sein Konto zu buchen. Die Bank dürfte in diesem Fall dem Kunden noch nicht einmal die Aufwendungen dafür in Rechnung stellen.
Ja, so ähnlich. Fitness-Kunde geht zu seiner Bank und sagt, daß es sich um Abbuchungen ohne berechtigtes SEPA-Mandat handelt. Die fragen dann bei der Bank des ehem. Betreibers an (also dort, wo die Gutschriften hin liefen) und wollen sich das Mandat zeigen lassen. Die Anfrage geht von der Bank an den ehem. Betreiber weiter, kann er ein Mandat vorlegen...gehts nur auf dem Rechtsweg weiter. Kann er es nicht vorlegen.... was hier vermutlich der Fall sein dürfte, dann buchen die Banken (ggfls. sogar mit Zinsen) die Beträge zurück.
Tschau
Majo
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