Bissverletzung Nachbarkatze

Recht rund ums Tier

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hundefreundin22
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Bissverletzung Nachbarkatze

Beitrag von hundefreundin22 »

Hallo,

mein Fall:
Von meinen Eltern habe ich den Hund geerbt, da ich arbeiten gehe holt den Hund am Vormittag mein Onkel zu sich und wenn ich abends heim fahre nehme ich den Hund mit heim.
Jetzt meldete sich, letzte Woche, 30.03.die Nachbarin von meinem Onkel, das irgenwann im Februar der Hund ihre Katze gebissen habe und jetzt die Tierarztrechnung vom 28.02. bezahlt werden muss.
Sie habe gesehen wie die Katze von meinem Hund gebissen wurde und dann war die Katze ca. 1 Woche verkrochen und dann ging sie am 28.02. zum Tierarzt.

Ich bin dann am 31.03. dann persönlich dort vorbei und habe mir es angehört und am 01.04. habe ich mir das schriftlich abgeholt.

Muss ich das meiner Versicherung nach über 4 Wochen melden?

Den Vorfall hat nur die Nachbarin gesehen und sie weis nicht wann es war, somit weis mein Onkel auch nicht wo der Hund war

Meine Frage Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank
Grüße
Hundefreundin22
Tastenspitz
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Re: Bissverletzung Nachbarkatze

Beitrag von Tastenspitz »

Ganz einfach. Wer was will (hier will die Nachbarin Schadensersatz) muss seinen Anspruch nachweisen. Das mindeste ist wohl, dass Tag und Uhrzeit benannt wird. Aber auch dann wird die Haftpflicht des Hundebesitzers hier ziemlich sicher den Anspruch ablehnen.
Bumblebii
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Re: Bissverletzung Nachbarkatze

Beitrag von Bumblebii »

Der Versicherung melden, die regeln das. Wenn man den Schaden erst so spät gemeldet bekommen hat, kann man das noch einreichen und vermerken.

Ich denke, wenn die Katze auf das Grundstück des Hundehalters gesprungen ist, muss die Katzenbesitzerin selber bezahlen.
Waschbärin
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Re: Bissverletzung Nachbarkatze

Beitrag von Waschbärin »

Ganz richtig: Einfach der Versicherung melden. Die fungiert im Zweifelsfall wie eine Rechtschutzversicherung.

Aber der Katzenhaltering gegenüber keine Zugeständnisse machen à la "Meine Versicherung zahlt das!". Sondern einfach nur die Versicherungsgesellschaft über den Vorfall informieren und das so er Katzenhalterin mitteilen. Alles weitere geht dann von der Versicherungsgesellschaft aus, und die entscheidet dann auch ob der Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht.
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