Totalschaden - Restwert

Moderator: FDR-Team

MarkusToe
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Totalschaden - Restwert

Beitrag von MarkusToe »

Hallo Gemeinde

ein Fahrzeug hat einen Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden
Restwert wird vom Gutachter ermittelt und das Fahrzeug zum Restwert verkauft.
Darf die gegnerische Versicherung ca 2 Wochen später mit einem anderem Aufkäufer ankommen, der angeblich mehr bezahlen will und deshalb ihre Zahlung (Verkehrswert - Restwert) kürzen?
locarno

Re: Totalschaden - Restwert

Beitrag von locarno »

Für Fahrzeuge existieren keine "Verkehrswerte"! Es existiert ein Marktwert und ein Wiederbeschaffungswert , der im Falle eines wirtschaftlichen Tatalschadens M-W=R Restwert genannt wird. Dieser wird durch Angebote von Aufkäufern ermittelt (wie auch sonst?). Da es eine Schadensminderungspflicht aller Beteiligten im Rechtsverkehr gibt (BGB) muss (nicht darf) der Geschädigte zum Höchstpreis verkaufen.

Es steht der anderen Partei frei nachzuweisen, auch per Angebot, das ein anderer Verkauf günstiger sein kann. Genau das ist hier der Fall.
Es darf dabei sogar der Restwert überschritten werden.
Altbauer
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Re: Totalschaden - Restwert

Beitrag von Altbauer »

MarkusToe hat geschrieben:Darf die gegnerische Versicherung ca 2 Wochen später mit einem anderem Aufkäufer ankommen, der angeblich mehr bezahlen will und deshalb ihre Zahlung (Verkehrswert - Restwert) kürzen?
Es wäre interessant, wie man in so einem Fall mit der gegnerischen Versicherung zu kommunizieren hat!

Ich selbst habe das folgende Procedere mit erlebt :
- Unfall, Gegner ist schuld, was dessen Versicherung auch akzeptiert.
- Bei der Versicherung des Unfallgegners angefragt :"Welche Gutachter akzeptieren Sie ?"
- So einen Gutachter beauftragt und ein Gutachten über den Restwert erhalten
Den Gutachter beauftragt, das Gutachten gleich der gegnerischen Versicherung zuzuleiten.
- Bei der Versicherung angefragt, ob damit alles geklärt sei und das Auto zum Restwert verkauft werden kann.

- zum Restwert verkauft (mit Hilfe des Gutachters) , Versicherungssumme kassiert.
MarkusToe
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Re: Totalschaden - Restwert

Beitrag von MarkusToe »

@Altbauer: genau so ist es gelaufen, innhalb der im Gutachten genannten Frist an den Höchstbietenden verkauft - 2 Wochen nach Verkauf ein Schreiben - ach ja wir haben jemanden gefunden der mehr zahlen will

das kann's doch nicht sein.....
Evariste
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Re: Totalschaden - Restwert

Beitrag von Evariste »

Die Versicherungen versuchen es halt immer wieder :evil:

... obwohl das Thema schon längst geklärt ist. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2016 – VI ZR 673/15:
a) Der Geschädigte, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden wie im Streitfall nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, leistet bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung zu einem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Fortführung Senatsurteil vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09 , VersR 2010, 963).

b) Er ist weder unter dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebots noch unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht dazu verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus noch eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen. Auch ist er nicht gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen.
MarkusToe
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Re: Totalschaden - Restwert

Beitrag von MarkusToe »

Versicherung hat dann auch nicht lange rumgezickt
Eine liebe Mahnung vom RA und das Geld war da
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